ZitatOriginal geschrieben von andi2000eins
Die Antwort würde mir nicht schwer fallen:
...Andreas
Super Kommentar - und so produktiv! *Thumbs up*
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ZitatOriginal geschrieben von andi2000eins
Die Antwort würde mir nicht schwer fallen:
...Andreas
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Was mich zum nach denken bringt, O2 hat anscheind die Forderung verkauft - sprich REAL Inkasso sorgt nun dafür das die Kohle reinkommt.
Und das macht mir etwas sorgen; obwohl die Mahnzinsen maßlos überzogen sind!
ZitatOriginal geschrieben von EricssonFreak
Alles was nicht in einem gelben Umschlag mit amtlichem Wappen steckt, darf getrost ignoriert werden - vor allem im Fall von *demunaussprechlichennetzbetreiber*
Das AG HH als Beispiel verschickt in gelbem Umschlag, aber ohne Wappen.
Dagegen habe ich schon Inkasso"dienste" gesehen, die zur Einschüchterung ebenfalls gelbe Umschläge verschicken, so z.B. der Allgemeine Debitoren- & Inkassodienst aus Osnabrück.
So, es gibt mal wieder Neuigkeiten:
Das Amtsgericht Hamburg hat die Klage von Real-Inkasso an das zuständige Amtsgericht St. Goar weitergeleitet.
(O2 klagt also nicht selbst, sondern hat offensichtlich an Real-Inkasso, RAe Fülleborn u.P. abgetreten, wenngleich dem Klageantrag keine Abtretungsvollmacht beigefügt ist)
Das Amtsgericht St. Goar hat das schriftliche Vorverfahren angeordnet.
Meine Rechtschutzversicherung hat die Kostenzusage erteilt, nun muss mein Anwalt ran.
Ich halte euch auf dem Laufenden...
Andreas
.... RAe Fülleborn u.P. sind die grössten Blitzbirnen des Universums.
....Die werden auch für Premiere aktiv......
Das was die am besten können sind Verfahrensfehler!
Ich frage mich ernsthaft, was die sich von einer Klage versprechen. Immerhin handelt es sich um eine mit gewichtigen Gründen bestrittene Forderung, die ohne Weiteres überhaupt nicht abgetreten bzw. verkauft werden dürfte ... und daher gleich aus mehreren rechtlichen Gründen schwer realisierbar sein wird.
Aber man soll niemanden von seinem Unglück abhalten. Im Übrigen würde ich auf einem mündlichen Verfahren bestehen, sollen die Säcke doch die Mühe haben zu dir zu fahren - noch ein Kostenpunkt, den sie hinterher nicht ersetzt bekommen
Gruß ///Freak
ZitatOriginal geschrieben von EricssonFreak
Ich frage mich ernsthaft, was die sich von einer Klage versprechen.
Bei dem ganzen Inkassozeugs mit Streitwerten unter 600 EUR schaut sich kein Anwalt einer größeren Kanzlei an, ob die Klage begründet sein könnte, bei einem Stundenlohn um die 400 EUR ist das auch Quatsch.
Es wird die Klagvorlage verwendet, die / der Beklagte erwidert, es kommt ein Hinweis des Gerichts, den schaut man sich dann kurz an und nimmt die Klage zurück. Klagrücknahme ist im schriftlichen Verfahren ja immer möglich, und kaum eine Gegenseite stellt den Antrag mündlich zu verhandeln.
ZitatOriginal geschrieben von EricssonFreak
Ich frage mich ernsthaft, was die sich von einer Klage versprechen. Immerhin handelt es sich um eine mit gewichtigen Gründen bestrittene Forderung, die ohne Weiteres überhaupt nicht abgetreten bzw. verkauft werden dürfte ... und daher gleich aus mehreren rechtlichen Gründen schwer realisierbar sein wird.
...
Gruß ///Freak
Das habe ich mich auch schon die ganze Zeit gefragt. Und ich würde fast vermuten, dass Real Inkasso vor der Abtretung nicht bekannt war, dass die Forderung bestritten ist. --> entweder hat O2 nicht mitgeteilt, dass die Forderung bestritten ist, oder er hat es Real Inkasso nicht mitgeteilt.
Aus diesem Grund wandert bei mir nicht alles unbeantwortet in die Ablage. Real Inkasso habe ich z.B. mitgeteilt, dass es sich um eine ernsthaft bestrittene Forderung handelt.
Sehe keinen Grund, warum sich Real Inkasso bestrittene Forderungen abtreten lassen will - ihre Inkassogebühren würden sie in einem solchen Fall keinesfalls ersetzt bekommen.
Die mir sonst bekannten Inkassounternehmen schließen die Bearbeitung und/oder Abtretung von bestrittenen Forderungen aus.
ZitatDas habe ich mich auch schon die ganze Zeit gefragt. Und ich würde fast vermuten, dass Real Inkasso vor der Abtretung nicht bekannt war, dass die Forderung bestritten ist. --> entweder hat O2 nicht mitgeteilt, dass die Forderung bestritten ist, oder er hat es Real Inkasso nicht mitgeteilt.
Du könntest mit Deiner Vermutung durchaus Recht haben: Die Klageschrift von Real-Incasso geht in keinem Satz darauf ein, dass die Forderung von mir bestritten wurde - mein Schriftverkehr mit O2 wird in keinster Weise erwähnt.
So wie die schreiben, habe ich einfach meine Rechnungen ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr bezahlt.
Andreas
ZitatOriginal geschrieben von andi2000eins
Die Klageschrift von Real-Incasso geht in keinem Satz darauf ein, dass die Forderung von mir bestritten wurde - mein Schriftverkehr mit O2 wird in keinster Weise erwähnt.
So wie die schreiben, habe ich einfach meine Rechnungen ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr bezahlt.
Deren Vorgehen ist vollkommen normal und verständlich. Erstens aus den von mir zwei Beiträge vorher geschriebenen Gründen.
Zweitens gebe ich als Kläger dem Gericht doch keine Sachen an die Hand, die meiner Klage möglicherweise im Weg stehen könnten - hier das vorprozessuale Bestreiten der Forderung durch den Beklagten. Das ist einzig und allein Aufgabe des Beklagten in der Klagerwiderung.
Außerdem besteht immer die Möglichkeit, dass ich ein Versäumnisurteil erreiche.
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