Ich bin da mittlerweile total entspannt, gebe meinem Anwalt hin und wieder eine –schon wieder unter Umgehung der anwaltlichen Zustellungsbevollmächtigung an mich adressierte – Mahnung weiter zwecks Abheften und denke mir:
ZitatOriginal geschrieben von EricssonFreak
Der Verjährung Ihrer vermeintlichen Ansprüche sehe ich gelassen entgegen.
Gruß ///Freak