O2 sondernummern anrufen (0700, 0180 usw..) / Sonderkündigung

  • Zitat

    Original geschrieben von ganymed
    Soweit ich weiß, muss der alte Anbieter die Nummer nur freigeben, wenn der Vertrag laufzeitgemäß beendet wurde.


    Nein, das hat damit nichts zu tun. Der Anbieter ist in jedem Fall dazu verpflichtet.


    Dass es praktische Probleme geben kann, da der Ablauf hier von dem ansonsten praktiziertem Standardablauf abweicht, ist etwas anderes.

  • hier die Antwort aus dem Chat von o2:


    "...die Seiten schreiben aber auch nur das was sie wollen. Alle prozesse dieser Art wurden bisher zugunsten von o2 entschieden. Wir sehen daher diesen Einzelfall als nicht bindend an und es wird sicherlich in die nächste Instanz gehen, da ja bisher immer anders entschieden wurde von Gerichten anderer Städte..."

  • Zitat

    Original geschrieben von Straicher
    hier die Antwort aus dem Chat von o2:


    ".... Alle prozesse dieser Art wurden bisher zugunsten von o2 entschieden.....


    Lol, wieviele Prozesse haben die denn noch laufen :D Aber irgendwie ein typischer O2 Kommentar ....


    Gruß


    Marcel

  • Gerade die höheren Gerichte werden das AGB-Recht korrekt anwenden. Von daher sollte sich o2 hüten, dorthin zu gelangen. Dafür sind die einschlägigen Vorschriften zu eindeutig, als dass sie mit der Sabbelei um nebulöse "Nebenleistungen" Erfolg haben können.


    Was nicht konkret und eindeutig formuliert ist, ist in AGB eben nichtig. Zweifel gehen zu Lasten des Verwenders (und nicht des Kunden!). Auch kommt es nicht darauf an, ob ein Richter oder sonstwer den Begriff eindeutig bestimmen kann, sondern wie der durchschnittliche Kunde den Begriff auffassen muss.


    Ich bin gespannt auf: o2, losing at EuGH - reloaded.

  • lest mal die news auf: http://www.areamobile.de O2 hat kein Recht die Gebühren willkührlich zu ändern ohne dem Nutzer bescheid zu geben... daher besteht auch ein sonderkündigungsecht!

    Derzeitige Handys & Verträge:


    - O2-Genion-L-(Aktion) + 15% Rabatt + frei SMS [Handy: Motorola Razr² V8] ... as soon as possible ...
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  • Zitat

    Original geschrieben von San_Andreas
    lest mal die news auf: http://www.areamobile.de O2 hat kein Recht die Gebühren willkührlich zu ändern ohne dem Nutzer bescheid zu geben... daher besteht auch ein sonderkündigungsecht!


    Wow, das ist mal ganz was neues.


    Gruß Marco

  • Zitat

    Original geschrieben von San_Andreas
    lest mal die news auf: http://www.areamobile.de O2 hat kein Recht die Gebühren willkührlich zu ändern ohne dem Nutzer bescheid zu geben... daher besteht auch ein sonderkündigungsecht!


    Les mal eine Seite vorher. Da wurde das bereits angesprochen...

  • Und wie sieht das aus, wenn man gekündigt hat? Hält man dann sein Geld vorerst zurück oder muss man weiter zahlen, bis es vor Gericht geht? Was ist mit den Handys? Und wenn man nicht zahlt, geht das dann direkt in die SCHUFA? Wäre ja ein Unding, wenn man wegen derer Machenschaften einen Neg.-Eintrag bekommt!

  • Man zahlt unter Vorbehalt weiter
    Handy kann man behalten
    Schufa ja


    Entschuldige die Kürze aber das steht alles bereits 1 Million mal hier drin - Details findest Du mit der Threadsuche ...

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

  • Zitat

    Original geschrieben von tribal-sunrise
    Man zahlt unter Vorbehalt weiter
    Handy kann man behalten
    Schufa ja


    Entschuldige die Kürze aber das steht alles bereits 1 Million mal hier drin - Details findest Du mit der Threadsuche ...


    ich dachte an die schufa dürfen nur unbestrittene forderungen gemeldet werden.

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