O2 sondernummern anrufen (0700, 0180 usw..) / Sonderkündigung

  • Ich würde deine Aussagen vollkommen unterschreiben, wenn ich wie du davon ausgehen würde, O2 als Alternative zur regulären Kündigung verklagen zu wollen. Aber was ich schon seit Beginn dieser Angelegenheit predige, hier allerdings selten überhaupt berücksichtigt wird, ist die dritte und bequemste Möglichkeit:


    Einfach (nach Abmahnung und anschließender fristloser Kündigung) nicht mehr bezahlen, entspannt zurücklehnen und eine gute Flasche Wein aufmachen.


    Das war's schon. Ich investiere keine Zeit und kein Geld, ich mach mich nicht verrückt und ich spare auch die letzten 100 Euro (wie aus deinem Beispiel). Ich gehe kein Prozessrisiko ein, weil man mich nicht verklagen wird, und sollte man das tun, dann werde ich anschließend ein Urteil mehr erstritten haben, das O2 nicht gefällt und umgehend veröffentlicht wird.


    DAS ist was ich mit "kämpfen" meine: Geschicktes Ausnutzen von Rechtspositionen ohne jeglichen Aufwand, Schweißperlen oder gar Investitionen. Und das gefällt mir sehr gut ;)

    Zitat

    Original geschrieben von Kanalratte
    Außerdem ist es ja nicht so, dass man Sonderrufnummern täglich anruft.


    Es geht aber um's Prinzip. Aus und Basta. Ich lass mich nicht verhohnepiepeln, und wer nicht hören will muss fühlen. Das sind meine Erziehungsprinzipien für vertragsbrüchige Unternehmen.


    Gruß ///Freak

    Für eine Signatur fehlt mir die Zeit.

  • Zitat

    Original geschrieben von EricssonFreak
    Ich würde deine Aussagen vollkommen unterschreiben, wenn ich wie du davon ausgehen würde, O2 als Alternative zur regulären Kündigung verklagen zu wollen. Aber was ich schon seit Beginn dieser Angelegenheit predige, hier allerdings selten überhaupt berücksichtigt wird, ist die dritte und bequemste Möglichkeit:


    Einfach (nach Abmahnung und anschließender fristloser Kündigung) nicht mehr bezahlen, entspannt zurücklehnen und eine gute Flasche Wein aufmachen.


    Richtig. Genau das habe ich gemacht. Seit der Mahnung von o2 Recht+Inkasso mit Fristsetzung zum 28.7.2007 habe ich nichts mehr von o2 bekommen. Die Lezte "Benachrichtigung über eine Online-Rechnung" war, glaube ich Anfang September per Mail. Seitdem scheint o2 die Nummer auch deaktiviert zu haben. Ansonsten ist seitdem Ruhe. Und ich habe jetzt 130,- € dadurch gespart. Mit Abzug von ein paar Einschreiben sinds dann 115,- €. Das ist schon mal der Jahresbeitrag für meine Rechtsschutzversicherung, die den Fall auch übernehmen würde, wenn es hart auf hart kommen sollte ;-)


    Bye
    Nico

  • Zitat

    Original geschrieben von NicoFMuc
    Seitdem scheint o2 die Nummer auch deaktiviert zu haben. Ansonsten ist seitdem Ruhe.


    Aber immer darauf achten, dass o2 keinen rechtswidrigen negativen Eintrag bei Schufa, FPP u.a. veranlasst hat.

    ...

  • Stimmt, das hatte ich in meiner "Anleitung" vergessen. Checke ich vierteljährlich über meineschufa.de - bis jetzt ist nichts passiert :D


    Gruß ///Freak

    Für eine Signatur fehlt mir die Zeit.

  • Zitat

    Original geschrieben von EricssonFreak
    DAS ist was ich mit "kämpfen" meine: Geschicktes Ausnutzen von Rechtspositionen ohne jeglichen Aufwand, Schweißperlen oder gar Investitionen. Und das gefällt mir sehr gut ;)


    Die Schweissperlen kommen halt dann, wenn man drüber nachdenkt, was o2 an die Kundendateien übermittelt. Erfahrungsgemäß sind da die Netzbetreiber nicht gerade zimperlich.


    Und vierteljährlich bei meineschufa.de reinschauen ist ja ganz nett. Du weisst aber gar nicht, wohin sonst noch Negativmerkmale über Dich übermittelt werden. Beispielhaft seien hier mal InFoScore, Infodata, Bürgel oder Creditreform genannt (an mindestens 2 dieser Unternehmen übermittelt o2 unter Garantie).


    Das Risiko, in X Monaten oder 1-2 Jahren (Du weisst ja nicht, wie lange die Daten letztlich dort gespeichert werden) mal Probleme bei einer Kontoeröffnung / Kreditkarte / Kredit / Handyvertrag zu bekommen, war mir persönlich die 75 EUR Prozesskosten nicht wert. Aber das muss jeder für sich entscheiden.

  • Zitat

    Original geschrieben von Royal Flush
    ...Beispielhaft seien hier mal InFoScore, Infodata, Bürgel oder Creditreform genannt (an mindestens 2 dieser Unternehmen übermittelt o2 unter Garantie).


    Kann man dort denn auch irgendwie reinschauen wie bei meineschufa.de?

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Laut o2 AGB (bei mir Punkt 3: Bonitätsprüfung) kann "der Kunde (...) bei der für ihn
    zuständigen Stelle (auf Anfrage nennt O2 dem Kunden deren Anschrift) Auskunft über seine ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten."


    Ob das online geht und was es kostet, weiß ich nicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von eisi
    Kann man dort denn auch irgendwie reinschauen wie bei meineschufa.de?


    Ja, da hast du einen Anspruch drauf.


    Am besten eine Mail schicken und weitere Infos verlangen.

    Hier stand eine Signatur.

  • Zitat

    Original geschrieben von Royal Flush
    Die Schweissperlen kommen halt dann, wenn man drüber nachdenkt, was o2 an die Kundendateien übermittelt. Erfahrungsgemäß sind da die Netzbetreiber nicht gerade zimperlich.


    Und vierteljährlich bei meineschufa.de reinschauen ist ja ganz nett. Du weisst aber gar nicht, wohin sonst noch Negativmerkmale über Dich übermittelt werden. Beispielhaft seien hier mal InFoScore, Infodata, Bürgel oder Creditreform genannt (an mindestens 2 dieser Unternehmen übermittelt o2 unter Garantie).


    Das Risiko, in X Monaten oder 1-2 Jahren (Du weisst ja nicht, wie lange die Daten letztlich dort gespeichert werden) mal Probleme bei einer Kontoeröffnung / Kreditkarte / Kredit / Handyvertrag zu bekommen, war mir persönlich die 75 EUR Prozesskosten nicht wert. Aber das muss jeder für sich entscheiden.


    Wobei du genauso wenig ausschließen kannst, dass O2 nicht auch dir schon längst irgendwelche Einträge sonstwo verpasst hat.
    Diese Argumente wären daher für mich weniger Motivation für eine negative Feststellungsklage gewesen.
    Und die Argumente sind für ein Feststellungsinteresse auch objektiv nicht begründbar, da bestrittene Forderungen nicht eingetragen werden dürfen.


    Dafür gibt es aber für diesen oder jenen diverse andere objektive Gründe für ein Feststellungsinteresse.
    Und nach den bisherigen Urteilen des Münchner Gerichts würde ich alles daran setzen, dass auf jeden Fall nicht das Münchener Gericht darüber entscheidet.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!