O2 sondernummern anrufen (0700, 0180 usw..) / Sonderkündigung

  • Dass ist natürlich richtig.
    Es klärt aber nicht die Frage, warum Real-Inkasso überhaupt erst eine strittige Forderung aufgekauft hat.
    Wie gesagt, alle mir sonst bekannten Inkasso-Unternehmen schließen die Bearbeitung von strittigen Forderungen aus, weil in solchen Fällen die Inkassokosten nicht auf den Schuldner abgewälzt werden können. Die Fälle gehen zurück an den Auftraggeber mit Verweis auf den Gerichtsweg.


    Entweder war Real Inkasso beim Aufkaufen der Forderung nicht bekannt, dass die Forderung bestritten wird, oder wie Stefan im Onlinkekostenforum schrieb, werden die Forderungen weit unter Wert gekauft in der Hoffnung, dass dieser oder jene Schuldner doch noch nachgibt, so dass in der Gesamtrechnung für das Inkasso ein Plus zustandekommt.

  • Schlechte Neuigkeiten aus München:


    Meine Klage wurde abgewiesen. Offenbar hat die Richterin nicht einen einzigen Blick in § 314 BGB geworfen.


    Anscheinend ist auch der Begriff "außerordentliche Kündigung" Neu für die Richterin; in der Urteilsbegründung steht, ich habe "fristlos" gekündigt.


    Auch die restliche Vertragslaufzeit (zum Zeitpunkt der Kündigung immerhin noch fast 1 Jahr) ist vollkommen irrelevant.


    Zum selberlesen und kopfschütteln:
    http://rapidshare.com/files/95672389/o2.pdf.html

  • Ach du heilige Sch... - was für ein schlecht begründetes Urteil :confused:


    Genau aus dem Grund (halbwegs kompetente Richter gibt es seltener als man denken mag) hätte ich an deiner Stelle auf einer mündlichen Verhandlung bestanden, nachdem ich einen Aufstand wg. der m.E. falschen Verweisung weg von deinem Wohnbezirk gemacht hätte um mit etwas Glück "zuhause" verhandeln zu können ...


    Mein Beileid hast du, zumal sich hier die nicht vorhandene Berufungsmöglichkeit natürlich nachteilig für dich auswirkt!


    Gruß ///Freak

    Für eine Signatur fehlt mir die Zeit.

  • Eindeutig nicht so bewandert im Mobilfunk, die Richterin... "Freischaltung der Rufnummer" usw.


    Tut mir leid für Dich - ist wohl eher wie Lotterie vor dem AG :(

    „Man muss ins Gelingen verliebt sein, nicht ins Scheitern.“ (Ernst Bloch)

  • Zitat

    Original geschrieben von EricssonFreak
    hätte ich an deiner Stelle auf einer mündlichen Verhandlung bestanden


    Hab ich mir natürlich auch überlegt. Erst wollte die Richterin ja eine mündliche Verhandlung, hat die dann aber 1 Tag bevor sie stattgefunden hätte abgesagt. Wenn man dann noch einmal eine mdl Verhandlung beantragt, macht man sich natürlich keine Freunde - deshalb habe ich es gelassen.

    Zitat

    Original geschrieben von Krabbenkopf
    Eindeutig nicht so bewandert im Mobilfunk, die Richterin... "Freischaltung der Rufnummer" usw.


    Tut mir leid für Dich - ist wohl eher wie Lotterie vor dem AG :(


    Kann man wohl sagen. Klageantrag 2 war die Herausgabe der Nummer zur Portierung - den hatte ich aber vor Wochen bereits für erledigt erklärt, weil die Nummer im Dezember regulär freigegeben wurde.


    Das mit der Lotterie ist wohl wahr. Da hat mich mein Ausbilder aber schon "vorgewarnt".

  • Naja das braucht einen nicht mehr wundern, nachdem die Justiz jahrelang "kaputtgespart" wurde.


    Wie sonst soll ein Zivilrichter die ca. 600 bis 700 Verfahren (soviel sind es an dem Gericht, an dem ich arbeite) die er in einem vollem Referat pro Jahr zugeteilt bekommt auch anders bewältigen, als daß die Verfahren die nicht berufungsfähig sind (also die unter 600 Euro Streitwert/Beschwer) halt so quasi summarisch entschieden werden. Wenn dann noch etwas dazukommt für das man ein gewisses Spezialwissen braucht, wie hier im Fall, kann es halt düster aussehen.


    Wobei die Entscheidung an sich im Kern ja juristisch gesehen nicht unbedingt als "falsch" zu bezeichnen ist, insbesondere da Royal Flush ja anscheinend niemals zu den erhöhten Konditionen telefoniert hat und abgerechnet wurde. Nach Meinung der Richterin hättest du für ein Jahr bei jeder Rechnung gesondert die (zu hohen) 0180er Beträge reklamieren und halt nicht bezahlen dürfen.


    Ob man das insgesamt dann als unzumutbar betrachtet, ist halt dann letztlich auch eine Ermessenfrage.

    Hier stand eine Signatur.

  • Das war anzunehmen, dass das Amtsgericht München so entscheidet. Die Begründung haut in die gleiche Kerbe wie das (bzw. die beiden) vorangegangenen Urteile --> nach dem Motto eine einseite Erhöhung der Tarife (und eine entsprechende Klausel, die dieses zulässt) wäre nicht wirksam und die erhöhten Tarife dürften nicht abgerechnet werden.


    Aber genau dieses macht O2. O2 rechnet die erhöhten Tarife ab und O2 lehnt jeden Widerspruch (und jede Abmahnung) gegen die Tariferhöhung ab.



    Durch die Urteilsbegründung wird letzendlich § 314 BGB erfolgreich ausgehebelt, da nach dieser nie ein wichtiger Grund zur ausserordentlichen Kündigung vorliegt.
    (Das führt zu dem, was Maarthok gesagt hat --> jedes mal gegen die zu hohe Rechnung vorgehen ...)


    D.h. nach dem Urteil, dass die Verletzung einer Pflicht immer nur etwas Unwirksames ist, gegen das man vorgehen muss, aber nie einen wichtigen Grund für eine Kündigung darstellt. :D



    Der Verdacht, dass sich hier mit den anderen Richtern kurzgeschlossen wurde, ist für mich nicht unbegründet ;)



    Bestätigt auf jeden Fall die Strategie, nicht selbst zu klagen sondern sich verklagen zu lassen.


  • Was hattest Du nun davon? Jede Menge Streß, Kosten, zeitaufwendig und Nervenaufreibend. Da hätte ich lieber bis zum vertraglich vereinbartem Ende gezahlt und gut wäre gewesen.


    Im Klartext: Außer Spesen nichts gewesen.


    Das hatte ich schon immer gepredigt, wurde aber von manchen dumm angemacht. Und wie man sieht, sollte ich wohl Recht behalten.

  • Ganz ehrlich? Praxiserfahrung.


    Ich (Rechtsreferendar) lerne zwar täglich den theoretischen Quatsch. Aber wissen wie's geht tut man halt erst, wenn mans mal gemacht hat.


    Es war mir von Anfang an klar, dass ich auch verlieren kann. Aber bei dem geringen Kostenrisiko war es mir das wert.


    Außerdem ist das Verhältnis 340 EUR gewinnen vs. 65 EUR verlieren durchaus ok.

  • Offensichtlich hatte o2 keinen Prozessbevollmächtigten?
    Die Gerichtskosten müssten aber auch in Bayern :D 75 EUR statt 65 EUR betragen.

    ...

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