Kostenpflichtige SMS-Benachrichtigung bei O2 (entgangener Anruf)

  • Zitat

    Original geschrieben von MrGroover
    Kundenkennzahl vergessen is net, die steht doch auf dem Vertrag drauf.


    MrGroover: Die Leute sind aber doch viel zu bequem dazu. Ich wiederhole mich: Das mit der Kundenkennzahl ist eine zusätzliche Hürde, bei der die meisten User (sofern sie denn davon überhaupt lesen) auf die Deaktivierung verzichten. Das 1-Euro-Handy gibts ja auch so. :rolleyes: Aber das wird jetzt hier Offtopic.


    Hadraniel: Wäre die ganze Geschichte nicht auch ein Fall für den Verbraucherschutz? Welche Verbraucherschutzzentrale ist denn für so einen Fall zuständig? Ich selbst habe damit wenig Erfahrung.


    Gruß,
    Raimund

  • Antwort der RegTP


    Ich habe an Ostern eine Mail an die Regulierungsbehörde geschrieben und das hier als Antwort gekriegt:



    Sieht nicht so aus, als wären die auf der Seite der Kunden :(


    Ans Verbraucherschutzministerium hab ich auch geschrieben, bzw. es versucht. Deren Homepage ist unübersichtlich ohne Ende, hab kaum die Kontakt-Infos gefunden und bisher nicht mal ne Bestätigung bekommen, ob die Nachricht eingegangen ist.


    Ausserdem hab ich eine böse eMail an o2 geschickt mit der Aufforderung, den Dienst, den ich nicht erwünscht habe sofort zu deaktivieren (das war keine Bitte) und habe gleichzeitig gedroht, bei den folgenden Rechnungen die nicht erfolgreichen Verbindungsversuche zu streichen (also nicht zu zahlen) und alles was ich zurückbekommen hab ist das hier:



    Ich hab jetzt noch die Mail von der Protestseite geschickt, mal sehn, ob sie diesmal endlich deaktivieren.


    Schönen Sonntag, die Sonne scheint, aber ich muss lernen :(


    C-o-M

  • moinsen,
    hab grad den ganzen thread gelesen und finde es von o2 eine unverschämtheit sowas zu machen!!!


    WENN sie für diesen "DIENST" geld verlangen wollen,
    dann sollte das so aussehen:


    1. wenn nicht erreichbar, werde ich als anrufender gefragt ob ich den angerufenen kostenpflichtig informieren möchte, wenn nicht einfach auflegen


    2. wenn ich mich dazu entschließe das ich den angerufenen informieren möchte komme ich bei der hotline raus und darf, ähnlich wie bei QUIX und den ganzen anderen pagern eine nachricht hinterlassen, welche dem angerufenen als SMS zugestellt wird.


    3. der dienst kostet den anrufenden genau soviel wie eine sms mit seinem vertrag kosten würde, im zweifelsfall halt mehrere sms falls man einen langen text hinterlässt...


    *finito*


    so sollte es sein und nicht anders...

  • Man sollte bei der REGTP eher als normaler Anrufer gegen anfallende Gebühren ohne Hinweis darüber vorgehen.


    Als O2 Kunde hat man ja direkt keine Kosten.


    Fakt ist vielmehr, daß Anrufer ins O2 Netz die Kosten tragen müssen, also muß ein Protest über RegTP und Minsiteruim eher von der Nicht-O2 Kundenseite erfolgen, um Recht zu kriegen.


    O2 müßte eigentlich auf die Kosten hinweisen und genau das tun sie ja nicht, es fallen also versteckte Kosten an bzw. kein Nicht-O2 Kunde kennt die AGB.

    ------------------------------------------------
    Ericsson T39m
    Legends never Die!
    ------------------------------------------------

  • Zitat

    Original geschrieben von galahad13
    Man sollte bei der REGTP eher als normaler Anrufer gegen anfallende Gebühren ohne Hinweis darüber vorgehen.


    Als O2 Kunde hat man ja direkt keine Kosten.


    .


    Wieso hast Du keine Kosten?


