Kein Radweg und Gehsteig - darf ich dann mit Inline Skates auf der Straße fahren?

  • Hallo Leute,


    tja, die Frage steht eigentlich schon oben. Warum ich das nun frage?


    Es ist so das mein Vater jetzt Urlaub hat und ich mit den Inline Skates theoretisch einen Weg von 20 Minuten zur Arbeit hätte (sonst fahre ich mit ihm mit dem Auto). Das Problem ist nun das ich ein paar Höhenmeter nach unten muss und auf der Straße kein Radweg, und auch kein Gehsteig vorhanden ist. Das bedeutet, ich müsste auf der Straße fahren und da ist nun der Streitpunkt denn meine Mutter erlaubt mir das nicht da sie der Meinung ist es sei verboten auf der Straße zu fahren.


    Da ich nun schon 2 - 3 mal dort Inline Skater runter fahren sah, zweifle ich daran und daher eben dieser Thread.


    Es ist besonders ärgerlich da es am morgen ein Wunderschöner (langer) Weg mit den Inline Skates wäre und die Straße, an der es scheitert, ca. 100m lang ist, auf einer schön langen Strecke von ca. 10km...


    Nun wie gesagt, wäre es erlaubt das ich dort mit den inline Skates fahre? Bei der ersten Gelegenheit lenke ich sofort ab wo auch wieder ein Gehsteig (Gehweg) ist.


    MfG, TT-Leser

    Denke immer daran, Geld ist nicht alles. Aber denke
    auch daran, zunächst viel davon zu verdienen, ehe
    du so einen Blödsinn denkst.

  • Zitat

    Das höchste deutsche Zivilgericht teilt damit die Einschätzung des Verkehrsgerichtstages, der bereits 1998 zu diesem Ergebnis kam. Das Fahren mit Inlinern ist deshalb grundsätzlich nur auf Gehwegen unter besonderer Rücksichtnahme auf Fußgänger erlaubt. Auf der Fahrbahn darf nur gefahren werden, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat. Benützt der Skater in einem solchen Fall die Straße, muß er am äußersten Fahrbahnrand fahren. Außerhalb geschlossener Ortschaften ist beim Fehlen eines Gehweges oder Seitenstreifens am äußersten linken Fahrbahnrand zu fahren.


    Klar kannst Du das in diesem Fall.


    Quelle:


    http://www.skatekarte.de/index.html?recht/recht.html


    Zumindest gilt das für Deutschland.

    Gruß
    vom Stefan


    -Wer einmal in Fürth war, der findet es überall auf der Welt schön-

  • Rein rechtlich gelten zumindest in Deutschland Skater als Fußgänger. Innerhalb geschlossener Ortschaften darf sicher eine Strasse benutzt werden, wenn kein Gehweg vorhanden ist. Ausserorts bin ich nicht sicher.

  • Weiß ja nicht, wie das in Österreich ist, aber afair gelten Inline-Skater in Deutschland als Fußgänger. Ist kein Gehweg vorhanden darf man ja als Fußgänger auch am (linken) Straßenrand gehen. Sollte also "legal" sein - entsprechend niedrige Geschwindigkeit natürlich vorrausgesetzt. Auf dem Radweg hat zumindest in Deutschland ein Inline-Skater nichts verloren.


    Über Sinn und Unsinn dieser Regelung sage ich lieber nichts.

    Um wirklich Erfolg im Leben haben zu können, muß man 2 Regeln stets befolgen:


    1. Erzähl nicht alles, was du weißt.

  • Wie kann man denn am linken Fahrbahnrand sich aufhalten? Es kann doch immer nur einen rechten geben, oder irre ich da?


    Wenn sich der Skater am linken Fahrbahnrand fortbewegen würde würde er ja quasi dem Gegenverkehr auf der gleichen Seite entgegenfahren? :confused:

    Freunde der Sonne

  • Na dann sage ich mal vielen Dank. :)


    Zitat

    Original geschrieben von SirShagalot
    Über Sinn und Unsinn dieser Regelung sage ich lieber nichts.


    Wie du dir wahrscheinlich denken kannst, ist es vielleicht nicht ungefährlich. Weder für den Skater, noch für den Autofahrer. Ich bin aber fest davon überzeugt das sich die 100m problemlos absolvieren lassen, vor allem um 6 uhr morgens wenns mittlerweile ja hell ist und auch kaum Autos auf der Straße unterwegs sind (Autofahrer nutzen die Schnellstraße "auf der anderen Seite").


    Fakt ist jedoch das ich nun nur noch ein Problem habe: Meine Mutter. ;)


    Auch wenn es rechtlich erlaubt ist, steht sie leider noch, was meine Entscheidungen betrifft, über dem Gesetz.... :rolleyes:


    Vielen Dank nochmal!


    MfG, TT-Leser

    Denke immer daran, Geld ist nicht alles. Aber denke
    auch daran, zunächst viel davon zu verdienen, ehe
    du so einen Blödsinn denkst.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dp|A13kz
    Wie kann man denn am linken Fahrbahnrand sich aufhalten? Es kann doch immer nur einen rechten geben, oder irre ich da?


    ich hab gerade keine ahnung wovon du redest denn jede straße hat rechts und links einen fahrbahnrand (das ist immer da wo die straße aufhört) :D



    Zitat

    Original geschrieben von Dp|A13kz
    Wenn sich der Skater am linken Fahrbahnrand fortbewegen würde würde er ja quasi dem Gegenverkehr auf der gleichen Seite entgegenfahren? :confused:



    und genau das hat bei fußgängern (bei skatern kann es auch aufgrund der geschwindigkeit anders sein) einen prophylaktischen sinn


    der fußgänger sieht den gegenverkehr auf sich zu kommen und kann besser darauf reagieren (vorallem nachts)

    .:Gate 13:.
    Vor die Wahl gestellt zwischen Unordnung und Unrecht, entscheidet sich der Deutsche für das Unrecht.
    Johann Wolfgang von Goethe

  • Zitat

    Original geschrieben von CK-187
    (bei skatern kann es auch aufgrund der geschwindigkeit anders sein)


    Genau, gemäß meinem obigen Link verhält es sich bei einem Skater wie mit einem Fußgänger der ein Fahrrad schiebt o.ä. - er darf/muß die "normale" Fahrbahnseite benutzen - im Gegensatz zum normalen Fußgänger, wenn kein Gehweg vorhanden ist.

  • Hi CLK


    ich verhalte mich also als Fußgänger falsch wenn ich mich (so wie z.B. ein Rollerfahrer oder Radfahrer) am äußerst rechten Rand der Fahrbahn (also damit mit Fahrzeuge die von hinten kommen ohne großen Bogen überholen können) fortbewege?!


    Stattdessen soll ich dem Gegenverkehr (auf der linken Straßenseite) quasi entgegenlaufen... Kann ich ja nur hoffen dass der mal nicht zu schnell ist... :eek:

    Freunde der Sonne

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