Das mit den Ausgleichsmandaten ist ein Ammenmärchen:
Bei den Erststimmen gilt gnadenloses Mehrheitswahlrecht, dh die "unterlegenen" Stimmen verfallen sang- und klanglos.
Krasses Beispiel:
Einer kriegt 10%, 10 andere je 9% => der mit den 10% ist direkt gewählt, alle übrigen Erststimmen (90%!!!) verfallen...
Da die Kandidaten aber normalerweise eh über Listen abgesichert sind, sind die Erststimmen eigentlich nur für solche Kandidaten interessant, die nicht abgesichert sind.
Bei den Zweitstimmen zählt dagegen jede Stimme - erstmal für die prozentuale Besetzung des Bundestages (und die Mitnahme der Listenkandidaten) - und zum 2. für die Wahlkampfkostenerstattung:
Wer also meint, er würde "Protestwählen", indem er einer Partei wie den Reps die 2. Stimme gibt, schaufelt denen in Wirklichkeit nur Geld zu.
Dann schon lieber den Landfrauenverband finanziell unterstützen, da ist das Geld mit Sicherheit besser angelegt
Also:
1. auf jeden Fall wählen gehen!
2. Zweitstimme sinnvoll abgeben
3. Auch ohne Erststimme ist die Wahl gültig!
4. Mehr als 1 Kreuz links und 1 rechts macht den ganzen Stimmzettel ungültig und ist nicht sinnvoll!