Wie ich das Urteil verstehe, unterlag die Richterin einem krassen Denkfehler:
Nach der Logik der Richterin kann nämlich eine Tariferhöhung schon denknotwendig zu keinem Kündigungsrecht führen:
Entweder, die Preiserhöhung ist wirksam, dann ist sie vertragsgemäß und demnach kann sie kein Kündigungsrecht begründen.
Oder aber sie ist unwirksam, weil sie vertragswidrig vorgenommen wurde. Dann, so die Richterin, gibt es sie ja nicht, und wenn es sie nicht gibt, dann kann sie auch kein Kündigungsgrund darstellen.
Was die Richterin aber übersieht: Wenn die Preiserhöhung unwirksam ist, der Vertragspartner aber trotzdem nach den höheren Preisen abrechnet (oder dieses androht), dann ist dieses vertragswidrige Verhalten der Kündigungsgrund. Das heißt: Für meine Begriffe reitet die Richterin hier nur spitzfindig darauf herum, dass der Kündigungsgrund also nicht die Preiserhöhung als solche, sondern das vertragswidrige Abrechnen der Kündigungsgrund ist. Wobei die Richterin sich über diese Spitzfindigkeit womöglich noch nicht einmal im Klaren ist.
Ich glaube auch nicht, dass der Kläger wirklich behauptet hat, dass die Preiserhöhung wirksam war. Wahrscheinlich hat der Kläger nur versucht darzulegen, dass O2 tatsächlich nach den neuen Preisen abrechnet. Und hier verstrickt sich das Urteil rechtlich in Widersprüche, wenn die Richterin an dieser Stelle nämlich das tatsächliche Abrechnen mit einer "wirksamen Preiserhöhung" gleichsetzt. Ich gehe fest davon aus, dass der Kläger nur behauptet hat: "O2 berechnet jetzt 69 ct/min", und nicht "Die Preiserhöhung war wirksam."
Ein für mich alles in allem ein sehr schlicht gedachtes Urteil.