Alufelgen nicht eingetragen?

  • Hallo zusammen!


    Habe vor zwei Jahren einen Ford Ka mit Alufelgen vom Händler gekauft. Habe aber erst jetzt festgestellt, dass auf den Reifen eine andere Größe steht als im Fahrzeugbrief eingetragen ist.
    Reifen: 165/65R13
    Brief: 165/60R14 72R (alternativ: 155/70R13 72Q M+S)


    Drunter steht noch:
    Ziff.20 u. 21 Felge 5JX14H2


    Kann das richtig sein???
    Was kann ich tun?


    Gruß
    Thomas

  • Am besten du besorgst dir die ABE für die Felgen und fährst dann beim TÜV vor und läßt dir die Felgen mit dieser Reifengröße eintragen.

    Fatal error in reality!
    Reboot universe?

  • Hast Du oder der Händler ein Gutachten für das Auto und die Rad/Reifen Kombi ?


    Dann brauchst Du nur zum StVkA und die Papier umschreiben lassen.


    Wenn nicht,musst Du damit zum TÜV/Dekra/Küs und die Sachen abnehmen lassen.

    Nix..............

  • Die Felgen scheinen ja eingetragen zu sein, oder es sind evtl. andere.

    Ein Blitzableiter auf einem Kirchturm ist das denkbar stärkste Mißtrauensvotum gegen den lieben Gott.

  • Re: Alufelgen nicht eingetragen?



    Das scheint eine Alternativbereifung zu sein die als Ausstattungsvariante geordert werden kann. Eine entsprechende Freigabe bekommst Du beim Autohändler, eine Eintragung muss nicht zwingend erforderlich sein.

  • Re: Re: Alufelgen nicht eingetragen?


    Zitat

    Original geschrieben von GeneralCuster
    Das scheint eine Alternativbereifung zu sein die als Ausstattungsvariante geordert werden kann. Eine entsprechende Freigabe bekommst Du beim Autohändler, eine Eintragung muss nicht zwingend erforderlich sein.


    Aber laut Angabe besteht die Ausstattungsvariante wiederum mit einer anderen Reifengröße als die momentane.


    Ich denke, jede Reifengröße, die nicht eigens eingetragen ist, muss abgenommen werden.


    Ich würde zur Sicherheit einfach mal beim TÜV vorbeifahren.

    Fatal error in reality!
    Reboot universe?

  • Re: Re: Re: Alufelgen nicht eingetragen?


    Zitat

    Original geschrieben von doombeat
    Ich denke, jede Reifengröße, die nicht eigens eingetragen ist, muss abgenommen werden.


    Ich würde zur Sicherheit einfach mal beim TÜV vorbeifahren.


    Richtig. Es geht hier vor allem um die Freigängigkeit und den Umfang. Wenn der Umfang des Reifens eine bestimmte Abweichungstoleranz (7% ???) überschreitet, dann muss u.U auch der Tacho angeglichen werden.
    In deinem Fall wird dies aber mit 99%iger Sicherheit nicht der Fall sein.
    Du kannst dies hier berechnen.


    Gruß
    f-c

    Die schönsten Dinge im Leben sind umsonst...

  • Danke für eure Antworten.


    Ich habe keine Bescheinigungen für die Reifen/Felgen vorliegen.
    Werde dann wohl mal erst zu dem Händler fahren müssen, wo ich den Wagen gekauft habe. Dann sehen wir weiter.


    Thomas

  • Ich sehe gerade bei Ford die Varianten durch.


    Es scheint als hätte der Händler die Bereifung ausgetauscht. Da würde ich auch mal beim Verkäufer nachfragen.

  • Zitat

    Original geschrieben von ThRe
    Danke für eure Antworten.


    Ich habe keine Bescheinigungen für die Reifen/Felgen vorliegen.
    Werde dann wohl mal erst zu dem Händler fahren müssen, wo ich den Wagen gekauft habe. Dann sehen wir weiter.


    Thomas


    Ohne hier den Moralapostel zu spielen.....wenn Deine Alus/Reifen wirklich nicht eingetragen sind bzw. kein Gutachten vorliegt,fährst Du i.M. ohne gültige Betriebserlaubnis.

    Nix..............

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!