O2 sondernummern anrufen (0700, 0180 usw..) / Sonderkündigung

  • Zitat

    Original geschrieben von knutgenion
    Egal bei welchen Fällen von Real Inkasso:



    Immer wiedersprechen bis der "gelbe" Amtliche Briefumschlag kommt...


    Kostet nur unnötig Geld.
    Wenn man schon beim Netzbetreiber selbst gegen irgendwelche unberechtigten Forderungen widersprochen hat muss man Inkasso-Buden nicht weiter beachten, erst wenn der Gerichtliche Mahnbescheid kommt muss man widersprechen, mehr nicht.


    Man kann ja am Anfang Real Inkasso mal darauf aufmerksam machen das man Zahlungsunwillig ist und warum. Ansonsten ignorieren und schön abheften :-)


    Bye
    Nico

  • Neues Schreiben von Real


    Schönen guten Morgen,


    ich muss gestehen, dass ich auf jeden Brief ganz artig antworte (Androhung von Klage, da meine Daten weitergegeben werden und ich mit einer sofortigen Löschung rechne).
    Nun habe ich auf den zweiten Standardbrief von Real eine Antwort bekommen?!
    Dieser lautet wie folgt:
    "(...) in der vorbezeichneten Angelegenheit nehmen wir Bezug auf Ihre Mitteilung und dürfen Sie höflich bitten, uns Ihre Kündigungsbestätigung in Kopie zu übersenden, damit der Sachverhalt abschließend geklärt werden kann. (...)".
    Hat dieses Schreiben auch schon jemand bekommen? Ich war verwundert? Natürlich habe ich keine Bestätigung seitens O2. ICh werde mir nun aber mal die Mühe machen und denen meien erste Kündigung zusenden. Zudem verweise ich darauf, dass meine Daten gelöscht werden müssen und ich damit die Angelegenheit als erledigt ansehe.


    Gibt es bereits weitere Neuigkeiten nach (!) Real?


    Gruß
    Stefan

  • Mein Rechtsstreit wurde nun nach München verwiesen, und der Richter hat von sich aus eine mündliche Verhandlung angesetzt. Bin ja mal gespannt.

  • Welchen Streitwert hast du geltend gemacht?
    Dachte hier wird nach §§ 495a, 128 II ZPO verfahren.


    Glaube nicht dass o2 es auf ein VU ankommen lassen wird, oder haben sie bereits eine Verteidigung angezeigt?

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  • Hi,
    Streitwert so um die 250 Euro.
    495a ZPO stimmt, aber anscheinend kann der Richter auch ohne Antrag im mündlichen Verfahren entscheiden.


    Die Verteidigungsanzeige kam bereits kurz nach Klageerhebung im April.

  • Kam noch eine richtige Klageerwiderung?
    Ein mündl. Termin in dieser Sache ist schon komisch. Denke der Richter will unbedingt nen Vergleich.

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  • Hallo zusammen,


    der Gerichtliche Mahnbescheid ist angekommen. Im Prozess wird Rechtsanwalt Fülleborn aus Hamburg als Prozessbevollmächtigter genannt.


    Das Mahnverfahren wurde von Real Inkasso eingeleitet. Wie soll ich weiter vorgehen? Widerspruch einlegen?


    Gibt es jemanden, der schon weiter ist?


    Gruss,
    mupp

  • Zitat

    Original geschrieben von .me
    Ein Inkassobüro kann (von einigen Ausnahmen abgesehen) üblicherweise keinen Mahnbescheid gegen Dich erwirken, dazu ist nur der originäre Rechnungssteller berechtigt.


    Ist das wirklich so? Wo kann ich das entsprechend nachlesen?


    Zitat

    Original geschrieben von .me
    Dem Mahnbescheid SOFORT widersprechen, Formular dafür ist normalerweise schon dabei.


    Ja, dass Formular liegt dem Schreiben bei. Ich werde gleich morgen den Widerspruch abschicken.


    Zum Widerspruch steht folgender Passus:


    Weiteres Verfahren nach Widerspruch
    Bei rechtzeitigem Widerspruch wird vom Antragsteller regelmäßig ein weiterer Kostenvorschuss angefordert. Erst nach dessen Zahlung wird die Sache auf seinen Antrag an das umseitige von ihm bezeichnete Gericht abgegeben. Die Abgabe wird Ihnen noch besonders mitgeteilt.


    Gruss,
    mupp

  • Zum Ende dieser Woche ist in meiner Angelegenheit vor dem AG München die Frist für O2 abgelaufen, in der sie Zeit hatten, meine Klage zu erwidern.


    Mein Streitwert ist mit 300,00 EUR + von knapp 50 EUR Gerichtskosten angegeben.


    Die Wochen bis Weihnachten werden sehr spannend.

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  • Hier nun die anderen Aktenzeichen, in denen o2 gewonnen hat:


    AG München, Urteil vom 9.5., Az 281 C 6003/07
    AG München, Urteil vom 24.5., Az 241 C 3932/07
    AG Wedding, Urteil vom 8.10., Az 5 C 91/07
    AG München - Az 154 C 9309/07 - nach Hinweis des Gerichts nimmt der Kläger die Klage zurück


    Das erste Urteil des AG München ist ja hier als PDF verlinkt. Sollte Interesse bestehen, kann ich (bei Beteiligung der anfallenden Kosten ;) ) - die beiden anderen aus München organisieren.

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