Auto abmelden, aber wie?

  • Re: Re: Auto abmelden, aber wie?


    Zitat

    Original geschrieben von senderlisteffm
    4. Personalausweis oder Reisepaß mit Meldebestätigung

    Den benötigt man in Köln auf jeden Fall nicht.


    Zitat

    Das denke ich nicht. Da KFZ Haftpflicht eine Pflichtversicherung ist, wird sich die Versicherung nicht ohne Nachweis kündigen lassen.

    Richtig. Solange das Fahrzeug angemeldet ist, kann die Kfz-Versicherung nur zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Die Kündigung wird dann der Zulassungsstelle mitgeteilt. Sollte man keine neue Versicherung abschließen, bekommt man Post von der Zulassungsstelle. Fahren ohne Versicherungsschutz ist übrigens eine Straftat!



    Zitat

    Original geschrieben von CK-187
    es ist natürlich selbstredent das dort nicht mit dem auto hingefahren wird welches abgemeldet werden soll

    Wieso?


    Quelle: Stadt Köln


    mfg
    Foxy

    Errare humanum est!

  • Zitat

    Original geschrieben von CK-187
    ich denke es ist egal ob erst vericherung oder auto gemacht wird


    allerdings nicht vergessen die kennzeichen (von tüv zu tüv unterschiedlich) mitzunehmen und von der person dort hinter dem schalter (evtl auch selber) die zulassung abkratzen zu lassen


    es ist natürlich selbstredent das dort nicht mit dem auto hingefahren wird welches abgemeldet werden soll ;)


    Natürlich darfst du mit dem Auto hinfahren, welches abgemeldet wird.
    Du kannst nach der Abmeldung mit entstempeltem Kennzeichen nach Hause fahren.
    EDIT: Wieder zu langsam

    Mir Schwoba send halt Kerle

  • cool
    das ist mir neu
    thx für die info ich bin mir sicher das ich das mal brauche

    .:Gate 13:.
    Vor die Wahl gestellt zwischen Unordnung und Unrecht, entscheidet sich der Deutsche für das Unrecht.
    Johann Wolfgang von Goethe

  • Zitat

    Original geschrieben von Flora13
    aber wozu brauche ich beim abmelden als deutscher Staatsbürger eine beim abmelden eines Pkw´s eine Meldebestätigung?`


    Weil im Reisepaß nicht Deine Anschrift steht. Daher brauchst man vom Einwohnermeldeamt eine "aktuelle" Bestätigung, wo der Inhaber des Reisepasses derzeit wohnt. Wenn Du einen gültigen Personalausweis dabei hast, brauchst Du die selbstverständlich nicht.

  • Hi Leute!


    Hänge mein z.T. gleiches anliegen mal hier dran:


    Mein Auto hat seit gestern einen Totalschaden.
    Abmeldung klar, so wie oben beschrieben ?


    Nun eine Frage zur Versicherung:
    Das Auto hat nur Teilkasko (mit 150€ SB), also gibts nur Glasschäden ersetzt?
    Die Frontscheibe hat einen schönen Sprung, ergo (müsste) eine neue her.
    Die Scheinwerfer sind auch hin.


    Wieviel gibts da ungefähr ?


    Danke und Gruß
    Sebastian

    "Wie wird die Welt regiert und in den Krieg geführt? Diplomaten belügen Journalisten und glauben es, wenn sie`s lesen." Karl Kraus

  • Zitat

    Original geschrieben von Flora13


    Edit: Bleiben die Nummernschilder nicht gleich beim Straßenverkehrsamt?
    Wie verhält sich das, wenn ich das gleiche Auto nach 15 Mon. erneut auf meinen Namen anmelde, behalt ich dann das gleiche Kennzeichen, oder bekomme ich dann ein anderes?


    IMHO bleibt das Kennzeichen bei Deinem Auto, falls Du es wieder zulässt. Zu beachten ist aber, dass Du nach einer Abmeldedauer von mehr als 12 Monaten eine TÜV-Vollabnahme brauchst -> teuer. Deshalb empfiehlt es sich u.U. das Fahrzeug binnen Jahresfrist zumindest kurzzeitig wieder anzumelden. Wie schon von anderen erwähnt, nach 18 Monaten Stilllegung erfolgt eine endgültige Stilllegung, damit wird nach Sperrzeit (einige Wochen) auch das Kennzeichen wieder für andere Fahrzeuge freigegeben.


    Gruß WhiteNoise

  • Flora13


    die Kennzeichen kann beispielsweise auch derjenige nutzen,
    der Dir eventuell das Auto abkauft. Geht natürlich nur,
    wenn er das Auto in derselben Stadt (bzw. Kreis) anmeldet.
    Spart halt die Kohle für neue Kennzeichen.


    Falls Du planst, das Fahrzeug zwischendurch an- und wieder
    abzumelden, um die TÜV-Vollabnahme zu sparen, solltest Du
    drauf achten, daß der normale TÜV zum Anmeldezeitpunkt nicht
    abgelaufen ist - sonst mußt Du vor der Kurzzeitanmeldung
    erst eine normale Hauptuntersuchung nebst ASU machen!

  • Mit 15 Monaten Abmeldung hat es sich bereits erledigt, daß Auto wird über den Winter abgemeldet. :)


    Da das Auto nun abgemeldet ist, und der TÜV sowie AU im Feb. 2003 ablaufen, ist es ja normalerweise so, wenn ich die Frist für den Tüv verpasse bekomme ich ja jetzt in diesem Falle ab 02.03 TÜV oder erneut ab April 03 (im April will ich das Auto wieder zulassen) für volle 24 Mon. TÜV?

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