ZitatOriginal geschrieben von EricssonFreak
eine andere Frage ist aber, wie es mit den ab 2004 gültigen AGB aussieht, da ja hierbei das Wörtchen "Nebenleistung" seinen Weg in die ehemalige Ziffer 15 und jetzige Ziffer 12 gefunden hat. Gruß ///Freak
Die Entscheidung des AG Charlottenburg geht auch darauf ein (Seite 3, "Im Übrigen wäre die fristlose Kündigung ... auch dann für wirksam zu erachten, wenn von der Geltung der AGB ... Stand Juli 2006 ausgegangen würde"): Die betreffende Klausel ist nichtig.
Man darf sich von den Nummern der Klauseln nicht verwirren lassen, die "Nebenleistungsklausel" ist mehrfach umgezogen, der Inhalt blieb aber gleich.