    Weißt Du von jedem Festnetzanschluss den Du anwählst, ob es einer von o2 ist, der möglicherweise auch Kosten verursacht, wenn keiner erreichbar ist?

  • @galahad


    Vor allem sollten die anderen Netzbetreiber gegen o2 vorgehen. Auf diese Weise versteckt Umsatz zu machen ist meines Erachtens unlauterer Wettbewerb und ist eine Abmahnung wert.
    Aber sie verdienen ja selber daran, während den eventuellen Imageschaden o2 alleine trägt.


    Daß die RegTP da nicht viel machen kann, muß man respektieren. Die RegTP hat exakt definierte Kompetenzen und das vorliegende Problem ist tatsächlich ein Zivilrechtliches.


    Im übrigen muß man sich nicht auf o2's Aufforderung, die Mail nochmals nach Freischaltung zu schicken, einlassen. Es genügt, wenn man sie einmal darauf hinweist.
    Am besten druckt zum Nachweis Eure gesendete eMail sowie die Empfangsbestätigung von o2 aus und hebt die Nachweise gut auf.


    http://www.inkompetent.de/o2

  • Zitat

    Original geschrieben von galahad13
    Man sollte bei der REGTP eher als normaler Anrufer gegen anfallende Gebühren ohne Hinweis darüber vorgehen.


    In meiner ersten eMail stand nichts davon, wo ich Kunde bin.


    Zitat

    O2 müßte eigentlich auf die Kosten hinweisen und genau das tun sie ja nicht, es fallen also versteckte Kosten an bzw. kein Nicht-O2 Kunde kennt die AGB.


    Wenn ich die Mail von der RegTP richtig verstehe, ist das egal, ob sie auf die Kosten hinweisen:


    Zitat

    Im deutschen Telekommunikationsrecht existiert keine Normierung hinsichtlich der Voraussetzungen für eine tarifierbare Telekommunikationsdienstleitung.


    Das soll wohl heißen, wenn ich eine Nummer wähle, muss ich damit rechnen, dass ich zahlen muss, egal was auf der anderen Seite passiert :(



    Aber mal ne ganz neue Idee: Wie war das mit dem Gewohnheitsrecht? Kann ich mich darauf berufen, weil die Ansage bisher immer kostenlos war? Oder ist das eine urban legend?


    Grüße, C-o-M

  • Zitat

    Original geschrieben von C-o-M
    Aber mal ne ganz neue Idee: Wie war das mit dem Gewohnheitsrecht? Kann ich mich darauf berufen, weil die Ansage bisher immer kostenlos war? Oder ist das eine urban legend?


    Es geht ja nicht nur um die Ansage. Genauso wird ein Besetztzeichen oder eine kurze Stille bei besetzt berechnet.


    D|Z

    Biete:
    momentan nichts im Angebot ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von C-o-M
    Wenn ich die Mail von der RegTP richtig verstehe, ist das egal, ob sie auf die Kosten hinweisen:

    Für den Anrufer greifen nur die AGBs seines Anbieters. o2 kann in ihre Geschäftsbedingungen schreiben, was sie will. Diese können natürlich keine Wirkung zu (un)gunsten Dritter bewirken.


    Zitat

    Das soll wohl heißen, wenn ich eine Nummer wähle, muss ich damit rechnen, dass ich zahlen muss, egal was auf der anderen Seite passiert :(

    Die RegTP bezieht sich dabei nur auf das "deutsche Telekommunikationsrecht", jenes Rechtsgebiet, das sie überwacht.
    Das heißt nicht, daß es keine zivilrechtliche Handhabe nach BGB gegen o2 gibt. Z.B. könnte das ganze sittenwidrig sein.



    Zitat

    Aber mal ne ganz neue Idee: Wie war das mit dem Gewohnheitsrecht? Kann ich mich darauf berufen, weil die Ansage bisher immer kostenlos war? Oder ist das eine urban legend?

    Den Dienst gab es bislang nicht, deshalb liegt auch keine Gewohnheit vor.



    http://www.inkompetent.de/o2

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!