Wurde jetzt ein Präzedenzfall geschaffen?
Gruß
Tobias
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Wurde jetzt ein Präzedenzfall geschaffen?
Gruß
Tobias
ja allerdings kein bindender
Präzedenzfälle im Sinne des US-Amerikanischen Case Law gibt's in Deutschland zwar nicht - dennoch orientieren sich die meisten Amtsrichter (und nur die sind in solchen Fällen aufgrund des geringen Streitwerts zuständig) gerne an gleichgelagerten Fällen, denn so kann man seinen Begründungsaufwand und damit die Arbeit wesentlich erleichtern
Gruß ///Freak
ZitatOriginal geschrieben von EricssonFreak
Präzedenzfälle im Sinne des US-Amerikanischen Case Law gibt's in Deutschland zwar nicht
Ich würde schon sagen, dass BGH-Urteile bindend sind.
Während meines Studiums hörte ich bei einem Professor, der in einem solchen Fall zu sagen pflegte: "Sie würden sagen? Sie möchten sich also nicht festlegen, oder wissen Sie es einfach nicht genau?"
Der BGH prägt die Rechtsprechung anhand verallgemeinerungsfähiger Feststellungen und Leitlinien oder Grundsatzentscheidungen. Doch selbst der BGH macht Fehler (siehe ricardo.de ./. eBay) und ändert auch mal seine Rechtsprechung, und im Zivilrecht gilt die Bindungswirkung eines konkreten Urteils immer nur inter partes. Aber bevor hier jetzt eine juristische Diskussion losgeht, rate ich dringend zu BTT ...
Gruß ///Freak
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BGH-Urteile haben insofern Bindungswirkung, als kein Richter gerne in höheren Instanzen eine Klatsche kassiert. Die Richter werden sich daher in der Regel an BGH-Urteile halten, weil sie sonst davon ausgehen können, dass das abweichende Urteil durch die Instanzen geschaukelt wird.
o2 spekuliert vermnutlich wie schon bei der rechtswidrigen Euro-Umrechnung darauf, die Sache ewig hinzuziehen. Nach 5 Jahren wendet sich dann auch kaum einer mehr gegen die damals rechtswidrige Maßnahme.
o2 hat damals zwar am Ende verloren, aber am Ende irgendwie doch gewonnen. Und so wird es hier auch wieder laufen.
Hat sich jemand gegenüber O2 auf Unbilligkeit der Preiserhöhung gem. §315 BGB berufen? Wäre ja theoretisch ein schöner Hilfsantrag in einem Prozess...
Falls ein Gericht der Auffassung sein sollte, dass kein Sonderkündigungsrecht besteht muss dann zwangsläufig darüber entschieden werden, ob die Preiserhöhung "billig", also angemessen war.
Wenn dabei nicht bloß Kostenänderungen weitergegeben wurden, sondern auch noch die Marge erhöht wurde (scheint hier ja nicht ganz abwegig) ist das Ganze unzulässig. Die Nachweispflicht für die Angemessenheit träfe in jedem Fall O2.
Juristen vor - Eure Meinung?
Hallo!
Jetzt würd ich doch generell gerne mal wissen, wie es nun mit den Chancen einer ausserordentlichen Kündigung - nach dem Berlin/Charlottenburger Urteil - aussieht?
Hat jemand schonmal diesbezüglich mit der Hotline telefoniert und eine entsprechende Aussage bekommen, oder gar eine schriftliche Antwort seitens O2?
Gruß
Warum sollte o2 seine Meinung nun ändern und plötzlich Kündigungen zulassen? Hallo? Wir reden hier von o2, nicht von einer weltoffenen Firma.
Nein, ich weiß es nicht, aber es würde mich sehr sehr wundern, wenn o2 das neue Urteil erstens kennen will und zweitens auch positiv kommentiert und dementsprechend Kündigungen "akzeptiert" [small](obwohl die ja einseitige Willenserklärungen sind)[/small]
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