Autowerkstatt,wer zahlt Testfahrten ?

  • Natürlich, aber selbst im Zuge dessen kannst Du ja dann immernoch diese Ansprüche geltend machen und z.B. mit der Forderung der Gegenseite, wenn sie denn einer Wandlung zustimmt (dabei ist ja dann ein Abschlag pro gefahrenen km zu zahlen) aufrechnen.


    Ansonsten kann man natürlich auch beim Überweisen der Rechnung (was ja aber auch immer weniger oft möglich ist) entsprechende Verrechnungsansprüche geltend machen.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Sorry,
    bin natürlich kein Jurist, hab doch aber mal in paar Examen Jura gehört (BB007 hast du das auch?).


    Bei meinen folgenden Aussagen handelt es sich demnach um mein "Laienwissen" und nicht um fundierte Aussagen, es wäre schön wenn einer der hier anwesenden Profis seinen Kommentar abgeben würde:


    1. Ort an dem die Gewährleistung erbracht werden muß ist der "Erfüllungsort" welcher sich idR am Ort des Händlers befindet
    2. Mit den im Zusammenhang der Erbringung der Gewährleistung anfallenden Wege- etc. Kosten handelt es sich als folge von 1. eben gerade nicht um die dem Käufer anfallenden Kosten (da Erfüllungsort eben der Ort des Händlers ist) sondern um Kosten welche dem Händler anfallen z.B. ein in eine Einbauküche eingebauter Herd der eben im Haus des Käufers steht.
    3. die bei BB007 stattgefundene Begleichung der Kosten sind IMHO eher aus unkenntnis bzw. aufgrund der Überzeugungskraft von BB mitsammt BGB in der Hand bzw. aus Kulanz erfolgt.
    4. Meine ich mich daran zu erinnern ;) das ein einzelner Paragraf geschweige den ein einzelner Absatz nicht zur Problemlösung eines rechtlichen Problems genutzt werden kann, es sollten die anderen im Zusammenhang relevanten Paragrafen ebenfalls bekannt und angewendet werden.


    Wie gesagt würde mich die Würdigung meiner Aussagen durch einen Profi freuen :D

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Zitat

    Original geschrieben von polli
    bin natürlich kein Jurist, hab doch aber mal in paar Examen Jura gehört (BB007 hast du das auch?).


    Nope. Ich hatte jedoch eine Zeitlang jobbedingt mit solchen Fragen zu tun.

    Zitat

    1. Ort an dem die Gewährleistung erbracht werden muß ist der "Erfüllungsort" welcher sich idR am Ort des Händlers befindet


    Das würde ich auch so sehen.

    Zitat

    2. Mit den im Zusammenhang der Erbringung der Gewährleistung anfallenden Wege- etc. Kosten handelt es sich als folge von 1. eben gerade nicht um die dem Käufer anfallenden Kosten (da Erfüllungsort eben der Ort des Händlers ist) sondern um Kosten welche dem Händler anfallen z.B. ein in eine Einbauküche eingebauter Herd der eben im Haus des Käufers steht.


    Unter "Transportkosten" verstehe ich durchaus auch die Kosten, die für den Transport der Sache zum Erfüllungsort anfallen - der Händler könnte das Auto ja genausogut auch selbst abholen.

    Zitat

    Wie gesagt würde mich die Würdigung meiner Aussagen durch einen Profi freuen :D


    Wo sind die ashd's, DaFunk's und zappi's dieser Welt, wenn man sie braucht?!? :D :top:

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

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