O2 sondernummern anrufen (0700, 0180 usw..) / Sonderkündigung

  • Hmm,


    merkwürdig finde ich das aber auch. Es muss ja auf jeden Fall etwas passiert sein, dass der Richter eine mündliche Verhandlung nicht mehr für notwendig erachtet. Und da Royal Flush hierzu "nichts beigetragen hat", muss ja die Seite O2 den ausschlaggebenden Grund gesetzt haben, dass der Richter nun auf die Verhandlung verzichtet.


    Normalerweise bekommt man aber auch oft einen Wink vom Richter, wenn sich eine Niederlage anbahnt ...
    O2 hat dir auch keinen Vergleich angeboten ?
    Den Hinweis von Maarthok kann ich aber nur unterstützen, den Richter nicht zu verärgern ;-) - und Richter sind mal ganz schnell angenervt, wenn man zu viel rumrührt.



    Die Klage ziehst du ohne Rechtsanwalt durch? Musstest du Stellung zu den Münchener Urteilen nehmen?
    Bist Du auf den Urteil aus Berlin rumgeritten und hast die die dortige Urteilsbegründung "ausreichend" in deiner Argumentation verwendet ???

  • Hallo,


    gibt es eine Übersicht über Fälle bezüglich dieser "Nebenleistungen-Klagen"?


    Ich weiß im Moment nur von dieser Klage in Charlottenbourg, wo o2 verloren hat, sowie 4 Klagen in München, die o2 alle gewonnen hat. Letztere riechen nicht nur aufgrund der Tatsache, daß o2 gewonnen hat, nach Strohmannprozessen.


    Von den zahlreichen? anderen Prozessen, die irgendwo irgendwann mal angekündigt wurden, habe ich nichts mehr gelesen.


    Ich habe jetzt die Wahl: Ärger runterschlucken, bis August 2008 GG abzahlen und aus die Maus. Das wären dann keine 50 Euro mehr.


    Oder aber aus Prinzip gegen o2 klagen. Kosten dabei liegen bei ca. 100 Euro - wenn ich verliere sogar bei über 350 Euro. Das ist, für mein Gehalt und Vermögen, ein nicht unbeträchtlicher Betrag, den nur aus Prinzip und Gerechtigkeitsgefühl zu riskieren ...


    Legen wir für ein Verfahren zusammen? :rolleyes:

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  • Hi,
    der Richter hat einen relativ engagierten Eindruck gemacht. Er wollte ja alle Aktenzeichen wissen, von denen o2 gesprochen hat (@Handriel es gab in München keine 4 Urteile, sondern nur 2). Und diese zwei hat der Richter beigezogen, sich also wohl in die Materie eingelesen.


    o2 hat mir 2 Vergleiche angeboten, 1) "Vertragsende August 2007, dafür Rückgabe der subventionierten Handies" und 2) Vertragsende Oktober 2007, bisher offene Rechnung von ca. 70 Euro bleibt erlassen".


    Die Klage zieh ich ohne Rechtsanwalt durch. Ich musste keine Stellung zu den Münchner Urteilen nehmen, hab es aber natürlich getan. Die Urteilsbegründung aus Berlin hab ich natürlich verwendet ;) (Mit herzlichem Dank an den damaligen Kläger, der mir auch hier bisher sehr geholfen hat).

  • Zitat

    Die Klage zieh ich ohne Rechtsanwalt durch. Ich musste keine Stellung zu den Münchner Urteilen nehmen, hab es aber natürlich getan. Die Urteilsbegründung aus Berlin hab ich natürlich verwendet (Mit herzlichem Dank an den damaligen Kläger, der mir auch hier bisher sehr geholfen hat).


    Hallo


    Ich drücke Dir alle Daumen, das o2 von dem Richter die Hucke voll bekommt :-)


    Ich hab seit der letzten Fristsetzung von "o2 Recht+Inkasso" zum 28.7.2007 nichts mehr gehört. Weder Mahnung, noch Mahnbescheid oder Inkassofirma.
    Mein Vertrag lief eigentlich bis 21.1.08. Gezahlt habe ich seit März nichts mehr (Außerordentliche Kündigung)


    Falls o2 mich verklagen sollte wäre das auch hier in München. Naja mal schauen :-)


    Jedenfalls viel Glück!


    Bye
    Nico

  • Zitat

    Original geschrieben von Hadraniel

    Ich habe jetzt die Wahl: Ärger runterschlucken, bis August 2008 GG abzahlen und aus die Maus. Das wären dann keine 50 Euro mehr.


