Kostenpflichtige SMS-Benachrichtigung bei O2 (entgangener Anruf)

  • Zitat

    Original geschrieben von Dicht
    Diese Anrufversuche waren kostenlos. Bis Montag kam es bisweilen vor, daß dem Anrufer nicht Besetzt signalisiert, ihm der Anrufversuch aber trotzdem berechnet wurde.


    Was denn nun, kostenlos oder trotzdem berechnet?


    Und warum sagt o2 selber, dass es berechnet wurde?

  • Zitat

    Original geschrieben von der_inquisitor
    Dich ohne jegliche juristische Grundkenntnisse über die Wertung einer Juristin einer Verbraucherzentrale zu stellen ist schlichtweg verfehlt.


    Recht haben und Recht kriegen sind zwei Sachen.
    Ich denke wir sollten nun mal abwarten. o2 hätte keine langen Sitzungen gemacht, wenn sie vollkommen zufrieden mit der Einführung gewesen waren.


    Ciao
    Tim

    Samsung Galaxy S4: DeutschlandSIM (Allnet-Flat + 1GB Data, Vodafone-Netz)
    Samsung Galaxy S2: Klarmobil (Allnet-Flat + 500MB Data, Telekom-Netz)

  • Zitat

    Original geschrieben von der_inquisitor
    realitätsfremden Vergleichen


    Ich kann keinen Unterschied erkennen, ob mir eine "Computerstimme" von O2 oder die Frau eines Freundes mitteilt, daß der gewünschte Gesprächspartner nicht erreichbar ist und meine Nummer notiert wird.


    Daß Anwälte der Verbraucherzentrale immer die tollsten Vorschläge parat haben, ist auch nichts neues. Schließlich wollen die mit ihren Ideen neue Mitglieder werben. Und dann weisen sie ja extra noch drauf hin, daß es sich erst mal nur um juristisches Gesabbel handele, weil niemand wisse, wie das ein Richter bewerten würde.

  • Zitat

    Original geschrieben von senderlisteffm
    Ich kann keinen Unterschied erkennen, ob mir eine "Computerstimme" von O2 oder die Frau eines Freundes mitteilt, daß der gewünschte Gesprächspartner nicht erreichbar ist und meine Nummer notiert wird.


    Daß Anwälte der Verbraucherzentrale immer die tollsten Vorschläge parat haben, ist auch nichts neues. Schließlich wollen die mit ihren Ideen neue Mitglieder werben. Und dann weisen sie ja extra noch drauf hin, daß es sich erst mal nur um juristisches Gesabbel handele, weil niemand wisse, wie das ein Richter bewerten würde.


    Kann man bei der Verbraucherzentrale Mitglied werden? :confused:


    Ansonsten kann man deinen Vergleichen gar nichts abgewinnen.


    Oder wie wär es damit. Der Empfänger eines Briefes muss künftig das Porto zahlen, ob er will oder nicht. Gefragt wird er nicht. :D


    Wär blöd, nicht wahr? :)

  • Dann erklär' mir halt den Unterschied.


    Beide Male wollte ich mit jemand telefonieren.
    Beide Male ging eine Frau dran, die ich nicht sprechen wollte.
    Beide Male wurde mir ein Gespräch berechnet.
    Beide Male erhielt der gewünschte Gesprächspartner eine Mitteilung über den Anrufer.

  • Ich denke, inzwischen wurden 'ne Menge Argumente ausgetauscht, so dass sich jeder selbst ein Bild machen kann und eine Entscheidung treffen, wie er/sie sich ggü. o2 verhalten will.


    Posts mit Mutmaßungen über die rechtlicher Situation helfen wohl keinem weiter.
    Ich glaube, wir sollten diesen Thread erstmal ruhen lassen, bis neue Fakten auftauchen...


    Gruß aus Kiel

  • Zitat

    Original geschrieben von senderlisteffm
    Dann erklär' mir halt den Unterschied.

    Im Fall des Anrufs Deines Freundes kommt eine Sprachverbindung zwischen Deinem Anschluß und der Gegenstelle (Deinem Freund) zustande. Dabei besteht die Leistung im Bereitstellen einer Sprachverbindung zwischen den beiden Gegenstellen, die Du unmittelbar in Anspruch nimmst. Das Motiv Deines Anrufs ist rechtlich unerheblich.


    Im Falle des Anrufs eines O2 Anschlußes mit "Anruf-Info per SMS" kommt weder eine Sprachverbindung mit dem angewählten Teilnehmer, noch einer von ihm eingerichteten technischen Einrichtung (beispielsweise Mailbox) zustande und eine Leistung (SMS) wird nur von O2 gegenüber dem eigenen Kunden, also einem Dritten, erbracht, die aber Dir in Rechnung gestellt wird. Dazu wird der Anrufer im Gegensatz zu Vodafone nicht einmal darüber unterrichtet, daß der Angerufene per SMS benachrichtigt wird.


    Zwar könnte man hierin eine "mittelbare Leistung" sehen, aber meiner Kenntnis nach sind solche weder von den AGBs der Netzbetreiber gedeckt, noch besteht sonst eine rechtliche Grundlage, solche Drittleistungen in Rechnung zu stellen.
    Insbesondere in der fehlenden Inkenntnissetzung des Anrufers über die Leistung und Kostenpflichtigkeit sehe ich viel mehr eine Täuschung.


    Ich hoffe, Du kannst nun zumindest ansatzweise den Unterschied erkennen.


    Aber beantworte uns doch mal die Frage, ob Du für O2 tätig bist!


    http://www.inkompetent.de/02

  • Zitat

    Original geschrieben von der_inquisitor
    Dazu wird der Anrufer im Gegensatz zu Vodafone nicht einmal darüber unterrichtet, daß der Angerufene per SMS benachrichtigt wird.


    Doch, in der Ansage wird der Anrufer darüber informiert, daß der Angerufene per SMS benachrichtigt wird.


    D|Z

    Biete:
    momentan nichts im Angebot ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von der_inquisitor
    Aber beantworte uns doch mal die Frage, ob Du für O2 tätig bist!


    Achso, die Frage galt mir. Nö. Für keinen Netzbetreiber, Zulieferer oder sonst mit Telekommunikation befaßten Betrieb.

  • Zitat

    Original geschrieben von D|Z
    Doch, in der Ansage wird der Anrufer darüber informiert, daß der Angerufene per SMS benachrichtigt wird.


    Eben! Und eine Sprachverbindung ins Netz von O2 besteht auch.

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