ZitatOriginal geschrieben von Stefan
Und uneigentlich verharren Kriminelle, welche sich noch am Tatort befinden, so lange, bis die näher kommenden Sirenen in Sichtweite sind, sodass man sich gemütlich auf die Festnahme vorbereiten kann.
Und wieviele Einsätze sind wirklich mit "Gefahr im Verzug"?
Achja, Blaulicht alleine reicht für eine Einsatzfahrt NICHT aus, siehe StVO Paragraph 38.
Absatz 2: Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.
Ciao
Tim