    Oder aber aus Prinzip gegen o2 klagen.


    Was ist denn mit der Variante "nicht mehr zahlen und Leistungsklage von O2 abwarten"? Das hat bei mir und anderen bisher wunderbar geklappt, denn O2 selbst scheint nach einer Sonderkündigung mit Hinweis auf die 0180-Erhöhung keine Klage anzustrengen (sie werden ihre Gründe haben). Man wird nur ein paar Monate mit Formschreiben und Drohungen belästigt, am Ende sollte man der Forderung des Inkassobüros und spätestens dem gerichtlichen Mahnbescheid widersprechen.


    Ich habe jedenfalls nach dem letzten Schreiben von Real Inkasso seit Monaten nichts mehr von O2 und Konsorten gehört.

  • Zitat

    Original geschrieben von Hadraniel

    Legen wir für ein Verfahren zusammen? :rolleyes:


    Was soll das bringen? Nichts, weil es in D keine Sammelklage gibt. Das sollte sich mittlerweile rumgesprochen haben.


    Wenn du ausserordentlich gekündigt hast, dann nicht mehr bezahlen aber auch keine Leistungen mehr nutzen.


    So habe ich es gemacht und wurde aus dem Vertrag gelassen (nagut einen kleinen Fehler hat o2 auch gemacht :D )


    Ansonsten wäre ich an dem Punkt von RoyalFlush.


    Gruß Marco

  • So, mein Fall ist durch. Haben uns auf einen pragmatischen Vergleich auf anraten meines Anwaltes geeinigt. Mein Vertrag wurde zu Ende Oktober beendet und ich zahle einmalig 100€. Gleichzeitig übernimmt O2 4/5 der Prozesskosten (Rest Rechtsschutz) und verzichtet auf die restlichen Gebühren. Hätte normal 315€ noch zahlen müssen...


    Der Laden ist für mich durch und sieht mich nie wieder!

  • Blöderweise hat meine Richterin das Formblatt für den VT nicht ausgefüllt, ich habe also keine Ahnung wann es ein Urteil gibt.


    Ich bin echt mal gespannt was da rauskommt. Ich habe mal einen befreundeten Richter aus München befragt, warum der Termin für die mündliche Verhandlung so plötzlich abgesetzt wurde.


    Da meinte er, es ist denkbar (und wohl nicht unüblich), dass sich die Richterin in der Kantine mit den beiden anderen Richtern am AG München, von denen es die Urteile zugunsten o2 gibt, kurzgeschlossen hat und sie halt eine "einheitliche Linie" fahren wollen. Also auch hier zugunsten o2 entscheiden wird.
    Da es bei dem kleinen Streitwert keine Rechtsmittel gibt, kann man also weiterhin nur hoffen. Ist also ein Roulette-Spiel....


    Andererseits kennt er sie aber, und meint, sie sei ziemlich kompetent und bemüht. Etwas Hoffnung bleibt also noch.


    Ganz egal aber wie es ausgeht. Der Laden sieht sowohl mich, als auch all meine Freunde die bisher bei o2 waren, nie wieder, soviel ist sicher.

  • Zitat

    Original geschrieben von aleman
    Mein Vertrag wurde zu Ende Oktober beendet und ich zahle einmalig 100€.

    Ich habe auch soeben von o2 angeboten bekommen, daß der Vertrag aufgelöst wird (natürlich nur unter Kulanz und nicht unter Anerkennung jeglicher Rechtspflichten), und daß die Anwaltskosten übernommen werden.


    Allerdings nur zum Ende Oktober, nicht zum Ende April - angeblich weil ich bis Oktober noch Leistungen seitens o2 in Anspruch genommen haben soll, was totaler Unsinn ist; die o2 SIM-Karte habe ich im April, zum Zeitpunkt meiner Kündigung, stillgelegt.



    Nun stehe ich vor der Wahl: damit zufriedengeben, oder aber doch einen Prozeß riskieren, wo ich im schlimmsten Fall mindestens 300 Euro Schaden erleide ... eigentlich sollte ich es alleine aus Prinzip ja auf einen Prozeß ankommen lassen, und das alles an die ganz große Glocke hängen, wenn irgendwie möglich ...

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  • mein vertrag war auch zum 1.März gekündigt... wie gesagt: pragmatischer Ansatz. Ich habe meine Ruhe und die können mich kreuzweise.

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