ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von TT-Leser
Ob es allgemein erlaubt wäre oder nicht, ist in diesem Fall egal.
Wenn allerdings T-Mobile in ihren AGB, und diese werden bei Vertragskunden wohl gültig, dies verbietet, muss es der Kunde akzeptieren und befolgen.
So hab' ich das Problem zumindest verstanden.
MfG, TT-Leser
Nicht alles was in einem Vertrag steht ist auch gültig.
Ein autohändler kann dir auch nicht vorschreiben auf welchen Strassen du nicht fahren darfs wenn es sich um öffentliche Strassen handelt.
Wenn er in den Vertrag schreibt dass du auf dieser oder jener Strasse nicht fahren darfst ist das ungültig.
Schutti