O2 sondernummern anrufen (0700, 0180 usw..) / Sonderkündigung

  • Dieses "Hin und Her" zeigt nur das eine Höchstrichterliche Entscheidung zu diesem
    Thema gefällt werden muss.
    Erfahrungsgemäß schließen sich nämlich erst dann
    "untere" Gerichte, wie LG oder OLG der Meinung dann an.


    Nur ob jemals so weit kommt, wage ich doch zu bezweifeln...


    MfG
    Surfkiller20

    Die globale Erwaermung verursacht stark statistisch variierende thermale Kontraktionen, welche wiederum temperaturinduzierte Bewegungen hervorruft, deren Reibungskoeffizienten zu Adhaesion am Plastikteilen fuehren kann...

  • Zitat

    Original geschrieben von surfkiller20
    Nur ob jemals so weit kommt, wage ich doch zu bezweifeln...


    Das ist in der Tat sehr zweifelhaft.


    Klagen von O2 gegen (ehemalige) Kunden und umgekehrt werden wegen des geringen Streitwertes fast ausschließlich vor Amtsgerichten verhandelt werden. Der geringe Streitwert füht auch dazu, dass Rechtsmittel gegen diese Urteile nicht zugelassen sind.


    Die einzige Möglichkeit, dass sich ein "höheres" Gericht mit diesen Fällen beschäftigt, wäre eine Verbandsklage einer Verbraucherschutzvereinigung (zB Verbraucherzentrale Baden-Württemberg) gegen die Verwendung der betreffenden AGB-Klausel.


    Wollen wir mal hoffen, dass sich die Verbraucherzentrale dieser Problematik annimmt.

  • Laut einem Bericht von onlinekosten.de zufolge haben alle O2 Kunden ein Sonderkündigungsrecht


    Siehe hier


    Hat jemand diesbezüglich schon nähere Infos? Eventuell ne Stellungnahme von O2?

  • Zitat

    Original geschrieben von f.michaely
    Laut einem Bericht von onlinekosten.de zufolge haben alle O2 Kunden ein Sonderkündigungsrecht


    Siehe hier


    Hat jemand diesbezüglich schon nähere Infos? Eventuell ne Stellungnahme von O2?


    Dann wird mein Vertrag sofort gekündigt. :top:


    Endlich bekommt der möchtegern Premium Anbieter eine aufn Deckel!.... :top:


    Das werde ich auch dazuschreiben... "Für den Kläger sei die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar weil o2 vor Gericht angab, auch in Zukunft Nebenleistungen jederzeit und beliebig ändern zu können."


    Nun kann sich o2 warm anziehen. Mit so einem Urteil gehe ich sofort zum Anwalt und reiche Klage ein wenn die sich querstellen.


    Dann geh ich lieber zu congstar und hole mir ohne diese ganzen variablem Nebenleistungen eine o2 Flat.

  • Meint ihr wirklich, dass man eine Chance hat wenn man jetzt erst kündigt? Ich hätte da auch noch ein paar Verträge offen...

    Auch aus Dresden?

  • Zitat

    Original geschrieben von wandrinstar
    Meint ihr wirklich, dass man eine Chance hat wenn man jetzt erst kündigt? Ich hätte da auch noch ein paar Verträge offen...


    Wenn o2 dir kein auserord. Kündigungsrecht einräumt bzw. hinweist dann hast du 100 Jahre Zeit - egal wann - von diesem Gebrauch zu nehmen!


    Man hat 1 Monate Zeit nach Bekanntgabe auf der Rechnung oder ähnliches zu reagieren. Wenn nichts kommt dann verfällt diese Frist.

  • Hi,


    da man bei O2 nicht von dieser Erhöhung per z.B. Rechnung informiert wurde, heisst das, jeder hat jetzt die Chance auf eine außerordentliche Kündigung? Egal ob er schon Eine abgeschickt hat oder nicht?


    Gruß


    Marcel

  • Wer schon eine abgeschickt hat und von O2 eine Ablehnung erhalten hat, hat trotzdem rechtzeitig gekündigt. Ich habe auch damals gekündigt und denen eine Frist bis zum Montag gegeben. Habe ja ne Rechtsschutzversicherung. Also mache ich dann einen Anwalt heiß drauf. Spare ich mir lieber die Euronen bei O2... RÜCKWIRKEND!!!


  • Ja wie bereits oben geschrieben hat dich o2 nicht auf das außerord. Kündigungsrecht hingewiesen udn deshalb kannst du kündigen wann du willst. Kann auch sein dass auf der nächsten Rechnung dieser Passus vermerkt ist da o2 kalte Füße bekommt.

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