O2 sondernummern anrufen (0700, 0180 usw..) / Sonderkündigung

  • Zitat

    Original geschrieben von Marko
    Beim AG München wirds sicher trotzdem nix. Der Richter prüft unter allen Aspekten, auch unter denen, auf die der Beklagte nicht eingegangen ist, wenn sich daraus und aus dem Vorgebrachten das geforderte Recht ergeben könnte. Man kann also mit neuen Aspekten argumentieren wie man will, die Richter müssten das alles in den bisherigen Klagen bedacht haben.


    Ganz so stimmt das auch nicht. Im Zivilprozess ist der Richter zu weiten Teilen an das Vorbringen der Parteien gebunden. Und wenn sich aus dem Sachvortrag kein Anhaltspunkt für die rechtliche Würdigung ergibt, dann muss er - ja sogar darf er - das gar nicht berücksichtigen.
    Ich habe das Urteil (noch) nicht im Volltext. Wenn die hier im Forum (ca. 5 Seiten früher) wiedergegebenen Passagen stimmen, wundert mich gar nicht, dass der Kläger unterlegen ist. Sollte er einen Prozessbevollmächtigten gehabt haben, wäre das ein klassischer Fall für die anwaltliche Haftpflichtversicherung.


    Im oben erwähnten Post hieß es:
    "2.Der Kläger wies selbst darauf hin, dass nach Ziffer 13 der wirksam zwischen den Parteien vereinbarten AGB der Beklagtenpartei eine Änderung der Entgelte für Leistungen wie die Erreichbarkeit von Sonderrufnummern ohne Gnehmigung des Kunden möglich ist. Schon daraus wird deutlich, dass die Gebührenhöhe für die Anwahl von Sonderrufnummern nicht Bestandteil des zwischen den Parteien vertraglich vereinbarten Tarifs ist."
    Wenn schon der Kläger (sic!) darauf hinweist, dass
    1. Ziffer 13 der AGB überhaupt wirksam ist und
    2. das ganze auch noch wirksam einbezogen wurde
    kann der Richter gar nichts machen, selbst wenn er diese Auffassung nicht teilt. Da hat sich der Kläger ein sog. juristisches Eigentor geschossen.


    Ob Ziffer 13 wirksam ist, lasse ich mal dahingestellt. Sicher ist aber, dass die Erhöhung nicht wirksam einbezogen wurde; und jeder, der irgendwann mal eine Anfängervorlesung im BGB gehört hat, sollte erkennen können warum.
    Nur, wenn die Partei das zugesteht, muss der Richter das widerwillig akzeptieren - auch wenn er es eigentlich besser weiß.


    Mit einem guten Prozessbevollmächtigten sollte die Sache anders ausgehen.

  • Ich könnte mir immer noch gut vorstellen, dass da ein Strohmann geklagt hat, der eine unschlüssige Klage einreichte.


    So schnell hat doch keiner von uns ein Urteil bekommen. Wann soll die Klage beim AG denn eingegangen sein?

  • Zitat

    Original geschrieben von Royal Flush
    Ich könnte mir immer noch gut vorstellen, dass da ein Strohmann geklagt hat, der eine unschlüssige Klage einreichte.


    Eben !
    So blöde kann ein Anwalt doch gar nicht sein - da muss Absicht dahinter stecken.


    Früher hat man im Krieg auch Nebelgranaten geworfen :D

    maulfaule gruesse .....


    [URL=http://www.businessnews.com/leben/art629,240533.html?fCMS=973555c0e9e47c8dcf1faf583ff28d3b]Ebay wächst dank Dummköpfen[/URL]

  • Hallo zusammen!
    Habe gerade nocheinmal mit einer freundlichen MA von O2 telefoniert, in der Hoffnung, doch noch in den Card-Tarif zu kommen. Leider bekam ich erneut die Aussage, dass bei einer Restlaufzeit von 14 Monaten dieser Wechsel nicht möglich sei.


    Desweiteren wurde mir gesagt, dass es ja mittlerweile Urteile zu dieser Angelegenheit gibt und die Vorgehensweise von O2 bestätigt wurde. Deshalb kann sie mir auch leider kein Gesprächsguthaben oder sonstiges geben.
    Der Vortrag klang recht abgelesen, dennoch sollten diejenigen, die sich noch um einen Wechsel oder ein Gesprächsguthaben bemühen wollten, sich lieber beeilen. Die Kompromissbereitschaft von O2 scheint noch weiter abzunehmen.


