Hallo,
eine Frage an Euch:
Fahrer A fährt auf einer Bundesstrasse mit einer Geschwindigkeit von 70 km/h.
Fahrer B kommt aus einer "Nebenstrasse" und biegt rechts auf die Bundesstrasse ein, vor Fahrer A.
Fahrer A bremst ( ansonsten wäre es wohl zu einem Unfall gekommen ), Fahrer B fühlt sich genötigt durch Fahrer A weil er "plötzlich" so dicht aufgefahren ist und zeigt diesen bei der Polizei an.
Verwarngeld von 25 Euro an Fahrer A, da er angeblich bis auf 2 m auf das Fahrzeug von Fahrer B aufgefahren ist und diesen "vor sich hergeschoben" hat. Fahrer B konnte noch nicht einmal das vordere Kennzeichen und den Fahrzeugkühler von Fahrer A erkennen.
Fahrer B gibt bei der Poliezi an, das bei dem Einbiegen auf die Bundesstrasse Fahrer A noch ca. 100 m bis 120 m von ihm entfernt war und er deswegen nach recht auf die Bundesstrasse fuhr und zügig auf 60 km/h beschleunigte.
Ist eigentlich die Angabe: ca. 100 m -120 m nach rechts frei...... ( wenn man auf eine Bundesstrasse einbiegt wo 70 km/h erlaubt ist ) nicht schon recht knapp bemessen?
Nun Ihr. :-), ich bin Fahrer A. Manche Mitbürger müssen echt Laangeweile haben.
Gruß
thorty