Kostenpflichtige SMS-Benachrichtigung bei O2 (entgangener Anruf)

  • Re: Re: Re: Anrufer können Zahlung verweigern


    Zitat

    Original geschrieben von der_inquisitor
    Genau das ist das Problem!
    Es ist nicht alles rechtlich einwandfrei, was von einem großen Konzern kommt.
    Aber 95% der User fürchten den Zorn der mächtigen Telcos und nehmen daher solche Unverschämtheiten hin, womit die Telcos eben rechnen.
    Man darf nicht zögern, sich gegen solche Dreistigkeiten aufzulehnen! Egal, wieviel Verständnis Dein Anbieter dafür hat.


    http://www.inkompetent.de/o2


    Auch wenn ich es oft gut verstehen kann, macht das Verhalten einiger Konzerne die Selbstjustiz (verarscht Du mich, verarsch ich Dich) nicht besser...

  • Re: Re: Re: Re: Anrufer können Zahlung verweigern


    Zitat

    Original geschrieben von Schlueten
    Auch wenn ich es oft gut verstehen kann, macht das Verhalten einiger Konzerne die Selbstjustiz (verarscht Du mich, verarsch ich Dich) nicht besser...

    Alleine schon der Begriff "Selbstjustiz" ist schief.
    Es ist jawohl Dein gutes Recht, die Zahlung einer nicht vereinbarten Leistung zu verweigern, wobei Du bei O2 auch noch im Ungewissen bleibst, ob die nicht vereinbarte Leistung überhaupt erbracht wurde.
    Da mußt Du keinen Richterspruch abwarten.


    http://www.inkompetent.de/o2

  • Zitat

    Original geschrieben von muli
    Worin wäre denn die Vertragsänderung zuungunsten des (o2-)Kunden zu sehen, die eine SoKü rechtfertigen würde (so wie es der inzwischen aufgehobene § 28 TKV in Abs. 3, Satz 2 vorsah)? :rolleyes:

    Darin, daß sich die Konditionen der Erreichbarkeit wesentlich geändert haben und dies zudem ohne jeglichen Hinweis. Der Mobilfunkvertrag umfäßt ja nicht nur die Möglichkeit abgehende Gespräche zu führen, sondern eben auch die Erreichbarkeit.
    Du kannst die Kündigung dann damit begründen, daß Deine Gesprächspartner aufgrund der Kostenpflichtigkeit jedes Anrufs, diese vermeiden und Du folglich ganz wesentliche Nachteile erfährst.
    Das ginge meines Erachtens aber erst dann, wenn O2 die Deaktivierung verweigert.


    http://www.inkompetent.de/o2

  • Re: Re: Re: Re: Re: Anrufer können Zahlung verweigern


    Zitat

    Original geschrieben von der_inquisitor
    Alleine schon der Begriff "Selbstjustiz" ist schief.
    Es ist jawohl Dein gutes Recht, die Zahlung einer nicht vereinbarten Leistung zu verweigern, wobei Du bei O2 auch noch im Ungewissen bleibst, ob die nicht vereinbarte Leistung überhaupt erbracht wurde.
    Da mußt Du keinen Richterspruch abwarten.


    http://www.inkompetent.de/o2


    Selbstjustiz war in dem Fall auf die Sonderkündigung bzw. die daraus sehr wahrscheinlich resultierende Rückgabe von Lastschriften bezogen, die imho rechtlich auf ganz dünnem Eis steht.


    Es gibt nämlich immer noch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der ist bei so einer Reaktion (auch wenn es eine absolute Schweinerei von o2 ist) nicht gegeben.


    Aber was soll's, bevor wir uns hier gegenseitig zerfleischen, reg' ich mich lieber noch 'ne Runde über dem Schuppen da auf...
    ;)

  • Kündigung nach Verweigerung der Deaktivierung möglich


    Zitat

    Original geschrieben von Schlueten
    Selbstjustiz war in dem Fall auf die Sonderkündigung bzw. die daraus sehr wahrscheinlich resultierende Rückgabe von Lastschriften bezogen, die imho rechtlich auf ganz dünnem Eis steht.


    Es gibt nämlich immer noch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der ist bei so einer Reaktion (auch wenn es eine absolute Schweinerei von o2 ist) nicht gegeben.

    Auch wenn ich nochmal nachmaulen muß, aber Selbstjustiz bezeichnet das außergesetzliche, rechtswidrige Vorgehen von nicht Berufenen gegen eine Straftat oder sonst als rechtswidrig empfundene Handlung.


    Eine Kündigung aus wichtigem Grund nach § 314 BGB kann ausschließlich durch eine Vertragspartei und nicht von einem Gericht ausgesprochen werden. Das Gesetz verlangt es also ausdrücklich von Dir, daß Du handelst!


    Ich halte eine Kündigung - sofern die Deaktivierung auch nach Fristsetzung nicht ausgeführt wurde - für durchaus begründet und rechtlich standhaft.
    Wenn die Konditionen der Erreichbarkeit sich derart zu Ungunsten des Kunden verschlechtern, ist das durchaus "verhältnismäßig".
    Es gibt ganz klare Umstände und Bedingungen, unter denen Du Deinen Vertrag abgeschlossen hast und wenn O2 diese rechtswidrig zu Deinen Ungunsten verändert, haben sie eben etwaige Folgen zu tragen.


    http://www.inkompetent.de/o2

  • Alles wird gut:


    RUL deaktiviert und 5 Euronen Gesprächsguthaben :)

  • Zitat

    Original geschrieben von Schlueten
    Alles wird gut:


    RUL deaktiviert und 5 Euronen Gesprächsguthaben :)


    Schön für die, die dich anrufen aber dir nützt es leider gar nichts. Es sei denn Du nutzt dein Telefon nicht zum Telefonieren. :D

  • Hallo,
    wow,also wenn das Bestand hat,was dort in dem Artikel steht,dann müsste man sich zwar nicht bei O2 entschuldigen,-wäre ja noch schöner,aber zumindest hätte die auf die massive Kundenreklamation reagiert und die Demokratie hätte gesiegt ;)


    Viele Grüße


    Bastian

  • Immer langsam mit den jungen Pferden! ;) Das gilt erstmal nur für den Besetztfall. In dem anderen Fall wird vermutlich noch abkassiert. Aber schön, dass man sich in der o2-Chefetage Gedanken darüber macht! :rolleyes:

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