    Als ich die MA darauf hinwies, dass mir bereits ein Gesprächsguthaben für die restliche Vertragslaufzeit zugesagt wurde, schaute sie nochmal in der EDV nach und fand auch den entsprechenden Eintrag. Bin mal gespannt, ob ich davon etwas auf der nächsten Rechnung sehe oder ob solche Zusagen jetzt noch schnell von O2 wieder zurückgenommen werden...


    Gruß!

  • Also, alle die jetzt noch um ihr Recht bzw. gegen den Vertragsbruch kämpfen, wollen keine Gutschrift oder ähnliches.
    Ich habe gerade auch mit der O2-Hotline telefoniert.


    Es soll eine Sammelklage gewesen sein, die genau mein Anliegen hatten...
    BlaBlaBla...
    Schön, dass jeder bei Otto mein spezielles Anliegen kennt:-))
    Mehr konnte die mit die "nette Dame" natürlich nicht zur Anklageschrift etc. sagen,
    also mal wieder heiße Luft.


    Jetzt aber das beste, sie meinte auf Teltarif kann ich mir ja die normalen Festnetznummern zu den 0180er suchen und dann zum Festnetzpreis tel...
    Zitat:"...die meisten haben auch eine normale Festnetznummer..."
    Hmmm, ich fragte mal nach was denn ihrer Ansicht nach die meisten in Prozent von wievielen überhaupt heißt!????
    Natürlich wieder nur so Hotline-Floskeln und rumgestotter als Antwort bekommen.



    Aber, hört hört, nach 5 Telefonaten und 10 Briefwechseln schickt mir mein toller Netzbetreiber eine Liste mit meinen Haupt- und Nebenleistungen zu...juhuuu
    Macht ja nix, dass ich schriftlich bestätigt habe, dass eine solche Liste nicht existiert.....? komischer Verein:-/


    Hat denn jetzt jemand schon das Urteil bzw. wie sieht es denn bei den anderen Klagen aus??


    Ich hoffe, dass noch mehr Leute am Ball bleiben und das Treiben nicht akzeptieren!


  • Es wäre von Vorteil wenn du diese Liste mal posten könntest.

  • Zitat

    Original geschrieben von Bilker
    Macht ja nix, dass ich schriftlich bestätigt habe, dass eine solche Liste nicht existiert.....? komischer Verein:-/

    Scannen und hier reinstellen bitte. Möchte mal wissen wer Dir sowas bestätigt hat.



    Ich war Mitte letzter Woche in den beiden o2 Shops hier in der KL-Innenstadt. Die Angestellten dort wussten weder etwas von "Nebenleistungen", noch irgendetwas von einem Sonderrufnummernproblem. Die Vokabel "Nebenleistung" war ihnen gänzlich unbekannt, daher hat sie auch meine einfache Frage "haben Sie eine Liste von Haupt- und Nebenleistungen von o2 für mich" völlig überfordert.


    Die fingen schon an, in den aktuellen Tarifheften zu blättern, als ich sie nach den aktuellen Konditionen für Anrufe zu Sonderrufnummern gefragt habe.


    Meine Bitte, mir schriftlich zu bestätigen, daß sie jemals etwas von "Nebenleistungen" gehört hätten, noch von ich nenne es mal 'etwas spezieller Tarifierung von Sonderrufnummern', wurde höflich aber bestimmt abgelehnt. O-Ton: "ich darf nichts schriftlich bestätigen", "können wir leider nicht machen" und auf die Frage was die privat von dieser Sache halten "ich arbeite hier und kann leider keine Aussage dazu machen". Klar, wer sägt schon gerne an dem Ast auf dem man sitzt.


    Ich war den Mitarbeitern sichtlich unangenehm, und ich glaube, wenn ich noch länger freundlich genervt hätte, und noch ein paar Leute mehr im Laden gewesen wären, ich wäre rausgeschmissen worden.



    Wie dem auch sei, am Freitag habe ich von o2 dieses Standardschreiben "wir können Ihrer Kündigung leider nicht stattgeben .. Landgericht München bestätigt unsere Auffassung ... blabla" erhalten, obwohl ich in meinem letzten Schreiben die entscheidenden Passagen aus AGB und Tarifheft mitgeschickt habe.


    Ich habe heute früh die letzten beiden Lastschriften, die bereits ohne meine Ermächtigung getätigt wurden, zurückbuchen lassen und harre nun der Dinge die da kommen.


    Ich bin sooo stinkesauer auf diesen Drecksladen, das ist wirklich eine Riesensauerei :mad: Achja, als "Multiplikator" gibts von mir natürlich ganz fett den :flop: und keiner meiner Familie, Freunde und Bekannte wird jemals wieder einen Vertrag mit denen machen.


