O2 sondernummern anrufen (0700, 0180 usw..) / Sonderkündigung

  • Zitat

    Original geschrieben von Fropper
    Frage in die Runde: liegt das Urteil schon jemandem vor?


    Ich hatte bei der o2-Hotline angerufen, dass sie mir dochbitte eine vollständige Liste der Haupt- und Nebenleistungen zuschicken sollen. Und heute kam Post von o2, Absendedatum nach dem 1. Juli, Inhalt: eine Preisliste für Sonderrufnummern gülitg vom 15.6.07. bis zum 1.7.07.


    o2, can`t do! Was für ein Saftladen...


    Wenn du mal eine aktuelle haben willst
    http://www.o2online.de/nw/asse…skunft-voice-services.pdf


    Gruß Marco

  • Nach dem sperren der Karte (+10€) hat O2 jetzt einfach den offenen Betrag vom Konto eingezogen, obwohl 3! schriftliche Entziehungen der Einzugsermächtigung vorlagen. Nachdem ich ihnen die letzten Monate das Geld nicht überwiesen habe, haben sie es sich einfach vom Konto geholt. Das ist wohl nicht ganz legal ;-)


    Es war mir ein Vergnügen, meine Bank zu bitten dies rückgängig zu machen. Geld ist jetzt wieder bei mir und O2 um ca.30€ Bankgebühren ärmer...


    Mal sehen, wie es weitergeht.

  • Strafanzeige


    Zitat

    Original geschrieben von aleman
    Nach dem sperren der Karte (+10€) hat O2 jetzt einfach den offenen Betrag vom Konto eingezogen, obwohl 3! schriftliche Entziehungen der Einzugsermächtigung vorlagen. Nachdem ich ihnen die letzten Monate das Geld nicht überwiesen habe, haben sie es sich einfach vom Konto geholt. Das ist wohl nicht ganz legal ;-)

    Wenn Du ein bisschen Zeit hast, schreib doch einfach mal eine Strafanzeige wegen Betruges und jedweder sonst in Frage kommender Delikte an die StA München. Wird vermutlich (leider :(, wie auch bei 1&1 schon öfters und IMHO fälschlicherweise) eingestellt werden, aber macht o2 ein bisschen Arbeit und auf die Finger klopfen ist immer gut.

  • Jetzt platzt mir aber auch langsam der Arsch! :mad:
    Ich habe o2 gekündigt und die Einzugsermächtigung entzogen, wie zu erwarten wurde die Kündigung abgelehnt - und trotzdem abgebucht. Ich habe in einem zweiten Schreiben auf meiner Kündigung bestanden und an den Entzug meiner Lastschriftgenehmigung erinnert - mit Hinweis auf das ominöse Urteil am AG München wurde mir die Kündigungsbestätigung abermals verweigert und wieder abgebucht. Ich habe beide Lastschriften zurückgegeben.


    Nun sehe ich, daß schon wieder abgebucht wurde, mit einem Rechnungsbetrag über die letzten beiden plus der aktuellen Rechnung. Wie setze ich diesem Treiben denn ein Ende?


    Welchen zivilrechtlichen Straftatbestand erfüllt das? Ich möchte nun Anzeige erstatten, ich habe die Schnauze absolut gestrichen voll!! :mad:

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  • Hadraniel: Das ist schwer vermintes Gebiet - theoretisch wäre das Abbuchen-Lassen wider besseres Wissen (entzogene Ermächtigung) strafbar als Betrug, aber da hier viele weitere Stellen involviert sind und das Ganze möglicherweise automatisiert abläuft, ist das nicht wirklich offensichtlich bzw. sehr verworren und wenig erfolgversprechend.


    Denn: O2 reicht eine Lastschrift bei deren Hausbank ein, die die Forderung bei deiner Bank einzieht. Da deine Bank das Ganze rückgängig machen kann, könnte man an einen Betrug von O2 zu Lasten deren eigener Hausbank denken - sie spiegeln vor, für die Lastschrift eine Ermächtigung zu haben, die sie in Wirklichkeit nicht haben. Aber letzten Endes entsteht kein Schaden, denn die Rücklastschriftgebühren muss O2 bezahlen (wenigstens das habe ich meinem Fall schon durchgedrückt ;) ), und auf den fälschlich eingezogenen Rechnungsbetrag haben die ja ohnehin keinen Anspruch, obwohl sie davon ausgehen.


    Summa summarum: Kein nachweisbarer Vorsatz, kein Schaden = kein Betrug. Das einzige was dann noch ginge wäre eine Beschwerde bei der Bankenaufsicht: O2 "missbraucht" schließlich das deutsche Banknetz und Lastschriftsystem, um sich rechtswidrig zu bereichern. Denen reicht IMHO Fahrlässigkeit aus, da braucht man keinen Vorsatz zu unterstellen. Also wende dich am besten an die BaFin.


    Gruß ///Freak

    Für eine Signatur fehlt mir die Zeit.

  • Meine Anforderung des Urteils aus München ist nun hoffentlich auf dem Weg.
    Es gab nen bißchen Hickhack, unter welchem Verwendungszweck ich die 7.50 EUR überweisen sollte.

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  • Zitat

    Original geschrieben von EricssonFreak
    Summa summarum: Kein nachweisbarer Vorsatz, kein Schaden = kein Betrug.


    Also wende dich am besten an die BaFin.

    Stimmt, das wird kein Vorsatz sondern schlicht Unfähgkeit sein. Kein Schaden ist nicht korrekt: ich werde geschädigt, da es mich Arbeit = Zeit = Geld kostet, die unrechtmässige Lastschrift zurückzugeben.


    Ich habe mal bei den Webseiten der Bafin geguckt, die empfehlen, sich erst nochmal an das Unternehmen zu wenden. Ich schreibe jetzt eine Beschwerde an die Geschäftsleitung, mein dritter und letzter Brief an o2.


    Wenn das nichts bringt ........

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  • Yes! Ich wusste doch, dass es irgendwo da draußen Richter gibt, die die Rechtslage richtig erfassen und entsprechend im Urteil darstellen können.


    Damit dürfte einer meiner beiden Verträge (von 2002) raus sein; eine andere Frage ist aber, wie es mit den ab 2004 gültigen AGB aussieht, da ja hierbei das Wörtchen "Nebenleistung" seinen Weg in die ehemalige Ziffer 15 und jetzige Ziffer 12 gefunden hat. Hoffen wir mal, dass auch dazu bald eine positive Entscheidung auftaucht.


    Gruß ///Freak

    Für eine Signatur fehlt mir die Zeit.

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