ZitatOriginal geschrieben von Flora13
Da das Auto nun abgemeldet ist, und der TÜV sowie AU im Feb. 2003 ablaufen, ist es ja normalerweise so, wenn ich die Frist für den Tüv verpasse bekomme ich ja jetzt in diesem Falle ab 02.03 TÜV oder erneut ab April 03 (im April will ich das Auto wieder zulassen) für volle 24 Mon. TÜV?
Für Saisonkennzeichen ist geregelt, dass man ab dem ersten Zulassungsmonat zum TÜV muss und dann wieder 24 Monate bekommt. Ob das für ein vorübergehend stillgelegtes Fahrzeug gilt, weiß ich allerdings nicht. Eventuell mal in der StVZO nachschauen...