Anzeige wg. Ruhestörung nach Party

  • Hi,


    eine Bekannte von mir hat nach ihrer Geburtstagsparty eine Anzeige wegen Ruhestörung bekommen (Polizei war zweimal da, um 1:15 war Ende der Party). Erstmal ist nun ein Anhörungsbogen gekommen.


    Die Frage ist, wie hoch wohl die Strafe sein wird? Im Anhörungsbogen ist die Rede vom max. 5000€. Da sie keine Rechtsschutzversicherung hat, ist ihr nun unklar, ob sie es drauf ankommen lassen soll und die Strafe direkt bezahlt (Höhe unklar), oder ob sie sich besser einen Anwalt nimmt (wodurch in jedem Fall Anwaltskosten enstehen).


    Hat jemand Erfahrung damit? Was würdet Ihr raten?


    Danke,


    Leon

  • Da gibts doch nichts "direkt" zu bezahlen. :confused:


    Einfach den Anhörungsbogen ausfüllen und sonst alle Formalitäten mitmachen und sich - zu 90% - in einigen Wochen über den Brief des Staatsanwaltes freuen, daß das Verfahren eingestellt ist. ;)

  • Zitat

    Einfach den Anhörungsbogen ausfüllen und sonst alle Formalitäten mitmachen und sich - zu 90% - in einigen Wochen über den Brief des Staatsanwaltes freuen, daß das Verfahren eingestellt ist.


    Geht das denn, dass das Verfahren eingestellt?
    Dachte immer, wenn man auf zivilem Wege verklagt wird, dann kann ein Verfahren nicht eingestellt werden.
    Deshalb ja auch diese berühmten Rechtsstreitigkeiten á la Apfelbaum steht auf der Grundstücksgrenze.


    Andreas

    Eine Smith & Wesson übertrumpft vier Asse

  • Okay - so viel dazu ;)
    Das bringt mich jetzt nur zu der Überlegung, dass solche Gesetze überflüssig sind, wenn die Staatsanwaltschaft Anzeigen höchstwahrscheinlich wegen Überlastung einstellt. :rolleyes:
    Andreas

    Eine Smith & Wesson übertrumpft vier Asse

  • Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    Diese Anzeige ist ja eine Strafanzeige und nichts zivilrechtliches. ;)


    Nö, Andi.


    Das hört sich eher nach einer OWi-Sache an, die einen Bußgeldbescheid zur Folge haben wird, der von einer Verwaltungsbehörde erlassen wird. Der Staatsanwalt hat damit zunächst nichts zu tun.

  • Zitat

    Original geschrieben von ashd
    Nö, Andi.


    Das hört sich eher nach einer OWi-Sache an, die einen Bußgeldbescheid zur Folge haben wird, der von einer Verwaltungsbehörde erlassen wird. Der Staatsanwalt hat damit zunächst nichts zu tun.


    Also ich habe besagtes Schreiben schon bekommen. :cool: :confused:


    Aber für die Ausgangsfrage liege ich damit wohl tatsächlich falsch, du hast recht:


    http://www.polizei.brandenburg.de/sixcms/detail.php?id=4639

  • Von der StA? :confused:
    Ohne daß vorher ein Bußgeldbescheid erlassen wurde, gegen den Du vorgegangen bist?

  • Zitat

    Original geschrieben von ashd
    Von der StA? :confused:
    Ohne daß vorher ein Bußgeldbescheid erlassen wurde, gegen den Du vorgegangen bist?


    Na der wäre doch von einer Ordnungsbehörde gekommen, oder? Diese Sache war meiner jugendlichen Freude über das Abi seinerzeit geschuldet und ich kann nicht mehr sagen, ob es sich nicht vielleicht doch "nur" über ein entsprechendes Schreiben vom Ordnungsamt gehandelt hat - jedenfalls bin ich schadfrei aus der Sache herausgegangen. ;)




    [small]Ich sollte wirklich nicht vorschnell meine laienhaften juristischen Bouqets unters Volk streuen![/small] :D

  • Wer ruft denn bei sowas eigentlich die Polizei? Haben die Leute früher nie Party gemacht, oder wollen sie einfacvh nicht, dass andere Spaß haben?


    Bye Ls4

    Wär Rächtsräibphähler phindet darf sich phreuen

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