Ist das ein Fall für die Privathaftpflicht?

  • Zitat

    Original geschrieben von Kuh127
    Interessant wäre noch, wie alt der Neffe ist. Wenn ich mich nicht irre, sind bei einigen Versicherungen Kinder unter 4 Jahren ausgeschlossen´.


    Dann wäre der 4jährige ein Fall für die Super-Nanny ;)

  • Ich würde es einfach mal einreichen und nicht explizit darauf hinweisen, dass Person 2 der Neffe ist (außer er hat den gleichen Familiennamen, dann könnte diese zusätzliche Erklärung durchaus Sinn machen). Wenn das Formular wahrheitsgemäß ausgefüllt ist und der Herganng plausible und detailliert geschildert ist bleibt einfach abzuwarten was die Versicherung dazu sagt.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Zitat

    Original geschrieben von bambi05
    P.S.: Wenn Du auf einem Parkplatz vor einem Supermarkt versehentlich mit Deinem Einkaufswagen einen Wagen ein KFZ streifst, steht dafür auch die PHV gerade.


    Jein ;).


    Sobald du bereits z.B. den Funktüröffners *deines* Autos betätigt hast, dann ist die KFZ-Haftpflicht zuständig, da es dann zum Be- und Entladen des KFZ gehört. Ansonsten die private Haftpflicht. Ist wichtig, wegen der SF-Stufen der KFZ-Haftpflicht ;).

  • Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Jein ;).


    Sobald du bereits z.B. den Funktüröffners *deines* Autos betätigt hast, dann ist die KFZ-Haftpflicht zuständig, da es dann zum Be- und Entladen des KFZ gehört. Ansonsten die private Haftpflicht. Ist wichtig, wegen der SF-Stufen der KFZ-Haftpflicht ;).


    Zumal es dann ja nicht die Kfz-Haftpflicht wäre, sondern die Vollkasko (wenn vorhanden).

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