Zweites ungültiges Kennzeichen am Auto legal?

  • Hallo,


    ich habe hier ein "ungültiges" franzözische Eu-Kennzeichen vor mir liegen und würde es gerne an der Heckscheibe an meinem Polo befestigen. Das richtige oder eigentliche Kennzeichen hängt dort wo es auch für vorgesehen ist.


    Ist soetwas erlaubt in Deutschland?



    Gruß
    Christopher :)

    Apple iPhone 6 [White, 64GB]

  • Ohne jetzt nach dem tieferen Sinn fragen zu wollen, ist ein Gallier-Schild nicht direkt als ungültig zu erkennen (keine Plaketten wie in D).


    In dem Fall kommt es wohl darauf an, wie dies der hinter Dir fahrende Streifenwagen interpretiert. Direkt verboten ist es IMHO nicht (ich kenne zumindest keinen Passus, der auf die Thematik mit zwei Kennzeichen eingeht), könnte man aber auch mit der Thematik, dass das Kennzeichen dem Fzg. zugeordnet und erkannt werden kann, kollidieren, wenn plötzlich zwei Kennz. am Heck prangen.


    Kann aber so oder so aúsgelegt werden.



    Stefan

  • AFAIK sind Kennzeichen, die sich INNERHALB des Fahrzeugs befinden doch eh nicht gültig (wird bei den meisten Probefahren falsch gemacht). Da kannst du IMHO reinlegen, was du willst.

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • Um mal von der Theorie auf die Praxis zu wechseln:


    In Flensburg fährt derzeit jeder 2. mit einem SG - DM 2005* Nummerschildimitat herum, dass einem originalen Nummernschild sehr ähnelt (bis auf die Plaketen, Stempel & EU-Sterne) - Rechtliche Probleme hat das keine verursacht.


    Robin


    *SG Flensburg-Handewitt Deutscher Meister 2005 - Ich frag mich nur, wer auf die schlechte Idee kam, sowas zu produzieren.

    Suche: Samsung Galaxy Nexus - Kontakt via PN


    Als ich zurückkam von den Reisen und sah am Gepäckband das erste mürrische Gesicht, da dachte ich: Das ist meine Heimat. - Harald Schmidt

  • StVZO § 60:


    (7) Einrichtungen aller Art, die zu Verwechslungen mit amtlichen Kennzeichen Anlaß geben oder die Wirkung dieser Zeichen beeinträchtigen können, dürfen an
    Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nicht angebracht werden; ...


    ... Als amtliche Kennzeichen im Sinne dieser Vorschrift gelten
    auch die nach der Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr angeordneten oder zugelassenen Kennzeichen und Nationalitätszeichen.




    Ist natürlich Ermessensfrage, es hat aber in der Vergangenheit schon Bußgelder wegen zusätzlich angebrachter Kennzeichenschilder (und sogar wegen falscher Nationalitätskennzeichen) gegeben.

  • Aber meiner Meinung nach gilt das nicht für Sachen, die INNERHALB des Fahrzeugs angebracht sind.

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

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