abwarten, wenn jetzt noch 20 - 30 Klagen gegen O2 ausfallen und kaum ein pro wird sich das auch O2 überlegen. Und meiner Ansicht nach laufen da noch einige Auseinandersetzungen. Mein Anwalt sieht die Geschichte sehr relaxt...
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Ich würde sagen, es kommt immer drauf an welche AGB`s man...
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Original geschrieben von Kaan
O2 geht bestimmt in Revision ....bis es mal von höchster Instanz bestätigt wird..... :mad:
Bei Streitwerten unter 600 Euro gibts grundsätzlich keine Möglichkeit der Revision. -
Zitat
Original geschrieben von Boeschop_first
Ich würde sagen, es kommt immer drauf an welche AGB`s man...Nein, auf die AGB kommt es nicht an.
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Original geschrieben von kris781
Nein, auf die AGB kommt es nicht an.Das bleibt ab zu warten...
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Zitat
Original geschrieben von Boeschop_first
Das bleibt ab zu warten...Ein anderes Gericht kann natürlich wieder anders entscheiden.
Was ich meinte: Nach dem Urteil des AG Charlottenburg besteht eine Kündigungsmöglichkeit unabhängig davon, welche AGB gelten.
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Zitat
Original geschrieben von Kaan
O2 geht bestimmt in Revision ....bis es mal von höchster Instanz bestätigt wird..... :mad:
Da in den Entscheidungsgründen des Urteils auf § 713 ZPO verwiesen wird kann man wohl davon ausgehen, dass die Berufung nicht statthaft ist.
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so, O2 ändert wieder seine strategie!
erst schicken sie allen ganz stolz das urteil aus münchen und veralgemeinern
das auf alle kunden...und bei dem neuen urteil sagen sie, man muss selber klagen!?ich habe im februar a.o. gekündigt und alle rechnungen nur unter vorbehalt überwiesen.
muss ich jetzt wirklich zum anwalt gehen und eine feststellungsklage einreichen?
oder reicht evtl. auch ein brief vom anwalt mit verweis auf das urteil in char.??danke für eure hilfe!
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Original geschrieben von Bilker
ich habe im februar a.o. gekündigt und alle rechnungen nur unter vorbehalt überwiesen.
muss ich jetzt wirklich zum anwalt gehen und eine feststellungsklage einreichen?
oder reicht evtl. auch ein brief vom anwalt mit verweis auf das urteil in char.??Inwiefern O2 Einsicht zeigt, kann doch keiner vorhersehen. So wie es sich anhört, stellt O2 anscheinend weiterhin auf stur.
Wenn O2 uneinsichtig bleibt, musst Du leider klagen. Und da Du von O2 Geld haben willst, wird Dein Anwalt dann eine Leistungsklage erheben, keine Feststellungsklage.
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wenn die nebenleistungsklausel unwirksam ist und o2 keine preise fuer sonderrufnummern in der preisliste gelistet hat, darf o2 dann fuer die anwahl von sonderrufnummern ueberhaupt noch was berechnen?
bin mal gespannt, wie sie die preise fuer sonderrufnummern jetzt wieder in preisliste basteln wollen ohne sich erneut unbeliebt zu machen ...
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