Man kann ja dagegen vorgehen - ich denke mal nicht, dass das O2 im ersten Schritt interessiert ...
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Einträge in die Schufa werden erst nach 3 Jahren komplett entfernt!
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Original geschrieben von avanix
ich dachte an die schufa dürfen nur unbestrittene forderungen gemeldet werden.
Siehe zB dritter Eintrag von oben:
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=8174 -
Zitat
Original geschrieben von avanix
ich dachte an die schufa dürfen nur unbestrittene forderungen gemeldet werden.Stimmt afaik schon, aber was interessiert das ein Unternehmen das es ansonsten auch nicht so genau nimmt mit gesetzlichen Bestimmungen.
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Zitat
Original geschrieben von Straicher
"...die Seiten schreiben aber auch nur das was sie wollen. Alle prozesse dieser Art wurden bisher zugunsten von o2 entschieden. Wir sehen daher diesen Einzelfall als nicht bindend an und es wird sicherlich in die nächste Instanz gehen, da ja bisher immer anders entschieden wurde von Gerichten anderer Städte..."Hier müssen die Aussagen aus dem O2-Chat mal richtig gestellt werden:
- Der Fall wird defintiv nicht in die nächste Instanz gehen, da Rechtsmittel gegen das Charlottenburger Urteil nicht zulässig sind.
- Im Übrigen setzt gerade das Urteil vom AG Charlottenburg höchstrichterliche Rechtsprechung um, denn im im Gegensatz zum Münchener Urteil beruft sich das AG Charlottenburg auf aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der am 13. Dezember 2006 urteilte, dass Preisanpassungsklauseln nur dann wirksam sind, wenn sie ein Kündigungsrecht des Kunden beinhalten. Hier ging es zwar nicht direkt um Mobilfunkverträge, dennoch ist das Urteil vom BGH übertragbar.
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Original geschrieben von avanix
ich dachte an die schufa dürfen nur unbestrittene forderungen gemeldet werden.Nun ja... in der Tat dürfen nur unbestrittene Forderungen gemeldet werden.
Werden auch andere Fordungen gemeldet, nennt sich das Kreditgefährdung gem. § 187 StGB und § 824 BGB. Sowas sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen und unverzüglich die notwendigen Schritte gegen o2 einleiten.
Mit Kreditgefährdung ist nicht zu spaßen, das kann einem auf Monate und Jahre vieles versauen.
o2 hat sich IMHO genau wegen solcher Dinge schon öfters eine blaue Nase geholt, aber man ist offenbar nicht lernfähig.
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Zitat
Original geschrieben von bambi05
Werden auch andere Fordungen gemeldet, nennt sich das Kreditgefährdung gem. § 187 StGB und § 824 BGB. Sowas sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen und unverzüglich die notwendigen Schritte gegen o2 einleiten.
Sehr richtig. Daher überprüfe ich meinen Status und die Meldungen in meineschufa.de regelmäßig, und sobald O2 sich erdreistet die Stimme zu erheben geht eine Anzeige wg. Verleumdung und Kreditgefährdung an die StA München I raus. (eigentlich habe ich diesen kostenpflichtigen Schufa-Zugang im Netz nur wegen der O2-Geschichte überhaupt bestellt )Gruß ///Freak
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Klar, den meinschufa-Zugang habe ich auch. Aber auf den Stress kann ich verzichten. Wer unberechtigt Abbucht, reicht auch unberechtigt Schufa-Einträge ein. Und auf die dann zwangsweise folgende Kündigung meines Dispo etc verzichte ich gerne.
Man hat danach einen Mords Stress, den alten Status wiederherzustellen.Daher zahle ich - bis meine Klage auch endlich durch ist - weiterhin unter Vorbehalt und hole mir die Kohle halt nach der Klage - notfalls per weiterer (Leistungs)-Klage zurück.
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Zitat
Original geschrieben von EricssonFreak
Sehr richtig. Daher überprüfe ich meinen Status und die Meldungen in meineschufa.de regelmäßig, und sobald O2 sich erdreistet die Stimme zu erheben geht eine Anzeige wg. Verleumdung und Kreditgefährdung an die StA München I raus. (eigentlich habe ich diesen kostenpflichtigen Schufa-Zugang im Netz nur wegen der O2-Geschichte überhaupt bestellt )Gruß ///Freak
Und was kostet das ganze?
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