O2 sondernummern anrufen (0700, 0180 usw..) / Sonderkündigung


  • Das AG München hat FÜR o2 entschieden und nicht GEGEN o2!
    Eine Entscheidung gegen o2 gibts bisher nicht.

  • Indirekt schon, zwar nicht um die Tarifierung, aber eben doch um die Sonderrufnummern.


    Ich habe jedenfalls das Urteil vor einer Woche schriftlich angefordert, dürfte daher nicht mehr lang dauern.

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  • Zitat

    Original geschrieben von RouviDog
    Indirekt schon, zwar nicht um die Tarifierung, aber eben doch um die Sonderrufnummern.


    Ich habe jedenfalls das Urteil vor einer Woche schriftlich angefordert, dürfte daher nicht mehr lang dauern.


    Nein, dieses Urteil hat definitiv nichts damit zu tun. Das 0180er Urteil stammt aus einem anderen Zeitraum als das von mir angegebene Datum. Hatte in der Zwischenzeit beim AG München angerufen und den Inhalt erfahren.

  • Ich werde es ja sehen, wenn es vor mir liegt.

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  • O2 Sonderkuendigung


    Hallo zusammen,



    bisher bin ich bei O2 standhaft geblieben und habe jeder Zahlungsaufforderung widersprochen aber langsam wird die Sache auch für mich heikel!


    Wie soll ich nun reagieren?


    O2 hat eine letzte Mahnung geschickt, wenn ich jetzt nicht bezahle wandert die Forderung an das "o2 Inkasso Unternehmen" und endet zu guter letzt mit Schufa..


    Ich bin leider nicht rechtsschutzversichert, deshalb kommt für mich ein Anwalt nicht in Frage - wie geht Ihr mit der Situation um?



    Danke & Gruss,
    Dennis

  • Hi Mupp,


    bin kein Rechtsexperte, die sind hier aber auch unterwegs. ;)


    Ich würde es an deiner Stelle darauf ankommen lassen - dann wird O² eben eine Klage gegen dich einreichen, bei der dann O² die rechtmässigkeit der Forderung belegen muss.

    - O2 Genion S*

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    :)

  • Re: O2 Sonderkuendigung


    Zitat

    Original geschrieben von mupp
    Wie soll ich nun reagieren?


    Ich kann verstehen, dass solche Briefe von O2 bei einigen Kündigern den gewünschten Effekt erzielen, nämlich dass man unsicher wird.


    Ich selber reagiere nicht auf solche Schreiben - allerdings habe ich ja auch bereits eine Klage laufen, daher sind Androhungen in Bezug auf Inkassobüros ohnehin lächerlich.


    Also: Wenn Du es so machen willst, wie ich, dann bleib gelassen.


    Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst (was ich - wie gesagt - verstehen kann), dann zahle. Zahle aber mit dem Hinweis, dass Du nur unter Vorbehalt zahlst und ohne die Unwirksamkeit der Kündigung anzuerkennen. Trage dieses Notfalls auf den Überweisungsbeleg ein.


    Dann ist das Geld zwar erst mal weg, aber Du kannst - wenn sich später ein anderes Gericht gegen O2 entschieden hat und du dadurch wieder Mut bekommen hast ;) - die Zahlungen wieder aussetzen bzw. dann das unter Vorbehalt gezahlte Geld zurückverlangen.

  • Ich würde unter Vorbehalt zahlen und klagen.


    Wie ich hier schonmal geschrieben habe, melden Mobilfunkunternehmen auch bestrittene Forderungen an die Schufa. Mit allen bekannten Nebenwirkungen wie Verlust des Dispo-Kredits etc.


    Ich habe bei o2 meine datenschutzrechtlichen Ansprüche geltend gemacht und die Übermittlung an Schufa und Infoscore untersagt. Darauf kam ein Brief, dass die Einwilligung zur Übertragung nicht widerrufbar sei.


    Ich habe in dieser Sache den Bundesdatenschutzbeauftragten kontaktiert.

  • Re: O2 Sonderkuendigung


    Zitat

    Ich würde unter Vorbehalt zahlen und klagen.

    Dann ist man ja gleich doppelt Geld los. Nicht zahlen und verklagen lassen.


    Mich würde interessieren was der Bundesdatenschutzbeauftragte zu Deinem Einwand schreiben wird, das betrifft mich auch.

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