Anzeige wg. Ruhestörung nach Party

  • Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    Na der wäre doch von einer Ordnungsbehörde gekommen, oder?


    Ja. Du kannst gegen den Bescheid aber durch Einspruch vorgehen. Dann geht die Sache ggf. an StA und Amtsgericht.


    Es kann sich hier schon deshalb nicht um eine Strafsache handeln, weil das StGB keine Begrenzung auf die hier genannten 5000,- EUR kennt (sondern das Tagessatzsystem einschlägig ist).



    Zitat

    [small]Ich sollte wirklich nicht vorschnell meine laienhaften juristischen Bouqets unters Volk streuen![/small] :D


    [small]Fishing for compliments? :D
    Du weißt genau, daß Deine juristischen Einschätzungen keinesfalls laienhaft und meistens richtig sind. [/small] :)

  • @all


    Was soll sie denn in den Anhörungsbogen schreiben? Alles zugeben/abstreiten/garnichts zum Sachverhalt angeben??

  • Zitat

    Original geschrieben von leon
    @all


    Was soll sie denn in den Anhörungsbogen schreiben? Alles zugeben/abstreiten/garnichts zum Sachverhalt angeben??


    hallo,


    ich würde keine angaben machen, bzw. nur angaben zu deiner person und dann abwarten. einen ra kannst du immer noch einschalten und dich dann mit ihm beraten was du zu sagen hast.


    ciao,


    TINA

    TT - Gleichgesinnt gesellt sich gern

  • Zitat

    Original geschrieben von leon
    @all


    Was soll sie denn in den Anhörungsbogen schreiben? Alles zugeben/abstreiten/garnichts zum Sachverhalt angeben??


    Abstreiten würde wohl wenig Sinn machen, wenn die Polizei selbst zweimal dagewesen ist. Ich würde einfach dazu stehen, die Angaben wahrheitsgemäß machen und abwarten...

  • Zitat

    Original geschrieben von Ls4
    Wer ruft denn bei sowas eigentlich die Polizei? Haben die Leute früher nie Party gemacht, oder wollen sie einfacvh nicht, dass andere Spaß haben?


    Bye Ls4


    Gute Frage.


    ;)


    Und da executive und judicative Institutionen in Deutschland durchaus Ermessungsspielraum haben und 1 Uhr 15 eigentlich keine Zeit ist :cool: und die Freundin wahrscheinlich nicht jedes Wochenende mit Sven Väth am Plattenteller feiert und die Anzeigenerstellende Person von jedem, mit der Verfolgung der Angelegenheit betrauten Menschen einen :flop: bekommt, würde ich auch denken, dass das Verfahren eingestellt wird. Habe ich selbst im Anschluss an ein wirklich exzessives Gartenfest (wurde gegen 4 Uhr durch Poli & Zisti nach einer Anzeige durch Nachbarn beendet) erlebt.
    Also - ich würde mir keine großen Sorgen machen. ;) elfe

    Panic Attack.



    Sonst nichts.

  • Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    Diese Sache war meiner jugendlichen Freude über das Abi seinerzeit geschuldet und ich kann nicht mehr sagen, ob es sich nicht vielleicht doch "nur" über ein entsprechendes Schreiben vom Ordnungsamt gehandelt hat - jedenfalls bin ich schadfrei aus der Sache herausgegangen. ;)


    Ah, das war die Sache mit dem Blumenkübeln, stimmts? :D

    Walking on water and developing software from a specification are easy if both are frozen.
    – Edward V Berard

  • hi
    hatte letztens auch ne anzeige aber wegen sachbeschädigung. Hab ne Vorladung zur Bullerei bekommen und ausgesagt. Wochen Später kamm ein brief und das Verfahren wurde gemäß §170 (2) StPO eingestellt..Angezeigt wurde ich auch von privat.
    Die Gerichte und wer auch immer sind überfordert mit anderen sachen.die machen sich wegen so kleinigkeiten keinen stress. Also abwarten, tee trinken.
    Bis dann

    S65 Rulez!!!

  • Zitat

    Original geschrieben von Ls4
    Wer ruft denn bei sowas eigentlich die Polizei? Haben die Leute früher nie Party gemacht, oder wollen sie einfacvh nicht, dass andere Spaß haben?


    Bye Ls4


    das sehe ich aber ganz anders, wer feiern will soll bitte in die disco oder sich eine einfamilienhaus zulegen


    ich will nach 22 uhr meine ruhe haben, besonders am wochenende wenn ich mich mal ausruhen kann


    habe leider auch so ein problem mit einem asozialen (trinker, arbeitslos) nachbarn der meint an wochenenden und sonst seine trinkgelage abhalten zu müssen

  • Zitat

    Original geschrieben von Mundi
    habe leider auch so ein problem mit einem asozialen (trinker, arbeitslos) nachbarn der meint an wochenenden und sonst seine trinkgelage abhalten zu müssen


    Das ist ja nun aber etwas anderes. Eine normale Geburtstagsparty, Einzugsparty o.ä., die einmal im Jahr stattfindet und im Idealfall auch noch vorher kurz angekündigt wird, die kann man schon tolerieren, wenn man kein "Gartennazi" ist und es grundsätzlich nur auf Ärger abgesehen hat. ;)


    Und wenn es einem wirklich zu blöd wird, dann geht man eben kurz zu dem betreffenden Nachbarn und bittet um etwas Ruhe.

  • Zitat

    Original geschrieben von andi2511

    Und wenn es einem wirklich zu blöd wird, dann geht man eben kurz zu dem betreffenden Nachbarn und bittet um etwas Ruhe.

    Wenn - wie offensichtlich in diesem Fall geschehen - nicht einmal der Besuch der Polizei etwas ändert (die Herren sind sicherlich nicht ohne Grund zweimal aufgekreuzt), hätte man als Nachbar vermutlich noch deutlich geringere Chancen gehabt, etwas auszurichten.

    Sic gorgiamus allos subjectatos nunc.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!