an die "Verkehrsexperten unter Euch...

  • Hallo,


    eine Frage an Euch:


    Fahrer A fährt auf einer Bundesstrasse mit einer Geschwindigkeit von 70 km/h.


    Fahrer B kommt aus einer "Nebenstrasse" und biegt rechts auf die Bundesstrasse ein, vor Fahrer A.


    Fahrer A bremst ( ansonsten wäre es wohl zu einem Unfall gekommen ), Fahrer B fühlt sich genötigt durch Fahrer A weil er "plötzlich" so dicht aufgefahren ist und zeigt diesen bei der Polizei an.


    Verwarngeld von 25 Euro an Fahrer A, da er angeblich bis auf 2 m auf das Fahrzeug von Fahrer B aufgefahren ist und diesen "vor sich hergeschoben" hat. Fahrer B konnte noch nicht einmal das vordere Kennzeichen und den Fahrzeugkühler von Fahrer A erkennen.


    Fahrer B gibt bei der Poliezi an, das bei dem Einbiegen auf die Bundesstrasse Fahrer A noch ca. 100 m bis 120 m von ihm entfernt war und er deswegen nach recht auf die Bundesstrasse fuhr und zügig auf 60 km/h beschleunigte.


    Ist eigentlich die Angabe: ca. 100 m -120 m nach rechts frei...... ( wenn man auf eine Bundesstrasse einbiegt wo 70 km/h erlaubt ist ) nicht schon recht knapp bemessen?


    Nun Ihr. :-), ich bin Fahrer A. :-) Manche Mitbürger müssen echt Laangeweile haben.


    Gruß
    thorty

  • Du bist noch gut weggekommen. Hierbei wird zumeist dem Anzeigenden geglaubt. Akzeptier es einfach; ein Kollege von mir hat mal richtig Ärger bekommen. Auf einer ca. 700m langen Strecke soll er 7 mal neben einen anderen gefahren sein etc. - das stimmte alles hinten und vorne nicht, aber geglaubt hat ihm und seinem Mitfahrer keine Sau.

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • flashhawk


    Hallo,


    gut weggekommen?


    Fahrer B war alleine, ich mit meiner Frau unterwegs ( bezgl. Zeugen ).


    Soll ich nun hinrennen und ihn anzeigen wegen was weiß ich ( Vorfahrtsmißachtung, plötzliches Bremen bis fast zum Stillstand nur weil Fahrer B mir was mitteilen wollte usw.usw.....)?


    Das kann es doch nicht sein.


    Mich regen 25 Euro Strafe wen ig auf, nur würde ich gerne :


    1. wissen wofür, sprich wenn ich es getan hätte


    2. schon gar nicht für einen wie Fahrer B was zahlen


    Gruß
    thorty

  • Ja, gut weggekommen, meinen Kollegen hatte es viel härter getroffen!


    Kannst echt nichts machen, es gibt eben einige Idi***, die einen wegen nichts anzeigen und auch noch Recht bekommen.
    Was meinst du, wie der sich aufgeregt hatte - hat ihm aber alles nichts genutzt.


    OT: Ich wurde mal angezeigt, da ich angeblich einen Eimer Wasser um 3 Uhr Nachts auf eine Passantin entleert haben sollte - wegen "Sachbeschädigung und Körperverletzung", da ihre Frisur dabei ruiniert wurde - die hatte ihren Mann auch als Zeugen dabei. Gut nur, dass ich mit Bahntickets (ich fahre sonst NIE Bahn) nachweisen konnte, dass ich zwei Wochen gar nicht da war.
    Da fragte ich den Polizisten: "Was wäre denn passiert, wenn ich dagewesen wäre" - "Dann hätten Sie wahrscheinlich ´ne Menge Ärger bekommen" - Die Frau hat Stein und Bein geschworen, dass es mein Fenster war, aus dem das Wasser kam, auch nach mehrmaliger Nachfrage der Polizei.


    Shit happens!

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • Bist im ADAC?


    Wenn ja, dann ab zur Rechtsberatung!
    Kannst ihn ja wegen nötigung anzeigen!

  • Leg halt Widerspruch ein und schilder das ganze aus Deiner Sicht. Zumal wenn Du Zeugen hast, die Deine Version bestätigen können.


    Solche Situationen passieren x-mal am Tag. Wenn ich jeden anzeigen würde, über den ich mich im Verkehr ärgere (berechtigt oder unberechtigt;) würd ich zu nix anderm mehr kommen...

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Aber es gibt eben die Leute, die wirklich *jeden* anzeigen und sich auch im Recht fühlen.


    Widerspruch einlegen würde ich auch, aber ob´s was bringt...

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • Ist der Fahrer aus der Gegend?
    Dann versuch vielleicht herauszufinden ob der sowas schon öfter gemacht hat, vielleicht ist er ja ein alter Bekannter auf dem Polizeirevier und er fühlt sich da so wohl dass er bei jedem Anlass dort erscheint. Wenn du der zehnte bist den er wegen sowas angezeigt hast denke ich dass du ganz gute Karten haben wirst.

  • @all


    Hallo,


    danke für Eure Beiträge.


    Also es geht mir nicht wirklich darum, aus der Sache herauszukommen.


    1. geht es um 25 Euro und nicht um meinen Führerschein


    2. sehe ich mich wohl Recht ( unabhängig davon ob ich einen Zeugen habe oder nicht )


    Bevor Mißverständnisse auftreten, ich bin Fahrer A und habe keinen angezeigt.


    Was mich nur wirklich mittlerweile würtend macht ist die ( Moderatoren bitte wegschauen ) rotzfreche, dreiste, unverschämte Art mancher Leute. Solche Leuten sollte man in voller Höhe die enstanden Kosten von Verfahren, Besuchen bei der Polizei usw. auferlegen ( wenn dieses in der Tat "Hobby-Anzeiger" sind ).


    In der Zeit wo ein Polizist dieses Scheiß zu Protokoll nimmt, hätte eben dieser sicherlich besseres zu tun gehabt ( und vor Allem wichtigeres ).


    Ich als Polizist hätte auf sowas nur eine Antwort: ist Ihnen was passiert? Haben sie vielleicht ein wenig überreagiert / übertrieben ?
    Bei einer Antwort mit 1 x NEIN und 1 x JA gäbe es für mich nur eine Antwort: raus aus dem office, und das ganz ganz schnell.


    Zahle ich die 25 Euro gestehe ich was ein was ich nicht begangen habe.


    Lege ich Widerspruch ein, bzw. zeige Fahrer B an wegen Nötigung mache ich das was ich nicht mag: die Polizei / Gerichte mit Firlefanz zu beschäftigen. Ist mir eben zuwider.


    Man sollte es eben seitens der "Ordnungsorgane" erst gar nicht soweit kommen lassen das ohne "Beweise" eine Anzeige raus geht.


    Das Fahrer B nicht noch ausgesagt hat ich hättte ihn mit einer Waffe gedroht wenn er kein Platz macht, muß er wohl gar nicht mitbekommen haben. ;)


    Gruß
    thorty

  • Ich versteh nicht so ganz, dass ihr das alle so locker seht, wenn man für etwas bestraft wird, das man so nicht getan hat. Immerhin leben wir in einem Rechtsstaat und da gilt immer noch "Im Zweifel für den Angeklagten". Wenn mich jemand zu unrecht anzeigt, würde ich eine Strafe auf keinen Fall einfach akzeptieren. Dann muss es eben zu einer Gerichtsverhandlung kommen.

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