Hallo,
im (Langzeit-, weil Mitarbeiter) Mietvertrag des Wagens meines Vaters ist folgender Passus vermerkt:
Zitat
Der Mieter vepflichtet sich, das Fahrzeug werder gewerblich zu nutzen, (...), zu verleihen noch sonst einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen.
Die Überlassung an Familienangehörige ist zulässig.
Was bedeutet Überlassung?
Wenn also ein Berechtigter, sprich Familienangehöriger, mit im Auto sitzt, darf dann jemand anderes fahren? Denn es benutzt ja immer noch ein Angehöriger der Familie den Wagen.
Werde morgen mal die Hotline dazu anrufen, dennoch würde ich mich sehr freuen, wenn mir das einer der fachlich versierteren User (mutmaßen kann ich selbst ;)) kurz erläutern könnte, bzw. ein paar Ideen dazu hätte.
Danke!