O2 sondernummern anrufen (0700, 0180 usw..) / Sonderkündigung

  • Zitat

    Original geschrieben von Blondinenfreund
    dann wird O² eben eine Klage gegen dich einreichen, bei der dann O² die rechtmässigkeit der Forderung belegen muss.


    Klagt dann eigentlich o2 oder das Inkasso-Unternehmen, dass ja jetzt gläubiger der abgetretenen Forderung ist?

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • Zitat

    Original geschrieben von ganymed
    Klagt dann eigentlich o2 oder das Inkasso-Unternehmen, dass ja jetzt gläubiger der abgetretenen Forderung ist?

    Die Forderung wird nicht abgetreten, lediglich das Inkasso. Der Forderung widerspricht man, und o2 muss (und wird..?) dann rechtlich gegen den säumigen Kunden vorgehen, wenn sie meinen daß ihnen das Geld trotzdem zusteht.


    Fieserweise verpassen sie einem wohl schon einen Schufa-Eintrag, bevor diese Frage des "Zustehens" rechtlich geklärt ist. Ausserdem haben sie (mindestens bei mir) zweimal ohne Lastschriftgenehmigung abgebucht. Beides Vorgehensweisen, die nach meinem Laienverständnis auch unrechtmässig und eine Strafe wert wären.

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  • Post von Otto ist da...und natürlich heiße Luft!!!
    Da schicken die schön ein Tarifheft!? Was soll ich bloß damit machen....? :confused:
    Da stehen ja auch keine NEBENLEISTUNGEN drin.
    Habe mal wieder mit der HL gesprochen.
    Also, es gibt keine schriftl. Einordnung von Haupt- und Nebenleistungen,
    die werden von O2 einfach festgelegt!!!



    Klartext:


    O2 kann wann immer sie wollen fast alle Preise erhöhen und der Kunde darf nur nicken, wenn er es denn überhaupt mitgeteilt bekommt!


    Ich habe FERTIG, bitte postet doch, was die Verfahren gegen O2 so bringen...

  • Zitat

    Original geschrieben von Bilker
    Habe mal wieder mit der HL gesprochen.
    Also, es gibt keine schriftl. Einordnung von Haupt- und Nebenleistungen,
    die werden von O2 einfach festgelegt!!!

    Hmm, andere Hotliner bieten einem an, Haupt- und Nebenleistungen vorzulesen, wieder andere faxen angeblich auf Aufforderung eine Liste...


    Hier ist schonmal angekündigt worden, daß jemand eine solche Liste scannen und hier einstellen wollte?



    Unabhängig von dieser Liste spielt es für die Prozesse keine Rolle. Mitte letzten Jahres mag es so Listen auch gegeben haben oder auch nicht - im Tarifheft kam damals wie heute das Wort "Nebenleistung" nicht vor. Man sollte meinen, daß diese AGB-Klausel damit völlig wertlos ist.

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  • Zitat

    Original geschrieben von Hadraniel
    Man sollte meinen, daß diese AGB-Klausel damit völlig wertlos ist.


    So wertlos nun auch wieder nicht. Bereitstellung oder Portierung der Rufnummer, Eintrag in Teilnehmerverzeichnisse, Änderung von Kundendaten, Bereitstellen einer Ersatzkarte... Das könnte nach BGB noch als Nebenleistung gelten. Und da kann man prima kassieren... Sehr schön in der Preisbroschüre nachzulesen.

    Gewissen: Die leise Stimme im Innern - dort, wo die Akustik so schlecht ist...

  • Zitat

    Original geschrieben von matzefix
    Bereitstellung oder Portierung der Rufnummer, Eintrag in Teilnehmerverzeichnisse, Änderung von Kundendaten, Bereitstellen einer Ersatzkarte... Das könnte nach BGB noch als Nebenleistung gelten. Und da kann man prima kassieren... Sehr schön in der Preisbroschüre nachzulesen.

