O2 sondernummern anrufen (0700, 0180 usw..) / Sonderkündigung

  • Zitat

    Original geschrieben von dudrack
    laut meinem Anwalt ist das so nicht richtig.


    § 12 ZPO


    Das Gericht, bei dem eine Person ihren allgemeinen Gerichtsstand hat, ist für alle gegen sie zu erhebenden Klagen zuständig, sofern nicht für eine Klage ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist.


    § 17 I ZPO


    Der allgemeine Gerichtsstand der Gemeinden, der Korporationen sowie derjenigen Gesellschaften, Genossenschaften oder anderen Vereine und derjenigen Stiftungen, Anstalten und Vermögensmassen, die als solche verklagt werden können, wird durch ihren Sitz bestimmt. Als Sitz gilt, wenn sich nichts anderes ergibt, der Ort, wo die Verwaltung geführt wird.


    Das ist nunmal der sog. allgemeine Gerichtsstand, inwiefern das dein Anwalt nicht akzeptieren will ......




    Ansonsten käme allenfalls noch § 29 ZPO (Erfüllungsort) in Betracht, damit macht ihr aber dann ein weiteres Problemfeld auf, daß letztlich nicht ausreichend entschieden ist.

    Hier stand eine Signatur.

  • In meinem Fall liegt eine negative Feststellungsklage vor, was quasi
    eine "Spiegelklage" wäre, als wenn o2 mich verklagen würde.


    Dadurch ist das Gericht meines Wohnortes zuständig, was auch das AG Charlottenburg bestätigt.

  • Ja gut wenn das Gericht deinen Wohnsitz als Erfüllungsort akzeptiert gibt es auch keine Probleme. Der Richter ist allerdings insoweit nicht an das Urteil des AG Charlottenburg gebunden, aber kannst ja mal berichten wie es weitergeht ....


    Auf der 100% sicheren Seite ist man im Zweifel halt immer mit dem allgemeinen Gerichtsstand, weil wenn dein Gericht den Gerichtsstand nicht akzeptiert sind schonmal 1 - x Monate vergangen bis der Rechtsstreit dann an das zuständige Gericht verwiesen wird ....

    Hier stand eine Signatur.

  • Tut mir nicht weh, ich habe alles Geld von O2 zurückgeholt und lasse das nun brav auf einem Konto liegen. Abbuchungen lasse ich grundsätzlich zurückgehen, da O2 keine Einzugsermächtigung mehr hat.

  • Zitat

    Original geschrieben von Maarthok
    Das ist nunmal der sog. allgemeine Gerichtsstand, inwiefern das dein Anwalt nicht akzeptieren will ......


    ... und in § 29 ZPO ist der besondere Gerichtsstand für Feststellungsklagen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Royal Flush
    ... und in § 29 ZPO ist der besondere Gerichtsstand für Feststellungsklagen.


    soso ....

    Hier stand eine Signatur.

  • Zitat

    Original geschrieben von Royal Flush
    "Für Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis und über dessen Bestehen [...]."


    Noch unklar?


    [...] ist das Gericht des Ortes zuständig, an dem die streitige Verpflichtung zu erfüllen ist.


    Aber dank dir wissen wir ja nun Bescheid :>

    Hier stand eine Signatur.

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