ZitatOriginal geschrieben von qwqw
Ich hoffe nur ich bekomme keinen Schufa-Eintrag.
Aber wenn ich der (2.)Mahnung widerspreche, gibt es ja nicht einfach vom Richter einen Mahnbescheid und Schufa-Eintrag , hoffe ich mal oder?
Ansonsten sterbe ich lieber ehrlich und dafür Schufa-gebrandtmarkt
Mit einem gerichtlichen Mahnbescheid werden Sie, soweit ich diesen Sachverhalt momentan überblicken kann, wohl in absehbarer Zeit zu rechnen haben. Zu einem Schufa-Eintrag führt dies jedoch nur, wenn die Forderung Ihrerseits unbestritten war. Darüber brauchen Sie sich im Moment die geringsten Sorgen zu machen.
Ich würde Ihnen dringend raten, spätestens bei Erhalt des Mahnbescheides einen Kollegen zur Beratung aufzusuchen. Alternativ könnten Sie natürlich von sich aus schon jetzt auf Feststellung des Nicht(mehr)bestehens des Vertragsverhältnisses klagen, um zu verhindern, daß weiterhin laufende Kosten (Grundgebühr) anfallen.