    "könnte als Nebenleistung gelten". Da liegt doch der Hase im Pfeffer. Wenn nirgendwo steht, was eine Haupt- und was eine Nebenleistung ist, und man bis heute auch nicht in Erfahrung bringen kann, welche Leistung welcher Kategorie zuzuordnen ist (ich schreibs noch einmal: das Wort Nebenleistung kommt bis heute weder im Tarifheft noch im Vokabular eines Angestellten eines o2-Shops vor; böse Zungen behaupten, daß o2 es selbst nicht weiß ;)), ist das meinem Laienverständnis (IANAL) nach nicht durch BGB§305c für den Anbieter zu retten und für mich ein klarer Verstoß gegen BGB§307 und den gesunden Menschenverstand.


    Ohne Definition ist es eine höchst subjektive Einschätzung. Für die meisten Leute spielt MNP keine Rolle, da ist die Portierung einer Rufnummer sicher eine Nebenleistung. Für Geschäftskunden gilt das nicht, und da erst die Regulierung über Jahre hinweg die MNP am Markt durchdrücken musste kann es so nebensächlich auch nicht sein. Gleiches gilt für den Eintrag in Teilnehmerverzeichnisse.
    "Bereitstellen einer Ersatzkarte" .. wie kann das eine Nebenleistung sein? Hauptkarte defekt oder verloren: Kunde ist selber schuld und hat den Rest der Vertragslaufzeit eben Pech?


    ..


    Vielleicht argumentiert o2 konsequenterweise eines Tages wirklich, daß sämtliche Leistungen bis auf die Rechnungsstellung und Lastschrift eine Nebenleistung und dadurch auch zur Vertragslaufzeit ohne Mitteilungspflicht und Kündigungsrecht beliebig einseitig modifizierbar seien. Der Premium-Nebenleistungs-Lastschriftenanbieter. Mein Gott, daß ich auf diese Marktlücke nicht früher gekommen bin ..



    So ich fahre jetzt besser mal 2 Wochen in Urlaub und bin gespannt was sich so alles getan hat, wenn ich zurück bin.

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  • Zitat

    Original geschrieben von Hadraniel
    "könnte als Nebenleistung gelten".
    Vielleicht argumentiert o2 konsequenterweise eines Tages wirklich, daß sämtliche Leistungen bis auf die Rechnungsstellung und Lastschrift eine Nebenleistung und dadurch auch zur Vertragslaufzeit ohne Mitteilungspflicht und Kündigungsrecht beliebig einseitig modifizierbar seien.


    Wenn sie wirklich ganz konsequent zu Ende denken ist selbst die Rechnungsstellung eine Nebenleistung, hat schließlich mit dem Thema Mobilfunk nichts zu tun.


    Was bleibt also übrig? Richtig, wir buchen fleißig ab...





    ok, ab und zu wird die Technik ein paar Gespräche des Kunden erlauben, und sei es nur zur dann kostenpflichtigen Hotline (Gebühren dafür sind natürlich aktuell nur an dieser zu erfahren, ohne Gewähr und natürlich nicht rechtsverbindlich).



    O2 can do...

  • Hier schließe ich mich meinen Vorrednern an.
    Da o2 auch hübsche Pullover oder Base-caps verkauft, würde ich an dieser Stelle noch mitgehen, dass es sich bei einem Telekommunikationsanbieter hier um Nebenleistungen handelt.
    Aber Leistungen, welche der Kommunikation über Handy, Telefon... dienen, sind für mich indiskutabel Hauptleistungen.
    Und dann die Frechheit, die sich o2 erlaubt, hinter dem Rücken des Kunden an der Tarif-Schraube herumzudrehen. Das geht eindeutig zu weit.

  • Fundstelle für diverse AGBs


    Hallo,


    VIAG Interkom oder o2 Altkunden, die noch auf der Suche nach AGBs sind:


    http://de.groups.yahoo.com/group/o-two-service/files/AGBs/


    Man braucht einen (kostenlosen) Yahoo-Account und muß bei den "legendären" o-two-Mailinglisten angemeldet sein. http://www.gajek.de/o-two-mobil/

  • Moin,


    das AG München hat mir heut geschrieben. Ich hatte dort das geschwärzte Urteil über die 0180 Sache angefordert.


    Nun schreiben sie mir, "... Die Erteilung der Abschrift erfolgt nur bei Zahlung einer Pauschale von 7.50 EUR (Gebührenverzeichnis Nr. 5 LJKostG)."


    Damit kann ich absolut nix anfangen, was sich dahinter verbirgt.

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