ZitatOriginal geschrieben von andi2511
Na der wäre doch von einer Ordnungsbehörde gekommen, oder?
Ja. Du kannst gegen den Bescheid aber durch Einspruch vorgehen. Dann geht die Sache ggf. an StA und Amtsgericht.
Es kann sich hier schon deshalb nicht um eine Strafsache handeln, weil das StGB keine Begrenzung auf die hier genannten 5000,- EUR kennt (sondern das Tagessatzsystem einschlägig ist).
Zitat[small]Ich sollte wirklich nicht vorschnell meine laienhaften juristischen Bouqets unters Volk streuen![/small]
[small]Fishing for compliments?
Du weißt genau, daß Deine juristischen Einschätzungen keinesfalls laienhaft und meistens richtig sind. [/small]