O2 sondernummern anrufen (0700, 0180 usw..) / Sonderkündigung

  • Hallo,


    bisher, bzw. bekennend gab es keine reibungslose Annahme einer außerordentlichen Kündigung.
    Im Gegenteil. Ich warte nun auf Real Inkasso... Bissel ist Brief Nummer zwei mehrere Tage her...


    Viele Grüße
    Stefan

  • Schönen guten Morgen,


    ich habe am Wochenede ebenfalls den Brief von Real erhalten. Es scheint manche zu geben, die ein wenig weiter sind. Gibt es bereits weitere Aktivitäten, bzw. Briefe oder gar richtige, rechtliche Schritte seitens O2?


    Na ja. Werde jetzt ein paar Tage verstreichen lassen und dann Real darüber informieren, dass der Vertrag soweiso schon außerordentlich gekündigt ist und ich nicht weiß, worauf sie sich beziehen.


    Bin schon auf die nächste Kommunikation gespannt.


    Viele Grüße,
    Stefan

  • Nicht das ich o2 in Schutz nehmen will, jedoch habe ich von Real schon öfters mal in anderen angelegenheiten (nicht von o2) Forderungen erhalten die aus der Luft gegriffen waren....


    Ich gebe ab sofort alles was von Real kommt sofort zum Anwalt.


    Das sich o2 die allerletzte Bude was Forderungsmanagement angeht an Land zieht ist wieder ein toller Schritt in Richtung Kundenfreundlichkeit!!!

  • Zitat

    Original geschrieben von knutgenion
    Nicht das ich o2 in Schutz nehmen will, jedoch habe ich von Real schon öfters mal in anderen angelegenheiten (nicht von o2) Forderungen erhalten die aus der Luft gegriffen waren....


    Ich gebe ab sofort alles was von Real kommt sofort zum Anwalt.


    Das sich o2 die allerletzte Bude was Forderungsmanagement angeht an Land zieht ist wieder ein toller Schritt in Richtung Kundenfreundlichkeit!!!


    Hallo,
    ach so ist das? Na ja. Das würde nun ja zum Fall passen.
    Wobei ich denke, dass man als Inkasso Unternehmen ein wenig dreist sein muss.


    Es kommt jedoch immer auf den Ton an. Und der gefällt mir gerade überhaupt nicht. Ich sage mal so: Ich bin gespannt. Und schlaflose Nächte (zumindest wegen O2) habe ich bis jetzt noch nicht.


    Gruß,
    Stefan

  • Ich habe heute ein Schreiben von o2 erhalten, diesmal kein Standardbrief:



    Die "Unannehmlichkeiten" bestanden unter anderem darin, daß o2 dreimal und auch nach mehrfacher Erinnerung trotz Entzug meiner Lastschriftgenehmigung von meinem Konto abgebucht hat. Zweimal habe ich Lastschriften zurückbuchen lassen.


    Seit 2 Monaten widerspreche ich den Rechnungen nur noch und überweise den Betrag unter Vorbehalt. Bis Ende der Woche beauftrage ich einen Anwalt (er war im Urlaub) mit der Feststellungklage.

    [deutschlandsim ALL-IN premium:Galaxy Nexus; BASE-internet:iPad1; BASE-internet:mifi]

  • Hallo,


    ich habe vorgestern, also am 26.09.2007, den gerichtlichen Mahnbescheid bekommen. Prozessbevollmächtigter ist die Rechtsanwaltsgesellschaft Fülleborn in Hamburg.


    Habe natürlich direkt allen Ansprüchen insgesamt widersprochen und direkt an das Amtsgericht Hamburg zurück gefaxt. Zuständig für einen eventuellen Prozess wird das örtliche Amtsgericht in St. Goar sein.


    Warte jetzt auf die Klage von O2.


    Hatte meinen Genion-Duo-Vertrag 2003 abgeschlossen und zweimal verlängert, zuletzt im November 2006, dann im März 2007 fristlos gekündigt, nachdem ich O2 zuvor die Gelegenheit gegeben hatte, die Preiserhöhung rückgängig zu machen. Es folgten die üblichen Standardschreiben und -zig Anrufe von O2, ob ich denn nicht endlich meine Rechnungen begleichen wolle (die scheinen etwas schwer von Begriff sein :o - gäähn!).


    Wie sieht es bei Euch aus, gingen zwischenzeitlich noch mehr Mahnbescheide raus?


    Andreas

    Du kannst nicht mit Geschwindigkeit wettmachen, was Dir an Richtung fehlt.

  • Zitat

    Original geschrieben von andi2000eins
    Zuständig für einen eventuellen Prozess wird das örtliche Amtsgericht in St. Goar sein.


    Hamburg-St. Georg?

    „Man muss ins Gelingen verliebt sein, nicht ins Scheitern.“ (Ernst Bloch)


  • Nur mal so. Muss man den Mahnbescheid nicht im Original per Post an das AG senden? Werden Faxe nun auch anerkannt?

  • Zitat

    Original geschrieben von Krabbenkopf
    Hamburg-St. Georg?


    Nein, in St. Georg gibts meines Wissens kein Amtsgericht.
    Edit: Oh je, sorry, nehme alles zurück und behaupte nun das Gegenteil :o


    Gemeint ist:
    der bevollmächtigte RA sitzt in HH,
    eine Verhandlung wird jedoch "kundensitznah" durchgeführt, d. h.
    wenn der Kunde im rheinischen Weltkulturerbe wohnt, dann könnte z. B. St. Goar zuständig sein.

    Gier frisst Hirn, soweit vorhanden | Rauchen bildet - Krebs Meine Frau starb daran.

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