Autowerkstatt,wer zahlt Testfahrten ?

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    (...)Ich habe auch dies schon durchaus erfolgreich durchgesetzt - bei der o.g. Werkstatt mit dem netten Inhaber und seiner Frau - rückwirkend und nach diesem Vorfall... ;) Ich hatte hierbei nicht die reinen Benzinkosten, sondern die übliche km-Pauschale aus dem Steuerbereich angesetzt.


    OK - in Deinem Fall verständlich, hätte ich auch nicht anders gemacht.


    Aber ist die Werkstatt bemüht und ansonsten alles in Ordnung, komme ich nichtmal auf den Gedanken, mir die Fahrtkosten erstatten zu lassen.


    Und wenn dies unter dem Vorsatz geschieht, die WS "abzocken" zu wollen, kann ich kein Verständnis dafür aufbringen.



    Stefan

  • Ich denke dennoch nicht, daß dies in der Praxis so umgesetzt wird.
    Ich habe noch nie von jemandem gehört, dessen WS ihm die Fahrtkosten gezahlt hätte. Und ich kenne eine Menge Leute, die mit ihrem Auto laufend zur WS mußten, gewandelt haben etc.. Von Fahrtkostenerstattung war allerdings nie die Rede.
    Daher bin ich so erstaunt.

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Zitat

    Original geschrieben von Stefan
    OK - in Deinem Fall verständlich, hätte ich auch nicht anders gemacht.


    Aber ist die Werkstatt bemüht und ansonsten alles in Ordnung, komme ich nichtmal auf den Gedanken, mir die Fahrtkosten erstatten zu lassen.


    Selbstverständlich nicht.


    Zitat

    Original geschrieben von Jochen
    Ich denke dennoch nicht, daß dies in der Praxis so umgesetzt wird.
    Ich habe noch nie von jemandem gehört, dessen WS ihm die Fahrtkosten gezahlt hätte. Und ich kenne eine Menge Leute, die mit ihrem Auto laufend zur WS mußten, gewandelt haben etc.. Von Fahrtkostenerstattung war allerdings nie die Rede.
    Daher bin ich so erstaunt.


    Weil das - wie so Vieles - kaum jemand weiß. ;)

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Anwäte müßten das wissen und es waren genug involviert.

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Tja, keine Ahnung, warum die das nicht gemerkt haben.


    Dabei ist es doch eigentlich absolut logisch: Wenn ich ein Produkt kaufe, welches von vornherein Defekte aufweist und somit ein Fall für die gesetzliche Gewährleistung ist, dann kann es doch nicht sein, dass ich, zusätzlich zu diesem Umstand als solchem, dann auch noch mit den Kosten belastet werde, die zur Durchführung von Reparaturen aufgebracht werden müssen. Wenn mir der Händler Schrott verkauft, muss er logischerweise für sämtliche Kosten aufkommen, die im Zusammenhang mit der Behebung der Fehler stehen.


    Bei kleineren Sachen ist einem das vielleicht offensichtlicher, aber bei Autos kommt man da wohl nicht so einfach drauf... ;)

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Bei kleineren Sachen ist einem das vielleicht offensichtlicher, aber bei Autos kommt man da wohl nicht so einfach drauf... ;)


    Eben, ein defektes Handy kann ich ja auch portofrei zum Händler zurück schicken. Deshalb habe ich ja auch oben gefragt, um was für ein Auto es sich eigentlich handelt. Vielleicht schreibt ja yox noch mal was dazu.

    Chuck Norris liest keine Bücher: Er starrt sie so lange an, bis sie ihm freiwillig sagen, was er wissen will.

  • Zitat

    Original geschrieben von Bob_Harris
    Eben, ein defektes Handy kann ich ja auch portofrei zum Händler zurück schicken. [...]


    Gemäß BB007 müßte dann aber nicht nur das Porto, sondern auch der Weg zur Post, zum Mediamarkt und zum Outlet-Center in Metzingen (den ich auf meiner Reise vom Gardasee nach Hamburg "angeflogen" habe) vom Verkäufer erstattet werden. :eek:


    Gruß,
    Martin

  • Zitat

    Original geschrieben von nutellatoast
    Gemäß BB007 müßte dann aber nicht nur das Porto, sondern auch der Weg zur Post, zum Mediamarkt und zum Outlet-Center in Metzingen (den ich auf meiner Reise vom Gardasee nach Hamburg "angeflogen" habe) vom Verkäufer erstattet werden. :eek:


    Unsinn. Während das Handy um im Beispiel zu bleiben locker per Post zurück geschickt werden kann, ist das mit einem Auto wohl schlecht möglich. Von daher hinkt der Vergleich doch total. :rolleyes:

    Chuck Norris liest keine Bücher: Er starrt sie so lange an, bis sie ihm freiwillig sagen, was er wissen will.

  • nutellatoast:


    Was heißt "gemäß BB007"? ;)


    Ich habe weiter oben den entsprechenden Paragraphen des BGB zitiert, der, wie einem eigentlich recht offensichtlich sein sollte, nicht so wahnsinnig viel Interpretationsspielraum gibt.


    Wenn man mit sowas vor Gericht landet, dann wird eine solche Frage sicher zu einem guten Teil einem Ermessensspielraum des Richters unterliegen. Bis es soweit ist, kann man sich aber als Verbraucher selbstverständlich gegenüber dem Verkäufer auf diese gesetzliche Regelung beziehen und Ersatz für seine Aufwändungen verlangen.


    Je mehr ich darüber nachdenke, desto mehr ist gerade das Beispiel "Auto" im Grunde genommen eines der besten für diese Regelung. Denn während es bei irgendwelchem Kleinkram, den man mal eben per Post irgendwo hinschicken kann, ja wirklich nicht weiter weh tut, geht ein typisches Montagsauto, mit welchem ich in einer Tour in die Werkstatt fahren muss, ja wirklich richtig ins Geld. Und nicht nur Sprit - Zeit ist bekanntlich auch Geld.


    Es geht hier wie gesagt nicht um typische Reparaturen, die man sowieso hat und mit denen man rechnen kann. Diese sind ja auch ohnehin nicht von der Gewährleistung abgedeckt. Wenn wir im Zusammenhang mit Autos von Gewährleistung reden, dann geht es ja in erster Linie wirklich um all diese "Montagsautos", die schon von Anfang an ständig irgendwas haben und in einer Tour in die Werkstatt müssen. Also das, was Jochen weiter oben beschrieben hatte. Und in solchen Fällen ist es ja fast schon dumm, diese Regelung nicht zu nutzen.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Was heißt "gemäß BB007"? ;)


    Ich habe weiter oben den entsprechenden Paragraphen des BGB zitiert, der, wie einem eigentlich recht offensichtlich sein sollte, nicht so wahnsinnig viel Interpretationsspielraum gibt.


    Schon klar. Ich bezog mich aber auch auf die von dir gemachten Kommentare zu dem Gesetzestext, daher "gemäß". :)


    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Und in solchen Fällen ist es ja fast schon dumm, diese Regelung nicht zu nutzen.


    100%e Zustimmung! Allerdings ist die Durchsetzung dieser Ansprüche auf außergerichtlichem Wege kaum möglich. Sollte mir ein Auto solche Scherereien machen, dass ich in einem kurzem Zeitpunkt 5-10 mal die Werkstatt aufsuchen muss, würde ich ohnhin eine Wandlung anstreben, da ich logischer Weise kein "Vertrauen" mehr in das Fahrzeug hätte.


    Gruß,
    Martin

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