Die Rechtslage scheint mir im Augenblick etwas unklar.
Laut "zm" (Zahnärztlicher Mitteilungen, Hauptpostille der Zahnärzteschaft) soll ab 01.10. nur noch in wenigen Ausnahmefällen eine Vollnarkose für zahnärztliche Behandlungen übernommen werden.
Die AOK sagt: alles Quatsch, wir bezahlen weiter, und in Zahnmed.Foren schreiben Patienten, dass sie jetzt schon bezahlen sollen.
Also alles unklar.
AFAIK ist das alles eine Definitionsfrage. Jetzt und in Zukunft wird eine Vollnarkose immer eine Kassenleistung sein, wenn ein Kieferchirurg mit Doppelapprobation seine (Zahn)ärztlichen Leistungen auch ärztlich abrechnet.
Für die Ausnahmeindikationen wird eine Vollnarkose auch eine Kassenleistung beim Zahnarzt bleiben.
Für schwere Eingriffe für die eine Vollnarkose notwendig ist, wird sie Kassenleistung bleiben (ist z.Zt. aber in der Diskussion)
Für Komfortbehandlung wird es Privatleistung werden.
Angstpatienten, und gesunde, aber nichtkooperative Kinder werden weiter auf Kasse schlafen gelegt.
(Das sind die Vorschläge vom Bundeszahnärztekammerpräsidenten)