an die "Verkehrsexperten unter Euch...
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Original geschrieben von andi2511
Das scheint mir aber eine recht eigenwillige Interpretation dieses Urteils gewesen zu sein. :eek:
Ich hatte mich anschließend auf einschlägigen Seiten wie radarfalle.de damals auch kundig gemacht, ob das Vorgehen der Polizisten überhaupt zulässig war.AFAIR ist das Schätzen erlaubt, wenn der Streifenwagen dem "Täter-Fahrzeug" mit konstantem Abstand folgt, so dass die Polizisten die Geschwindigkeit am eigenen Tacho ablesen können...
ZitatOriginal geschrieben von andi2511
Wir sind doch hier nicht in Österreich!?
Noch nicht ganz: Ich musste bar zahlen. In AUT geht ja auch EC.... -
Zitat
Original geschrieben von Bob_Harris
AFAIR ist das Schätzen erlaubt, wenn der Streifenwagen dem "Täter-Fahrzeug" mit konstantem Abstand folgt, so dass die Polizisten die Geschwindigkeit am eigenen Tacho ablesen können...Ach so, ich dachte, das war aus dem Stand. Aber dennoch geht das doch nur mit einer Vergleichsstrecke von einigen hundert Metern und ziemlichen Toleranzabzügen, wenn der Tacho nicht geeicht ist, oder?
Finde ich dennoch eine seltsame Praxis, so ganz ohne Meßprotokoll usw. - ob da schonmal jemand in höhere Instanzen gegangen ist? :confused:
Aber wie dem auch sei: das Argument, Fahrer B sei aber noch schneller gewesen, war noch nie besonders erfolgsversprechend, das war mein Ausgangspunkt ...
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Zitat
Original geschrieben von andi2511
Aber dennoch geht das doch nur mit einer Vergleichsstrecke von einigen hundert Metern und ziemlichen Toleranzabzügen, wenn der Tacho nicht geeicht ist, oder?
Wahrscheinlich schon, aber die Polizisten waren nun mal zu zweit und ich alleine. Von daher hätte ich vor Gericht nicht gerade die allerbesten Karten gehabt... -
Laubi und @"mein Thread"
Hallo Laubi,
zu Deinem Probem, kurz und knapp und ein weing "fies" ( was ich persönlich nicht so meine Du wirst die Ar***karte gezogen haben.Wenn keine "Täter" gefunden wird, wirst Du bei TK auf dem Schaden leider sitzen bleiben.
Zu "meinem Ursprungsthread":
ich habe Widerspruch eingelegt gegen das Verwarngeld, ferner habe ich diesen Hilfspolizisten angezeigt wegen "seinen Verstößen".
Das ist nicht meine Art, aber wenn ein Polizist Zeit hat den Dummfug aufzunehmen, dann sollte er auch Zeit haben auf mein Anliegen zu reagieren und dieses zu bearbeiten.
Seit dem habe ich nie wieder was von der Sache gehört.
Ausgestanden? Ich weiß es nicht. Aber ich weiß das ich bei dem Sachbearbeiter die Tage auflaufe und mich nach dem Stand der Dinge erkundige.
Wenn ich "angezeigt" werden kann,dann sollte auch ein Einstellungsbescheid bei mir eingehen, die Zeit sollte sein.
Langsam drängt sich mir der Verdacht auf, das das "Opfer" und die Polizei sich kennen? Viell. pensionierter Beamter oder was weiß ich...
Gruß
thorty -
Ich würde Anzeige gg unbekannt erstatten! Falls sich da doch noch mal was tut, ist die Sache schon aktenkundig. Wo ist das denn passiert?
Mir sind sie mal auf nem Supermarktparkplatz in die hintere Türe gefahren. Gesehen hatte es zunächst auch keiner, ich hab dann Zettel ausgehängt (weiß gar nicht mehr, wo überall, auf jeden Fall in dem Toom, aber glaub auch an der (naheliegenden) Uni. Paar Wochen später hatte ich einen Zettel im Briefkasten, wo nur ein Kennzeichen und eine Adresse draufstand, mehr nicht. Ich also hingefahren, siehe da, auf dem Auto waren vorne auf der Stoßstange noch blaue Lackreste von meiner Türe :cool: Ich wieder zur Polizei, da ist direkt einer mitgekommen, hat die Sache ausgemessen, Lackreste abgekratzt und dann gab es für den Besitzer fetten Ärger. So bin ich dann auch nicht auf den Kosten sitzen geblieben.
