O2 sondernummern anrufen (0700, 0180 usw..) / Sonderkündigung

  • Zitat

    Original geschrieben von Maarthok

    Wie sonst soll ein Zivilrichter die ca. 600 bis 700 Verfahren (soviel sind es an dem Gericht, an dem ich arbeite) die er in einem vollem Referat pro Jahr zugeteilt bekommt auch anders bewältigen, als daß die Verfahren die nicht berufungsfähig sind (also die unter 600 Euro Streitwert/Beschwer) halt so quasi summarisch entschieden werden. Wenn dann noch etwas dazukommt für das man ein gewisses Spezialwissen braucht, wie hier im Fall, kann es halt düster aussehen.


    Mal sehen, ob sich die Richter in St. Goar mehr Mühe geben - immerhin könnte (und würde) ich bei einem Streitwert von über 600€ und ähnlich lieblos dahingesabberter Urteilsbegründung die nächste Instanz bemühen. :top:


    Andreas

    Du kannst nicht mit Geschwindigkeit wettmachen, was Dir an Richtung fehlt.

  • Zitat

    Original geschrieben von Kanalratte
    Da hätte ich lieber bis zum vertraglich vereinbartem Ende gezahlt und gut wäre gewesen.


    Im Klartext: Außer Spesen nichts gewesen.

    Ein solches Duckmäusertum bestätigt nur, wie schlecht es um das Vertrauen in die deutsche Rechtssprechung steht - und wie der Fall hier wieder mal zeigt: leider zu Recht!


    Ich hab mich ja auch halb gedrückt, aber 50 Euro gewinnen bei 400-500 Euro Kostenrisiko finde ich als Entschuldigung ausreichend.


    Interessanterweise hat o2 mich aus dem Vertrag gelassen und 300 Euro RA-Kosten bezahlt. Natürlich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, aber für mich ist das ein klares Schuldeingeständnis. Eine Anerkennung der Kündigung wäre ungleich billiger geworden, aber bloss nicht schwarz auf weiss kassieren, wie viel Scheisse man gebaut hat. Warum gibt es nicht mehr solcher Urteile wie das von Charlottenbourg? Ich alter Verschwörungtheoretiker denke einfach, daß die ganzen nach München verwiesenen Fälle da nur schief gehen können, weil die ganzen Amtsrichter da vorsätzlich oder Unbewußt im Interesse ihres Großarbeitgebers vor Ort handeln ...


    Bei Royal Flushs Rechnung hätte ich es auch bis zum Ende durchgezogen. Schade und sehr bedauerlich, daß es so ausgegangen ist. Aber vermutlich wieder ein "Negativ-Multiplikator" mehr gegen o2 - langfristig schiesst sich o2 damit ins eigene Knie.

    [deutschlandsim ALL-IN premium:Galaxy Nexus; BASE-internet:iPad1; BASE-internet:mifi]

  • Zitat

    Original geschrieben von Royal Flush


    Außerdem ist das Verhältnis 340 EUR gewinnen vs. 65 EUR verlieren durchaus ok.


    Was ist mit den gegnerischen Anwaltskosten?

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • Zitat

    Original geschrieben von pubbel
    Bestätigt auf jeden Fall die Strategie, nicht selbst zu klagen sondern sich verklagen zu lassen.


    Exakt :top: Darauf hatte ich ja ebenfalls von Anfang an hingewiesen. Mittlerweile bin ich in der Real-Inkasso-Stufe, aber sonst tut sich nichts außergewöhnliches. Ich bin mir fast sicher, dass seitens O2 ein Prozessrisiko gescheut wird, zumal "auswärts" und ohne Heimspiel-Vorteil :D


    Neulich haben zwei O2-Tanten zum gleichen Zeitpunkt angerufen und mich daran erinnert, dass man "das" doch jetzt endlich klären sollte (also ein Anruf galt mir und der andere dem Vertrag meiner Frau). Ich habe mich erstmal über die unverschämte Umgehung der anwaltlichen Zustellungs- und Kontaktbevollmächtigung beschwert und sie dann - nachdem die Damen jeweils zickig wurden - angefleht, mich doch endlich zu verklagen. Scheint aber auch nicht zu helfen ...

    Zitat

    Original geschrieben von Kanalratte
    Da hätte ich lieber bis zum vertraglich vereinbartem Ende gezahlt und gut wäre gewesen.


    Sorry, aber die Einstellung finde ich echt unangemessen. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. Aber wer das Verlieren schon vor der Entscheidung über den Kampf besser findet, der verdient Mitleid. Wenn so jeder denken würde, hätten wir hier nicht einmal anständige Bürgerrechte - geschweige denn ein Verbraucherschutzrecht und AGB-Prüfungsmöglichkeiten, die nicht nur rechtliche, sondern auch ethisch-moralische Standards sichern. Standards, an die O2 sich nicht gebunden fühlt.


    Gruß ///Freak

    Für eine Signatur fehlt mir die Zeit.

  • Juristisch mag das alles noch in Ordnung sein was o2 da abzieht (kann man zumindest geteilter Meinung sein)


    Aber rein von Imageverlust ist das doch unmöglich was die abziehen, und das alles letztlich für ein paar "Peanuts".


    Und irgendwie lernen sie auch nicht dazu, wie man aus dem Vorgehen jetzt bei der Zwangsumstellung sieht.

    Hier stand eine Signatur.

  • Doch sie sind schon auf dem Weg dazu zu lernen.
    In Sachen Zwangsumstellung werden die Kunden ja VORHER informiert und ihnen ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt.. das gabs bisher sonst nicht..
    Auch wenn sie langsam lernen... sie lernen...

  • Zitat

    Original geschrieben von stefanniehaus
    Doch sie sind schon auf dem Weg dazu zu lernen.
    In Sachen Zwangsumstellung werden die Kunden ja VORHER informiert und ihnen ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt.. das gabs bisher sonst nicht..
    Auch wenn sie langsam lernen... sie lernen...


    Aha und warum steht in den Briefen nichts von dem ausserordentlichen Kündigungsrecht?


    Gruß Marco

  • Zitat

    Original geschrieben von marco5
    Aha und warum steht in den Briefen nichts von dem ausserordentlichen Kündigungsrecht?


    Gruß Marco


    Würdest du das als Unternehmer erwähnen ? :rolleyes:
    Wie gesagt.. sie lernen noch...

  • Naja, das Urteil ist jedenfalls noch deutlich besser begründet als das hier (bei TT) hochgelobte Urteil gegen o2, wo einem vom Barring Betroffenen die Kündigung des Vertrages zugestanden wurde. Aber in dem Fall hat's natürlich keinen gestört. ;)


    Auch inhaltlich kann ich deine Kritik nicht teilen. Erstens findet sich in § 314 der Begriff "außerordentliche Kündigung" nicht, sondern § 314 spricht von einer Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist (= fristlos).


    Zweitens ist die Restlaufzeit des Vertrages sehr wohl relevant, denn dort heißt es "Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil ... die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses ... bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht mehr zugemutet werden kann." Die Zumutbarkeit hängt dann eben auch von der Dauer der Restlaufzeit ab.


    Es ist nun leider ein weit verbreiteter rechtlicher Irrtum, dass § 314 BGB ohne Weiteres bei einer Preiserhöhung die Kündigung ermöglicht.


    Gute Übersicht dazu auch hier bei Teltarif.

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