Betriebskostenvorauszahlung

  • Der Vermieter hat meinem Freund eine Rechnung über Betriebskosten der letzten 2 Jahre erstellt, insgesamt über 1000 Euro. Im Mietvertrag war eine Betriebskostenvorauszahlung von 30 Euro vereinbart. Heute gab es Gerichtsverhandlung, der Richter hat das vertagt und von der Klageseite (Vermieter) Belege und detailierte Nachweise für diese Rechung verlangt. Mein Freund will nicht zahlen. Er hält das für hoch. Zudem sagte er, der Vermieter habe ihn getäuscht.


    Habt Ihr Erfahrungen mit Betriebskostenvorauszahlung ? Was kann man da machen ? Könnt Ihr mir Tipps, Paragraphen nennen, die für meinen Freund sprechen ?


    Vielen Dank


    Grüße Callipho

    Errare humanum est,er ist zu bemitleiden,weil er selbstverschuldet in einem Irrtum steckt,und wenn er innerlich aufgewühlt ist,so verwehrt er sich selbst die einfache Ruhe

  • Hallo


    IMHO muß der Vermieter jährlich abrechnen.
    Vielleicht hilft dir der Link weiter.
    Es geht um die Nebenkosten.


    CU Hul :cool:

    Alt ist man dann, wenn man an der Vergangenheit
    mehr Freude hat als an der Zukunft.
    (John Knittel)

  • Re: Betriebskostenvorauszahlung


    Zitat

    Original geschrieben von callipho



    Habt Ihr Erfahrungen mit Betriebskostenvorauszahlung ? Was kann man da machen ? Könnt Ihr mir Tipps, Paragraphen nennen, die für meinen Freund sprechen ?

    Hat Dein Kumpel keinen Rechtsanwalt, der ihn vor Gericht vertritt? :confused:

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Hallo,


    Hul hat in der Tat recht - und das ist gut für Deinen Freund: BGB §556, Absatz 3:


    "Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen; dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten."


    Und Absatz 4:


    "Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1, Absatz 2 Satz 2 oder Absatz 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam."


    Also müßte der Vermieter Deinem Freund beweisen, daß er gar nicht früher abrechnen konnte - etwa, weil er die Rechnungen erst später bekam.


    Gruß,


    Percy

  • Am interessantesten ist hier Sebastians Frage: Der Freund ist doch sicher nicht ohne Anwalt zum Gericht gegangen, oder? Insofern sollte es hinfällig sein, hier zu fragen... :confused:

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Na ja, vielleicht wollte er Kosten sparen - bei der Summe liegt der Fall doch bestimmt "nur" beim Amtsgericht, oder? Dort kann man sich ja auch selbst vertreten, Anwaltszwang gibt es ja erst in der nächsten Instanz...

  • Zitat

    Original geschrieben von Percy
    Na ja, vielleicht wollte er Kosten sparen - bei der Summe liegt der Fall doch bestimmt "nur" beim Amtsgericht, oder? Dort kann man sich ja auch selbst vertreten ...


    Was natürlich ziemlich blöd wäre, da man als Laie nichtmal die einfachsten Spielregeln der Prozeßordnung kennt, geschweige denn inhaltlich "dagegenhalten" kann.


    Von daher: wenn der Freund einen Anwalt hat, dann ist dieser der Ansprechpartner und nicht dieses Forum. Hat er keinen, ist dieses Forum trotzdem nicht der richtige Ansprechpartner. :)

  • Sebastian:
    Er hat einen Anwalt, der scheint aber nicht sonderlich gut zu sein. TT hilft manchmal mehr weiter ...


    BigBlue007:
    Einmal ein Einwand genügt, musst nicht nochmal dasselbe von Sebastian wiederholen. Was hinfällig zu fragen ist und was nicht, hast nicht Du zu entscheiden, so leid es mir tut.


    andi2511:
    Dass TT der richtige Ansprechpartner im Geplauderforum ist, beweisen die anderen netten Stellungnahmen. Ansonsten dasselbe wie bei BigBlue.


    @alle anderen:
    Vielen Dank für die Antworten.Hat mich schon viel weitergebracht. Muss stöbern.


    Grüße

    Errare humanum est,er ist zu bemitleiden,weil er selbstverschuldet in einem Irrtum steckt,und wenn er innerlich aufgewühlt ist,so verwehrt er sich selbst die einfache Ruhe

  • Zitat

    Original geschrieben von callipho
      andi2511:
    Dass TT der richtige Ansprechpartner im Geplauderforum ist, beweisen die anderen netten Stellungnahmen. Ansonsten dasselbe wie bei BigBlue.


    Daß TT nicht der richtige Ansprechpartner in konkreten juristischen Fragen ist, beweisen alle Threads dieser Art. Laienkommentare ersetzen niemals einen Anwalt, denn nur der hat die Unterlagen und den Überblick.


    Um grob in die Materie einzusteigen - okay. Aber für alles detaillierte bekommt der Anwalt sein Geld und hat der Anwalt studiert. ;)

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