Vielleicht hast Du ja auch Glück!
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Auch mir hat jemand die Vorfahrt geschnitten und ich konnte einen Zusammenstoß nur durch eine Vollbremsung und ein Ausweichmanöver vermeiden. Habe eben, um meinen Unmut zu zeigen kurz gehubt. Der andere Fahrer hielt an und zeigte mir den Mittelfinger und meinte nur "warum hubst Du?". Ich also ausgestiegen und zu ihm rübergelaufen und eben auf mein Vorfahrtsrecht hingewiesen. Als Antwort bekam ich nur eine Flut von Schimpfwörtern. Da ein schwarzer Audi A4-Kombi mit 19 Zoll Felgen und schwarz getönten hinteren Scheiben in dem Dorf extremst selten ist (und jeder das Auto kennt), meinte ich nur, dass er eine Anzeige bekommt und dann mal weitersehen soll. Sofort kamen tausend Entschuldigungen zurück Tuning hat eben doch so einige Nachteile
Seitdem tuckert er im Schneckentempo über diese Kreuzung
Ciao
Tim -
hi,
folgende story habe ich von einem polizisten im verkehrsunterricht (in unserer zivi-schule, da unsere lehrerin krank geworden ist) gehört:
immer, wenn er in der früh zum dienst gefahren ist, hat ihn so ein express-liefer-fahrzeug auf der bundesstrasse überholt, mit viel zu hoher geschwindigkeit. war anscheinend ne gerade strecke wo der kurierfahrer täglich geheizt ist.
er (der polizist also) hat sich dann einmal an ihn dran gehängt, und durch tacho-ablesung (er durfte dem wagen nicht näher kommen und musste eine gewisse strecke messen, sagte er) hat er dann festgestellt, dass er so 160 drauf hatte. als toleranz musste er dann 20% (30% ?) wegen der tachomessung abziehen, aber es kam immer noch genug für ein ordentliches bußgeld raus.das hat uns der polizist so erzählt, anscheinend gehts... (er war sogar im privatwagen unterwegs!)
>>> tkjever
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Zitat
Original geschrieben von tkjever
immer, wenn er in der früh zum dienst gefahren ist, hat ihn so ein express-liefer-fahrzeug auf der bundesstrasse überholt, mit viel zu hoher geschwindigkeit. war anscheinend ne gerade strecke wo der kurierfahrer täglich geheizt ist.
er (der polizist also) hat sich dann einmal an ihn dran gehängt, und durch tacho-ablesung (er durfte dem wagen nicht näher kommen und musste eine gewisse strecke messen, sagte er) hat er dann festgestellt, dass er so 160 drauf hatte. als toleranz musste er dann 20% (30% ?) wegen der tachomessung abziehen, aber es kam immer noch genug für ein ordentliches bußgeld raus.
Mal ne Frage dazu: Darf die Polizei/Ordnungsamt mehrere Male hintereinander an der gleichen Stelle eine Geschwindigkeitskontrolle machen? Also z.B. jeden Morgen zum Berufsverkehr? Was passiert, wenn man an der gleichen Stelle an drei aufeinander folgenden Tagen zu schnell unterwegs war und man die Kontrolle nicht aktiv mitbekommen hat (also kein Blitz)? Ist eine Messung per Laserpistole erlaubt, ohne den Verkehrssünder nach der Messung anzuhalten, bzw. über sein Vergehen zu informieren?Ciao
Tim -
Hi,
ZitatOriginal geschrieben von handytim
Darf die Polizei/Ordnungsamt mehrere Male hintereinander an der gleichen Stelle eine Geschwindigkeitskontrolle machen? Also z.B. jeden Morgen zum Berufsverkehr?
darf ein 'Starenkasten' jeden Tag blitzen? [ich hoffe, das beantwortet Deine Frage :)]ZitatWas passiert, wenn man an der gleichen Stelle an drei aufeinander folgenden Tagen zu schnell unterwegs war
das ist dann wohl schon als Vporsatz zu werten - spaetestens aber, wenn es blitzt...ZitatIst eine Messung per Laserpistole erlaubt, ohne den Verkehrssünder nach der Messung anzuhalten, bzw. über sein Vergehen zu informieren?
erlaubt schon, aber unsinnig, weil dann der Fahrer ja nicht identifiziert werden kann (bei den Lasercams ohne Foto, es gibt mittlerweile auch welche die aufnehmen)...HTH & Gruss,
c.
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