ZitatOriginal geschrieben von Maarthok
Wie sonst soll ein Zivilrichter die ca. 600 bis 700 Verfahren (soviel sind es an dem Gericht, an dem ich arbeite) die er in einem vollem Referat pro Jahr zugeteilt bekommt auch anders bewältigen, als daß die Verfahren die nicht berufungsfähig sind (also die unter 600 Euro Streitwert/Beschwer) halt so quasi summarisch entschieden werden. Wenn dann noch etwas dazukommt für das man ein gewisses Spezialwissen braucht, wie hier im Fall, kann es halt düster aussehen.
Mal sehen, ob sich die Richter in St. Goar mehr Mühe geben - immerhin könnte (und würde) ich bei einem Streitwert von über 600€ und ähnlich lieblos dahingesabberter Urteilsbegründung die nächste Instanz bemühen. :top:
Andreas