Ist das ein Fall für die Privathaftpflicht?

  • Hallo,


    folgende Situation:


    2 Personen.
    Person 1 fährt mit dem PKW rückwärts aus der Garage. Kurz bevor der PKW in höhe des Tores ist, drück Person 2 versehendlich auf den Schalter für das automatische Rolltor, und das Tor fährt herunter.
    Bei der Aktion bricht die Antenne des PKW ab, und das Blech am Dach wird rund um den Antennensockel verbogen).
    Reparaturkosten ca. 600 EUR.


    Ist das ein Schaden den die Privathaftpflicht von Person 2 bezahlen muss?



    Sebastian

  • Hi,


    wem gehört das Tor?
    In welchem Verhältnis stehen Person 1 und 2?
    Warum stand das Auto da drin?
    Warum drückt Person 2 auf den Torschalter? Hat Person 1 drum gebeten?


    Also etwas genauer muss es schon sein, damit die Spezialisten streiten können :)


    Grüße
    babapapa


  • Das Auto, die Garage und das Tor (nicht kaputt) gehört Person 1. Das Auto stand in der Garage, weil die nunmal dazu da ist :-)
    Person 1 hat Person 2 nicht darum gebeten. Person 2 ist versehendlich an den Schalter gestoßen.
    Person 2 ist Neffe von Person 1

  • prinzipiell klingt das nach Haftpflichtschaden. Je nach Versicherungsbedingungen sind aber ggfs. Schäden unter Verwandten ausgeschlossen. Insofern: Versicherung anrufen und nachfragen...

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • :) Passt vielleicht nicht ganz, aber da wir hier schon bei Garagen sind habe ich auch eine Frage an die Experten.
    Welche Versicherungen sind für Garagen unbedingt erforderlich?
    Es geht darum 10 Garagen die auf einem Grundstück stehen, zu versichern. Es gibt dort keine Wohngebäude.
    Ich denke Hapftplicht, Brand/Sturm/Hagel sind erforderlich, an welche sollte man noch unbedingt denken?

    "Was man bei RTL erlebt, lässt am Verstand der Programmverantwortlichen zweifeln"
    Klaus Staeck

  • Interessant wäre noch, wie alt der Neffe ist. Wenn ich mich nicht irre, sind bei einigen Versicherungen Kinder unter 4 Jahren ausgeschlossen´.

  • Hi,


    wie bereits gefragt, wäre das Alter des Neffen wichtig.


    Allerdings ist dann trotzdem die Sache nicht einfach. Eigene Garage, eigenes Tor, eigenes Auto, da wird die Beweisführung schwierig. Klingt ganz arg nach eigenem Verschulden.


    Da wird die Versicherung sicher nicht begeistert sein.


    Grüße
    babapapa
    dies ist natürlich nur meine Meinung

  • Also ich hatte mal den Fall das ich bei Hammerarbeiten in der Garage mit dem Hammer die Stoßstange des Autos meines Nachbarn getroffen hatte und da ein kleines Loch drin war. Das hat die Privathaftpflicht abgelehnt, da der Schaden ein Kfz betraf und das damit nicht von der PHV abgedeckt war.

  • Zitat

    Original geschrieben von FraDi
    Also ich hatte mal den Fall das ich bei Hammerarbeiten in der Garage mit dem Hammer die Stoßstange des Autos meines Nachbarn getroffen hatte und da ein kleines Loch drin war. Das hat die Privathaftpflicht abgelehnt, da der Schaden ein Kfz betraf und das damit nicht von der PHV abgedeckt war.


    Selbstverständlich ist das von der PHV abgedeckt! In so einem Fall hilft nur hartnäckig bleiben, irgendwann übernehmen sie es schon ;)


    P.S.: Wenn Du auf einem Parkplatz vor einem Supermarkt versehentlich mit Deinem Einkaufswagen einen Wagen ein KFZ streifst, steht dafür auch die PHV gerade.

    Sie nannten ihn Trollfütterer.

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