Hallo,
bisher, bzw. bekennend gab es keine reibungslose Annahme einer außerordentlichen Kündigung.
Im Gegenteil. Ich warte nun auf Real Inkasso... Bissel ist Brief Nummer zwei mehrere Tage her...
Viele Grüße
Stefan
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Hallo,
bisher, bzw. bekennend gab es keine reibungslose Annahme einer außerordentlichen Kündigung.
Im Gegenteil. Ich warte nun auf Real Inkasso... Bissel ist Brief Nummer zwei mehrere Tage her...
Viele Grüße
Stefan
Schönen guten Morgen,
ich habe am Wochenede ebenfalls den Brief von Real erhalten. Es scheint manche zu geben, die ein wenig weiter sind. Gibt es bereits weitere Aktivitäten, bzw. Briefe oder gar richtige, rechtliche Schritte seitens O2?
Na ja. Werde jetzt ein paar Tage verstreichen lassen und dann Real darüber informieren, dass der Vertrag soweiso schon außerordentlich gekündigt ist und ich nicht weiß, worauf sie sich beziehen.
Bin schon auf die nächste Kommunikation gespannt.
Viele Grüße,
Stefan
Nicht das ich o2 in Schutz nehmen will, jedoch habe ich von Real schon öfters mal in anderen angelegenheiten (nicht von o2) Forderungen erhalten die aus der Luft gegriffen waren....
Ich gebe ab sofort alles was von Real kommt sofort zum Anwalt.
Das sich o2 die allerletzte Bude was Forderungsmanagement angeht an Land zieht ist wieder ein toller Schritt in Richtung Kundenfreundlichkeit!!!
ZitatOriginal geschrieben von knutgenion
Nicht das ich o2 in Schutz nehmen will, jedoch habe ich von Real schon öfters mal in anderen angelegenheiten (nicht von o2) Forderungen erhalten die aus der Luft gegriffen waren....
Ich gebe ab sofort alles was von Real kommt sofort zum Anwalt.
Das sich o2 die allerletzte Bude was Forderungsmanagement angeht an Land zieht ist wieder ein toller Schritt in Richtung Kundenfreundlichkeit!!!
Hallo,
ach so ist das? Na ja. Das würde nun ja zum Fall passen.
Wobei ich denke, dass man als Inkasso Unternehmen ein wenig dreist sein muss.
Es kommt jedoch immer auf den Ton an. Und der gefällt mir gerade überhaupt nicht. Ich sage mal so: Ich bin gespannt. Und schlaflose Nächte (zumindest wegen O2) habe ich bis jetzt noch nicht.
Gruß,
Stefan
Ich habe heute ein Schreiben von o2 erhalten, diesmal kein Standardbrief:
ZitatAlles anzeigenvielen Dank für Ihr Schreiben. Bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort.
Wir haben für Sie die Zahlungsart auf "Überweisung" umgestellt. Bitte überweisen Sie kommende Rechnungen an folgende Bankverbindung.
[..]
Für die bereiteten Unannehmlichkeiten, haben wir Ihrem Kundenkonto aus Kulanz - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - den Betrag von 30 € (brutto) gutgeschrieben.
Die Verrechnung dieser Gutschrift erfolgt automatisch mit der aktuellen bzw. komenden Rechnung.
Wie wir Ihnen bereits mit dem Schreiben vom 13. Juni 2007 mitgeteilt haben, können wir die außerordentliche Kündigung nicht akzeptieren und halten an unserer Rechtsauffassung fest.
Die "Unannehmlichkeiten" bestanden unter anderem darin, daß o2 dreimal und auch nach mehrfacher Erinnerung trotz Entzug meiner Lastschriftgenehmigung von meinem Konto abgebucht hat. Zweimal habe ich Lastschriften zurückbuchen lassen.
Seit 2 Monaten widerspreche ich den Rechnungen nur noch und überweise den Betrag unter Vorbehalt. Bis Ende der Woche beauftrage ich einen Anwalt (er war im Urlaub) mit der Feststellungklage.
Hallo,
ich habe vorgestern, also am 26.09.2007, den gerichtlichen Mahnbescheid bekommen. Prozessbevollmächtigter ist die Rechtsanwaltsgesellschaft Fülleborn in Hamburg.
Habe natürlich direkt allen Ansprüchen insgesamt widersprochen und direkt an das Amtsgericht Hamburg zurück gefaxt. Zuständig für einen eventuellen Prozess wird das örtliche Amtsgericht in St. Goar sein.
Warte jetzt auf die Klage von O2.
Hatte meinen Genion-Duo-Vertrag 2003 abgeschlossen und zweimal verlängert, zuletzt im November 2006, dann im März 2007 fristlos gekündigt, nachdem ich O2 zuvor die Gelegenheit gegeben hatte, die Preiserhöhung rückgängig zu machen. Es folgten die üblichen Standardschreiben und -zig Anrufe von O2, ob ich denn nicht endlich meine Rechnungen begleichen wolle (die scheinen etwas schwer von Begriff sein :o - gäähn!).
Wie sieht es bei Euch aus, gingen zwischenzeitlich noch mehr Mahnbescheide raus?
Andreas
ZitatOriginal geschrieben von andi2000eins
Zuständig für einen eventuellen Prozess wird das örtliche Amtsgericht in St. Goar sein.
Hamburg-St. Georg?
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von andi2000eins
Hallo,
ich habe vorgestern, also am 26.09.2007, den gerichtlichen Mahnbescheid bekommen. Prozessbevollmächtigter ist die Rechtsanwaltsgesellschaft Fülleborn in Hamburg.
Habe natürlich direkt allen Ansprüchen insgesamt widersprochen und direkt an das Amtsgericht Hamburg zurück gefaxt. Zuständig für einen eventuellen Prozess wird das örtliche Amtsgericht in St. Goar sein.
Warte jetzt auf die Klage von O2.
Hatte meinen Genion-Duo-Vertrag 2003 abgeschlossen und zweimal verlängert, zuletzt im November 2006, dann im März 2007 fristlos gekündigt, nachdem ich O2 zuvor die Gelegenheit gegeben hatte, die Preiserhöhung rückgängig zu machen. Es folgten die üblichen Standardschreiben und -zig Anrufe von O2, ob ich denn nicht endlich meine Rechnungen begleichen wolle (die scheinen etwas schwer von Begriff sein :o - gäähn!).
Wie sieht es bei Euch aus, gingen zwischenzeitlich noch mehr Mahnbescheide raus?
Andreas
Nur mal so. Muss man den Mahnbescheid nicht im Original per Post an das AG senden? Werden Faxe nun auch anerkannt?
ZitatOriginal geschrieben von Krabbenkopf
Hamburg-St. Georg?
Nein, in St. Georg gibts meines Wissens kein Amtsgericht.
Edit: Oh je, sorry, nehme alles zurück und behaupte nun das Gegenteil :o
Gemeint ist:
der bevollmächtigte RA sitzt in HH,
eine Verhandlung wird jedoch "kundensitznah" durchgeführt, d. h.
wenn der Kunde im rheinischen Weltkulturerbe wohnt, dann könnte z. B. St. Goar zuständig sein.
ZitatOriginal geschrieben von .me
Nein, in St. Georg gibts meines Wissens kein Amtsgericht.
Und was für eins - mit Bild: http://fhh.hamburg.de/stadt/Ak…richt-st-georg/start.html
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