Auto abmelden, aber wie?

  • Hi Forum,


    bin mir ziemlich Sicher, daß Ihr mir weiterhelfen könnt.
    Ich will mein Auto abmelden, und möchte gerne wissen, was man alles für Unterlagen beim Straßenverkehrsamt benötigt?


    Was muß ich zuerst machen, erst die Versicherung abmelden oder erst zur Behörde?


    Gruß Ben

  • Du brauchst :


    1. den KFZ-Brief
    2. den KFz-Schein
    3. die Nummernschilder (werden entstempelt)
    und gehst damit zur Zulassungsbehörde.
    Du bekommst dann eine Bestätigung, die du der Versicherung schickst und das war es schon. Im KfZ-Brief wird die Abmeldung eingetragen, der Kfz-Schein wird eingezogen.
    Kostet hier in Bonn/NRW 5,60 €, ist aber so glaube ich, von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.


    Habe ich vorgestern noch praktiziert, daher frisches Wissen :D

    Zu welchen Anlässen man Whisk(e)y trinkt :
    Man sollte immer eine kleine Flasche Whisky dabeihaben, für den Fall eines Schlangenbisses - und ausserdem sollte man immer eine kleine Schlange dabeihaben.
    (W.C.Fields)

  • ich denke es ist egal ob erst vericherung oder auto gemacht wird


    allerdings nicht vergessen die kennzeichen (von tüv zu tüv unterschiedlich) mitzunehmen und von der person dort hinter dem schalter (evtl auch selber) die zulassung abkratzen zu lassen


    es ist natürlich selbstredent das dort nicht mit dem auto hingefahren wird welches abgemeldet werden soll ;)

    .:Gate 13:.
    Vor die Wahl gestellt zwischen Unordnung und Unrecht, entscheidet sich der Deutsche für das Unrecht.
    Johann Wolfgang von Goethe

  • Was passiert mit der Versicherung, kommt man da einfach so raus wenn man das Schreiben der Behörde vorliegt, oder muß ich noch bis zum Jahres Ende die Gebühren zahlen?


    Edit: Bleiben die Nummernschilder nicht gleich beim Straßenverkehrsamt?
    Wie verhält sich das, wenn ich das gleiche Auto nach 15 Mon. erneut auf meinen Namen anmelde, behalt ich dann das gleiche Kennzeichen, oder bekomme ich dann ein anderes?
    Fahre ich später auf dem gleichem Prozentsatz, mit dem ich aufghlrt habe?

  • Re: Auto abmelden, aber wie?


    Zitat

    Original geschrieben von Flora13
    Ich will mein Auto abmelden, und möchte gerne wissen, was man alles für Unterlagen beim Straßenverkehrsamt benötigt?


    Du brauchst:


    1. KFZ Schein (wird einbehalten)
    2. KFZ Brief (Abmeldung wird eingetragen)
    3. Kennzeichen (werden entstempelt)


    4. Personalausweis oder Reisepaß mit Meldebestätigung
    5. Vollmacht vom Halter, falls Du das nicht selbst bist


    Wenn das Fahrzeug stillgelegt ist, schreibst Du der Versicherung, daß die Versicherung ruhen soll.

  • Zitat

    Original geschrieben von Flora13
    Was passiert mit der Versicherung, kommt man da einfach so raus wenn man das Schreiben der Behörde vorliegt, oder muß ich noch bis zum Jahres Ende die Gebühren zahlen?


    Nee, wird anteilig verrechnet. Wenn du also für ein Jahr bezahlt hast, aber das Auto jetzt abmeldest bekommst du entweder bei Anmeldung eines neuen Fahrzeugs eine Gutschrift oder halt das Geld zurück.

    Zu welchen Anlässen man Whisk(e)y trinkt :
    Man sollte immer eine kleine Flasche Whisky dabeihaben, für den Fall eines Schlangenbisses - und ausserdem sollte man immer eine kleine Schlange dabeihaben.
    (W.C.Fields)

  • Du benötigst auf jeden Fall die Kennzeichenschilder (wegen der Plakette), den Fahrzeugbrief und den Fahrzeugschein.
    Bei vorübergehender Stilllegung empfiehlt es sich den Bericht über letzte Hauptuntersuchung und die Prüfbescheinigung über letzte Abgasuntersuchung mitzunehmen. Somit können die nächsten Fälligkeitstermine in die Abmeldebestätigung aufgenommen werden.
    Bei einer endgültigen Stilllegung werden zusätzlich ein Verwertungsnachweis (bei Verschrottung durch einen anerkannten Demontagebetrieb) oder eine Erklärung über den Verbleib (z.B. bei Lagerung des Fahrzeuges, Verkauf ins Ausland) benötigt. Diese Erklärung kann formlos bei der Stilllegung abgegeben werden.
    Nach Ablauf von 18 Monaten seit der vorübergehenden Stilllegung gelten Fahrzeuge als endgültig aus dem Verkehr zurückgezogen; damit erlischt die Betriebserlaubnis. Eine Verlängerung dieser Frist ist nicht zulässig.


    Erst nachdem du dein Kfz. bei dem Straßenverkehrsamt abgemeldet hast, wird die Versicherung gekündigt.


    mfg
    Foxy

    Errare humanum est!

  • Zitat

    Original geschrieben von CK-187
    ich denke es ist egal ob erst vericherung oder auto gemacht wird


    Das denke ich nicht. Da KFZ Haftpflicht eine Pflichtversicherung ist, wird sich die Versicherung nicht ohne Nachweis kündigen lassen.

  • stimmt auch wieder


    Flora13
    nein die kennzeichen kannst du mitnehmen und nach einer gewissen zeit (6 monate (?)) wieder benutzen

    .:Gate 13:.
    Vor die Wahl gestellt zwischen Unordnung und Unrecht, entscheidet sich der Deutsche für das Unrecht.
    Johann Wolfgang von Goethe

  • Klingt jetzt vielleicht ein bisschen doof, aber wozu brauche ich beim abmelden als deutscher Staatsbürger eine beim abmelden eines Pkw´s eine Meldebestätigung?`

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