Hi habe dies auf http://www.teltarif.de entdeckt:
"Das Amtsblatt der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) dürfte wohl nicht zur täglichen Lektüre der teltarif-Leser gehören: Es erscheint in der Regel 14-tägig und enthält meist ziemlich trockene Kost. Im aktuellen Amtsblatt allerdings finden sich interessante Neuigkeiten: In den Mitteilungen 57/2005 und Mitteilungen 58/2005 gibt die E-Plus Service GmbH in Potsdam neue Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für ihre Kunden bekannt. Diese sind gültig für Laufzeit-(Postpaid) und Prepaid-Verträge (Free & Easy).
Bei den Laufzeit-Verträgen gelten die neuen AGB nur für Verträge, die ab dem 7. März abgeschlossen wurden. So wird unter Punkt 3.3 der neuen AGB festgelegt, dass ein Mobilfunkkunde verpflichtet ist, sich vor Abschluss des Vertrags informieren, ob am geplanten Einsatzort ausreichend Netzversorgung besteht. Und in Punkt 3.6 setzt E-Plus Service noch nach: Es wird keine Netzabdeckung innerhalb geschlossener Räume garantiert. Kundenfreundlicher wäre sicherlich ein Rücktrittsrecht bei mangelhafter Netzversorgung gewesen. Für ältere Verträge bleiben die bei Vertragsabschluss geltenden AGB in Kraft.
Netzstörung: Erst nach drei Tagen darf die Grundgebühr gekürzt werden
Netzstörungen sind zum Gück selten. Aber die AGB warnen gleich: Es kann jederzeit zu Überlast oder Ausfall kommen, der Kunde muss jederzeit damit rechnen. Erst wenn eine Störung länger als drei Tage dauert, darf der Kunde anteilig die Grundgebühr mindern.
Für Zusatzleistungen zum Vertrag gelten eigene AGB, bei Leistungen durch Kooperations-Partner (zum Beispiel eines Klingelton-Lieferanten wie Jamba) entsteht ein direktes Kundenverhältnis zwischen dem Kooperations-Partner und dem Kunden. E-Plus macht nur das Inkasso, bei Reklamationen muss sich der E-Plus-Kunde direkt an den Anbieter - in diesem Falle Jamba - wenden.
Sollte ein Kooperationspartner gegen die AGB verstoßen, kann daraus kein Kündigungsrecht des Mobilfunkvertrags hergleitet werden. Der Kunde kann aber offenbar seinem Mobilfunkbetreiber auch nicht untersagen, jedwede Zusatzangebote von der Rechnung fernzuhalten. Die Bezahlung per Lastschrift ist heute bei Handyrechnungen eigentlich Standard. Bei E-Plus (und vielen anderen Anbietern) muss ein Kunde der Lastschrift generell zustimmen, es sei denn "EPS stimmt ausnahmsweise der Bezahlung mit Überweisung/Kreditkarte/Scheck zu."
Quelle: http://www.teltarif.de
Anstatt etwas für die Kunden zu tun, macht E-Plus genau das Gegenteil. Was meint Ihr?
Gruss
Rustie1976