Hallo,
ich hätte da mal eine Frage.
Habe heute eine "Zahlungserinnerung" erhalten. Unten auf dem Blatt steht "Bitte überweisen Sie zur Vermeidung von Mahnkosten spätestens bis zum 03.04.2005".
Habe erst heute am 2.4.05 überweisen können.
Meine Frage:
War nun diese "Zahlungserinnerung" eine Mahnung? Oder kommt die erst? (weil steht ja "..zur Vermeidung vonMahnkosten..." dort).
Oder bedeuten die Mahnkosten, die dann kommen bei Nichtbeachtung der Zahlungserinnerung, die Kosten eines gerichtlichen Mahnbescheides?
Ist es schlimm, dass ich erst heute überwiesen habe? Ich meine, morgen wird es bei denen kaum auf dem Konto sein, ist ja Sonntag.
Grüße,
Andreas