ZitatOriginal geschrieben von JMQ
Danke!
Mal sehen, welchen Honig man aus der Begründung saugen kann.
Wegen Erkältung schaffe ichs heute nicht, sorry - aber hoffentlich noch diese Woche!
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
Bitte beachten Sie, dass wir für den Inhalt der Zielseite nicht verantwortlich sind und unsere Datenschutzbestimmungen dort keine Anwendung finden.
ZitatOriginal geschrieben von JMQ
Danke!
Mal sehen, welchen Honig man aus der Begründung saugen kann.
Wegen Erkältung schaffe ichs heute nicht, sorry - aber hoffentlich noch diese Woche!
Gute Besserung!
Aber zur Zeit geht es einigen Leute nicht gut. Meine Bürodame liegt mit einer Bronchitis im Bett und meine halbe Familie liegt auch mit Erklältung flach. :flop:
schade,
mein amtsgericht hat mir noch 7 Tage Zeit gegeben, auf die O2 Begründung zu reagieren, die sich u.a. auf die Urteile in München beruft. Wäre gut gewesen, den Inhalt zu kennen.
Auch berufen sie sich auf ein Urteil von Wedding, das ihre Meinung stützen würde. Hat da jemand detailliertere Informationen zu?
War grade beim AG, 7.50 EUR Kopiergebühren bezahlt. Nur das Urteil war nicht auffindbar.
Nach längerer Suche kam dann raus, dass es bei ner anderen Geschäftsstelle - nämlich da, wo meine Klage gerade liegt, ist. Und dort war keiner mehr da.
Lange Rede, kurzer Sinn, nächste Woche krieg ich es gefaxt.
Edit: Besorgt jemand das Urteil aus Wedding?
Hab das Urteil nun. Infos + Spendenkonto per PN.
Auch das Urteil weckt den Eindruck, dass der Kläger gar nicht gewinnen wollte.
"Trotz Hinweis des Gerichtes wurde ein Kündigungsrecht durch die Klagepartei nicht schlüssig vorgetragen.
Die Klagepartei geht davon aus, dass die Preiserhöhung gegenüber der Klägerin wirksam ist, woraus sie jedoch ein Sonderkündigungsrecht herleitet, ist nicht nachvollziehbar.
(...)"
Mal ne Frage - unabhängig von den Kopierkosten
das Urteil kann doch öffentlich zum download zur Verfügung gestellt werden ?
Wenn ja, dan beiteilige ich mich an deinen Kosten
Hi,
das Urteil ist nun auch hier abrufbar:
http://rapidshare.com/files/69760938/o2_Muenchen.pdf.html
ZitatOriginal geschrieben von Royal Flush
Hi,
das Urteil ist nun auch hier abrufbar:
http://rapidshare.com/files/69760938/o2_Muenchen.pdf.html
Ich habe den Verdacht dass bei diesen Urteil eine ziemliche stümperei der Klägerseite vorliegt. Zunächst ist es schon peinlich den falschen iur. Fachbegriff "Sonderkündigung" zu verwenden. Damit zeigt man schon, dass man die Kündigungsarten des BGB nicht richtig kennt.
Dazu kommt das trotz gerichtlichen Hinweis wohl kein weiterer Sachvortrag angeboten worden ist.
Ich habe hier eher den Verdacht, als wenn eine Klage verdammt lustlos und mit entsprechenden Resultat geführt worden ist.
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!