    Schade finde ich, daß sich so viele Leute drücken. Selbst zwei gute Freunde von mir haben nur "regulär gekündigt" und zahlen knirschend ihre bereits entsorgten Karten bis zum Ende, weil ihnen das Prozeßrisiko zu hoch ist, für die 150 EUR oder so die sie jetzt abgeschrieben haben. Tja, da frage ich mich -mal wieder- in was für einem Bananenstaat wir leben in dem man selbst in so einem eindeutigen Fall Angst haben muss, sein Recht einzufordern ...

    [deutschlandsim ALL-IN premium:Galaxy Nexus; BASE-internet:iPad1; BASE-internet:mifi]

  • Ich rate davon ab, Lastschriften zurückgehen zu lassen bzw nicht mehr zu zahlen. Mobilfunkanbieter melden schon den Erlass eines Mahnbescheides - ob er nun berechtigt ist oder nicht - an die Schufa. :flop: :flop: :flop:

  • Zitat

    Original geschrieben von Royal Flush
    Mobilfunkanbieter melden schon den Erlass eines Mahnbescheides - ob er nun berechtigt ist oder nicht - an die Schufa. :flop: :flop: :flop:

    Na dann müsste man ja hinterher noch Schadensersatzansprüche geltend machen können, wenn man einen Schufa-Eintrag aufgedrückt bekommen hat, obwohl er nicht rechtens war, und wenn einem dann durch diesen Eintrag Probleme/Schäden entstanden sind.


    o2 bucht seit zwei Monaten ohne Lastschriftgenehmigung bei mir ab. Soll ich aus Angst vor der Schufa weiter zugucken?

    [deutschlandsim ALL-IN premium:Galaxy Nexus; BASE-internet:iPad1; BASE-internet:mifi]

  • Hallo,


    Du kannst (gefahrlos) gegen jede Abbuchung Widerspruch einlegen, am besten schriftlich - kostet halt Porto. Belege aufheben.


    Die Abbuchung zurückholen gibt garantiert Ärger.
    Ich fürchte, ohne (ausgeschlafenen) Anwalt geht da nix :-(


    Ich hatte hier vor rund 100 Seiten mal einen Anwalt aus Mannheim genannt. Es hatten sich bei ihm 2 oder 3 Leute gemeldet.


    Beim einen wollte die Rechtsschutzversicherung die Kosten nicht übernehmen ("zahlenSie nicht und lassen Sie sich doch von o2 verklagen" - IMHO sehr gefährlich - hat der Anwalt dem Klienten auch abgeraten.)


    Beim zweiten hatten sich die Lebensumstände geändert, sprich er mußte (wollte) auf einmal sehr viel ins o2 Netz anrufen... :-) Also auch keine Klage mehr.


    Am Ende blieb kein Fall übrig, der wirklich zur Feststellungsklage gereicht hätte. Das Dumme ist halt, daß solche Verfahren "ewig" dauern und viele Leute wollen sich den Streß nicht antun.


    Ein anderer Anwalt hat nach eigener Aussage 3 Verfahren laufen, aber auch da noch keine Antwort. Er hatte sich sofort nach Bekanntwerden des Münchner Urteils die Unterlagen bestellt, bis jetzt noch nichts da.


    Meine private Vermutung:


    o2 weiß längst, was sie da "verbaut" haben. Da sie es aber technisch nicht schaffen konnten (wollten), ihr Tarifsystem zu "splitten", d.h. den reklamierenden Altkunden die alten Preise bis Vertragsende zu belassen und nur den "neuen" Kunden (die nach dem November 2006 den Vertrag frisch abgeschlosesn oder nicht gegen die Tariferhöhung protestiert hatten) die neuen Preise zu berechnen - weil deren IT dafür schlicht zu doof oder zu weit outgesourced ist, sind sie auf dieses abenteuerliche "Nebenleistungs"-Konstrukt gekommen :-(


    Da die Streitwerte gering sind, hat ein Zivilist wenig Chancen, dem Treiben wirksam Einhalt zu gebieten.
    Wer hat schon mal beim Verbraucherschutz nachgefragt, ob die klagen werden? Aber auch da, klagen dauert.


    Am Ende sollten wir o2 vielleicht sogar dankbar sein, daß sie die Diskussion um Sinn und Zweck von 0180x Rufnummern neu entfacht haben. Wie man hört, schwenken ja schon einige Nutzer von 0180-Nummern um.


    Und im übrigen kann ich http://www.0180.info ans Herz legen.


    Wenn alle hier da bei mithelfen diese Datenbank aktuell zu halten, ... prima.

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