Auto abmelden, aber wie?

  • Zitat

    Original geschrieben von Flora13

    Da das Auto nun abgemeldet ist, und der TÜV sowie AU im Feb. 2003 ablaufen, ist es ja normalerweise so, wenn ich die Frist für den Tüv verpasse bekomme ich ja jetzt in diesem Falle ab 02.03 TÜV oder erneut ab April 03 (im April will ich das Auto wieder zulassen) für volle 24 Mon. TÜV?


    Für Saisonkennzeichen ist geregelt, dass man ab dem ersten Zulassungsmonat zum TÜV muss und dann wieder 24 Monate bekommt. Ob das für ein vorübergehend stillgelegtes Fahrzeug gilt, weiß ich allerdings nicht. Eventuell mal in der StVZO nachschauen...

  • Hey Leute,


    ich habe dazu auch noch eine Frage. Habe mein Auto an privat verkauft. Nun habe ich mit dem Käufer abgemacht, dass ich ihm nächste Woche das Auto nach Hamburg fahre und wir es dann dort abmelden. Geht das überhaupt? Ich komme aus dem Kreis Dithmarschen und es ist dort angemeldet.


    Gruß, Cyrus

  • hallo zusammen,
    ich checks irgendwie noch nicht.
    ich habe einen wagen, der defekt in der Werkstatt steht und sich nicht mehr lohnt repariert zu werden. Will ihn jetzt an einen evt. Interessierten weiterverkaufen.
    Was muss ich jetzt machen?
    Ein neues Auto ist jetzt gerade nicht in Sicht, könnte aber in den nächsten Monaten kommen. Muss ich ihn abmelden, stilllegen...usw? Was wäre die beste Lösung?
    Für jeden Tip bin ich dankbar.


    :top:

  • Ist doch nicht so schwer ... ;)
    Einfach mit Brief, Schein und Kennzeichen zur Zulassungsstelle und abmelden. Versicherung bekommt automatisch Bescheid und wird dann abrechnen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Ist doch nicht so schwer ... ;)
    Einfach mit Brief, Schein und Kennzeichen zur Zulassungsstelle und abmelden. Versicherung bekommt automatisch Bescheid und wird dann abrechnen.


    ich lasse mich leicht durch die verschiedenen Begriffe verwirren. :D
    Wie lange kann man die Versicherung stilllegen, wenn man in ein paar Monaten wieder einsteigen will? Und, behält man die alten Kennzeichen so lange für den neuen Wagen?

  • Zitat

    Original geschrieben von wohlkaum
    Wie lange kann man die Versicherung stilllegen, wenn man in ein paar Monaten wieder einsteigen will? Und, behält man die alten Kennzeichen so lange für den neuen Wagen?


    Also meine Versicherung und die auch das Strassenverkehrsamt haben Telefon, dann kann man anrufen und nachfragen - warum machst du das nicht einfach ?

  • Zitat

    Original geschrieben von Samsungracer
    Also meine Versicherung und die auch das Strassenverkehrsamt haben Telefon, dann kann man anrufen und nachfragen - warum machst du das nicht einfach ?


    würde ich dann machen, wenn ich hier keine richtige Antwort bekommen würde. ich poste es hier nur, weil es jemand anderen Unwissenden auch interessieren könnte. :D;)

  • Manchmal ist es von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle unterschiedlich, wie lange ein Kennzeichen für den Vorbesitzer reserviert bleibt. Von daher hilft nur Anrufen. Deine Versicherung wird (aus meiner Sicht) nicht stillgelegt, sondern erlischt oder wird durch Abmeldung gekündigt. Solltest Du ein neues oder das selbe Fahrzeug wieder anmelden/versichern, wird Dein Versicherungsbetrag neu berechnet.

    Vor dem Fragen - bei https://www.prepaid-wiki.de nachschlagen!

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  • Zitat

    Original geschrieben von wohlkaum
    Wie lange kann man die Versicherung stilllegen, wenn man in ein paar Monaten wieder einsteigen will?


    Maximal sieben Jahre, dann verfällt dein Schadensfreiheitsrabatt. Du kannst bei der Neuanmeldung, wenn es nicht *der gleiche* Wagen ist, auch die Versicherung wechseln.


    Wie lange die Zulassungsstelle das Kennzeichen reserviert, musst du erfragen.

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