O2 sondernummern anrufen (0700, 0180 usw..) / Sonderkündigung

  • Und ich kann Dein Posting nicht so ganz nachvollziehen...


    11,4915 € für 20 min macht zzgl. Mwst. von 19 % genau 0,69 Cent pro Minute. Was ist daran bemerkenswert oder was soll daran günstig sein?


    Bei dem anderen Gespräch wird irgendein Teilbetrag mit einem Guthaben oder ähnliches verrechnet worden sein.


  • Zitat

    Original geschrieben von Royal Flush
    Mein Gericht sieht sich als unzuständig und will nach München verweisen :flop:


    Kompetente Anwälte hier, die mir mit einer ZPO-Frage weiterhelfen können? -> PN


    Wer sagt das? Mit welcher Begründung?

  • Zitat

    Original geschrieben von dudrack
    Wer sagt das? Mit welcher Begründung?


    Der Urkundsbeamte meines Amtsgerichtes sagt das. Begründung: Leistungsort sei mangels Vereinbarung Wohnort des Schuldners, § 269 BGB.

  • Re: Brief vom Rechtsanwalt


    Zitat

    Original geschrieben von stefanw2000
    Hallo,
    ich habe gestern einen netten Brief vom Rechtsanwalt Böhme (Bissel + Partner aus Nürnberg) bekommen. O2 hat diesen Anwalt beauftragt, die noch ausstehenden Forderungen einzuholen.


    Jetzt wird es so langsam interessant. Hat sonst noch jemand ein solches Schreiben?


    Gruß
    Stefan


    Dieses Schreiben habe ich (und im Bekanntenkreis noch ein weiterer) auch bekommen. Genauso wie die Schreiben von O2 handelt es sich hierbei ganz offensichtlich um vorgefertigte und automatisierte Standard-Textbausteinschreiben ...


    Es wird aufgefordert, die Hauptforderung auf das Konto von O2 zu überweisen :D .


    "... hiermit zeigen wir an, dass die Firma O2 ... uns mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt hat. Das Vorliegen einer Vollmacht wird anwaltlich versichert.


    Unsere Mandantschaft macht Forderungen aus einem Mobilfunkvertrag geltend.


    Sie schulden unserer Mandantin trotz mehrfacher Mahnung noch folgende Beträge:


    Hauptforderung xyz€


    ...


    Für den Fall nicht fristgerechter Zahlung behalten wir uns vor, Schadensersatz einschließlich angefallener Kosten und Verzugszinsen ebenfalls geltend zu machen.


    ..."




    Wir überlegen, ob es überhaupt Sinn macht, mal höchstens (!) einen Dreizeiler an diesen RA zu faxen oder auch dieses Schreiben einfach in die Ordnerablage zu schieben.
    Letzendlich habe ich O2 schon vor Monaten aufgefordert, den ordentlichen Rechtsweg (= Rechtsweg zu den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit ;) ) zu beschreiten und mich nicht mit Rechnungen, Mahnungen, Inkasso und sonstigen BlaBla Schreiben zu belästigen.

  • pubbel:


    Ich tät dem Winkeladvokaten 'nen Dreizeiler faxen:


    "Die genannte Forderung wird von mir in voller Höhe bestritten. Bitte teilen Sie Ihrer Mandantschaft mit, den ordentlichen Klageweg zu beschreiten um die Rechtmäßigkeit ihrer Forderung per amtsgerichtlichem Urteil feststellen zu lassen. Weitere anwaltliche Schreiben in dieser Sache verfrachte ich in die Rundablage P.


    Mit der Ihnen gebührenden Achtung


    Pubbel"


    Oder sowas der Art. :D


    -Antinoos

  • hat denn jetzt schon jemand die anderen aktenzeichen der münchner urteile???
    telefonisch rücken die sie nicht raus...

  • Zitat

    Original geschrieben von Bilker
    hat denn jetzt schon jemand die anderen aktenzeichen der münchner urteile???
    telefonisch rücken die sie nicht raus...

    Schriftlich auch nicht. Heißt: (Vorsicht mutige Behauptung) Es gibt diese dubiosen Urteile gar nicht. Nach dem ersten und bekannten Fake-Urteil hatte man bei o2 ja eine Riesenlatte in der Hose und konnte sich so gar nicht zurückhalten und erzählte jedem, den es interessierte oder auch nicht, von dem Urteil. Hier gibts auf Rückfrage nur Schweigen, warum wohl?

  • Zitat

    Original geschrieben von Royal Flush
    Mein Gericht sieht sich als unzuständig und will nach München verweisen :flop:


    Kompetente Anwälte hier, die mir mit einer ZPO-Frage weiterhelfen können? -> PN


    zuständig ist das Gericht am Sitz der Beklagten (München) (gibt diverse Ausnahmen hiervon in der ZPO, kommt aber auf den Einzelfall an)


    daher besser sich von o2 verklagen lassen (dann zuständig das Gericht an Deinem Wohnsitz)

    Hier stand eine Signatur.

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