Natürlich, aber selbst im Zuge dessen kannst Du ja dann immernoch diese Ansprüche geltend machen und z.B. mit der Forderung der Gegenseite, wenn sie denn einer Wandlung zustimmt (dabei ist ja dann ein Abschlag pro gefahrenen km zu zahlen) aufrechnen.
Ansonsten kann man natürlich auch beim Überweisen der Rechnung (was ja aber auch immer weniger oft möglich ist) entsprechende Verrechnungsansprüche geltend machen.